Fachbuch, 2010
80 Seiten
Vorwort
1. Begriff des Geschäftsführers
1.1. Geschäftsführer – geschäftsführendes Organ der Gesellschaft
1.2. Befugnis des Geschäftsführers
1.3. Bestellung des Geschäftsführers
1.4. Eintragung des Geschäftsführers bei zuständigen Behörden
1.5. Die Pflicht zur sorgfältigen Geschäftsführung
1.6. Die Pflicht zur Sicherstellung der Buchführung
1.7. Die Pflicht zur Wahrung des Geschäftsgeheimnisses
1.7.1. Begriff des Geschäftsgeheimnisses
1.7.2. Angaben, die nicht zum Geschäftsgeheimnis gehören
1.7.3. Haftung für die Verletzung der Pflicht zur Wahrung von Geschäftsgeheimnissen
1.8. Einschränkung der Vertretungsmacht des Geschäftsführers
1.8.1. Umfang der Einschränkung
1.8.2. Das Vier-Augen-Prinzip
1.8.3. Abschluss von Insichgeschäften
1.9. Einschränkung der Vertretungsmacht des Repräsentanzleiters
2. Ausländerrechtliche Bestimmungen in Bezug auf den Geschäftsführer
2.1. Beantragung einer Arbeitserlaubnis
2.2. Beantragung von Dienstkarten für den Repräsentanzleiter
2.3. Beantragung einer Steuernummer
2.4. Beantragung eines ukrainischen Visums
2.5. Beantragung der Bescheinigung über die vorübergehende Aufenthaltsgenehmigung
2.6. Haftung für die Verletzung der ausländerrechtlichen Bestimmungen
2.7. Zwangsmäßige Abschiebung aus der Ukraine
3. Arbeitsrechtliche Bestimmungen in Bezug auf den Geschäftsführer
3.1. Arbeitskontrakt mit dem Geschäftsführer
3.2. Arbeitsvertrag mit dem Repräsentanzleiter
3.3. Arbeitsvergütung des Geschäftsführers
3.4. Kontraktsprache und Inkrafttreten des Arbeitskontrakts
3.5. Das auf den Arbeitskontrakt anwendbare Recht
3.6. Anordnung über die Anstellung des Geschäftsführers
3.7. Festlegung einer Probezeit
3.8. Zulässigkeit bzw. Verbot einer Nebenbeschäftigung
3.9. Führung des Arbeitsbuchs
3.10. Anspruch auf Urlaub
3.11. Wettbewerbsverbot
4. Besteuerung der Einkünfte des Geschäftsführers
4.1. Einkommenssteuer
4.2. Sozialversicherungsbeiträge
5. Abberufung und Kündigung des Geschäftsführers
5.1. Abberufung des Geschäftsführers
5.2. Amtenthebung als Geschäftsführer
5.3. Abberufung des Repräsentanzleiters
5.4. Aufhebung des Arbeitsverhältnisses mit dem Geschäftsführer
5.4.1. Gründe der Aufhebung des Arbeitsverhältnisses mit dem Geschäftsführer
5.4.1.1. Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit
5.4.1.2. Aufhebung des Arbeitskontrakts auf Initiative des Arbeitgebers
5.4.1.3. Aufhebung des Arbeitskontrakts auf Initiative des Geschäftsführers
5.4.1.4. Aufhebung des Arbeitskontrakts auf Initiative der Gewerkschaft
5.4.1.5. Aufhebung des Arbeitskontrakts bei Vorhandensein eines Grundes, der vom Arbeitskontrakt vorgesehen ist
6. Haftung des Geschäftsführers
6.1. Disziplinarische Haftung
6.2. Materielle Haftung
6.2.1. Begriff und Arten der materiellen Haftung
6.2.2. Eingeschränkte materielle Haftung
6.2.3. Volle materielle Haftung
6.2.4. Erhöhte materielle Haftung
6.2.5. Verfahren des Ersatzes des zugefügten materiellen Schadens
6.3. Zivilrechtliche Haftung
6.4. Verwaltungsrechtliche Haftung
6.5. Strafrechtliche Haftung
Ziel dieses Handbuchs ist es, ausländischen Geschäftsführern, die in der Ukraine tätig sind, einen aktuellen Überblick über die rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen ihrer Tätigkeit zu geben. Die Arbeit dient als Orientierungshilfe für die ordnungsgemäße Bestellung, die arbeitsrechtliche Einordnung sowie die Haftungssituation von Führungsorganen und Repräsentanzleitern.
1.8.2. Das Vier-Augen-Prinzip
Die Befugnisse des Geschäftsführers können auch durch die Festlegung eines Vier-Augen-Prinzips beschränkt werden. In diesem Fall wird die Unterzeichnung von wichtigen Verträgen nicht einer Person überlassen. Ziel ist es, das Risiko von Fehlern und Missbrauch zu verringern.
Das Vier-Augen-Prinzip ist in der Satzung der Gesellschaft durch die Einräumung einer zweiten Zeichnungsbefugnis an andere Mitglieder des geschäftsführenden Organs zu verankern (im Gegensatz zum deutschen Recht können die Bevollmächtigten aufgrund vergleichbarer Prokura nicht bei der Gestaltung des Vier-Augen-Prinzips berücksichtigt werden). Die Eintragung dieser Einschränkung ins Handelsregister sollte man in diesem Fall nicht vergessen.
Das Vier-Augen-Prinzip lässt sich einigermaßen bei der Verfügung über das Kontoguthaben durchsetzen. Hier werden ein Geschäftsführer mit der ersten und ein anderer mit der zweiten Zeichnungsbefugnis in die Unterschriftskarten aufgenommen. Die Überweisungsaufträge sind somit nur nach der Zeichnung durch beide Geschäftsführer gültig. Zu beachten ist, dass die Aufnahme einer anderen Person (z.B. eines Buchhalters, der über die sog. zweite Unterschrift verfügt) den zweiten Geschäftsführer „aus dem Geschäft“ herauswerfen kann. Denn der Überweisungsauftrag in diesem Fall laut Bestimmungen von Verordnung Nr. 492 bei Vorhandensein einer ersten und zweiten Unterschrift gültig.
1. Begriff des Geschäftsführers: Definiert die Rolle des geschäftsführenden Organs in einer juristischen Person sowie dessen rechtliche Befugnisse und den Prozess der Bestellung.
2. Ausländerrechtliche Bestimmungen in Bezug auf den Geschäftsführer: Erläutert die administrativen Schritte zur Erlangung einer Arbeitserlaubnis, von Visa und Aufenthaltstiteln für ausländische Führungskräfte.
3. Arbeitsrechtliche Bestimmungen in Bezug auf den Geschäftsführer: Behandelt die vertragliche Ausgestaltung, Vergütungsregeln, Urlaubsansprüche sowie das Wettbewerbsverbot im ukrainischen Arbeitsrecht.
4. Besteuerung der Einkünfte des Geschäftsführers: Gibt einen Überblick über die Einkommensbesteuerung und die anfallenden Sozialversicherungsbeiträge in der Ukraine.
5. Abberufung und Kündigung des Geschäftsführers: Detailliert die Verfahrensweisen zur ordentlichen und außerordentlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses sowie die Besonderheiten der Amtenthebung.
6. Haftung des Geschäftsführers: Analysiert die verschiedenen Haftungsarten (disziplinarisch, materiell, zivil-, verwaltungs- und strafrechtlich) bei Pflichtverletzungen.
Geschäftsführer, Ukraine, Arbeitsrecht, Arbeitserlaubnis, Aufenthaltsgenehmigung, Haftung, Buchführung, Geschäftsgeheimnis, Repräsentanzleiter, Arbeitskontrakt, Einkommenssteuer, Sozialversicherung, Vertretungsmacht, Strafrecht, Verwaltungsverfahren
Die Arbeit bietet einen rechtlichen Leitfaden für ausländische Geschäftsführer, die Unternehmen in der Ukraine leiten oder eine Repräsentanz führen.
Die Schwerpunkte liegen auf der rechtlichen Stellung des Geschäftsführers, aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen, der Gestaltung des Arbeitsverhältnisses sowie der umfangreichen Haftungsthematik.
Das Ziel ist es, dem Leser den aktuellen Stand der ukrainischen Gesetzgebung in Bezug auf ausländische Führungskräfte zu vermitteln und bei der täglichen Entscheidungsfindung zu unterstützen.
Es handelt sich um eine praxisorientierte juristische Darstellung, die auf dem ukrainischen Gesetzbuch, Wirtschaftsrecht und relevanten ministeriellen Verordnungen basiert.
Der Hauptteil gliedert sich in die Bereiche Bestellung, ausländerrechtliche Anforderungen, arbeitsrechtliche Gestaltung und eine detaillierte Analyse der Haftungsrisiken.
Die Arbeit ist geprägt durch Begriffe wie Geschäftsführer, Arbeitsrecht, Haftung, Arbeitserlaubnis und ukrainisches Wirtschaftsrecht.
Die Verletzung kann disziplinarische, zivilrechtliche und sogar strafrechtliche Konsequenzen (Freiheitsentzug) nach sich ziehen, abhängig vom Ausmaß des verursachten Schadens.
Es bezeichnet eine vertragliche oder satzungsgemäße Beschränkung, bei der wichtige Transaktionen, wie etwa Banküberweisungen, zwingend die Unterschrift von zwei berechtigten Personen erfordern.
Es wird zwischen eingeschränkter, voller und erhöhter materieller Haftung unterschieden, wobei die Ersatzpflicht je nach Verschulden und Art der Pflichtverletzung definiert ist.
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