Examensarbeit, 2009
38 Seiten, Note: 11,5
Diese Arbeit befasst sich mit dem Schutzumfang von Werken im Urheberrecht. Sie beleuchtet, welche Kriterien zur Abgrenzung zwischen einer eigenständigen Schöpfung und einer Verletzung bestehender Urheberrechte heranzuziehen sind. Darüber hinaus werden die Grenzen des Urheberrechts im Hinblick auf die freie Benutzung von geschützten Werken untersucht.
Die Arbeit beginnt mit einer Einführung in das Thema des Urheberrechts und beleuchtet die Problematik der Abgrenzung zwischen eigenständigen Werken und Verletzungen des Schutzumfangs bereits bestehender Werke. Anschließend wird der Begriff des Werks im Urheberrecht näher betrachtet und die Kriterien für die Schutzfähigkeit einer Leistung erläutert. Das Kapitel zum Schutzumfang des Werkes analysiert die verschiedenen Kategorien von frei benutzbaren Materialien und das Stufensystem des Schutzumfangs. Ein weiteres Kapitel beschäftigt sich mit der Abgrenzung zwischen Bearbeitung und freier Benutzung und analysiert verschiedene Anwendungsfälle und Abgrenzungskriterien. Schließlich werden Besonderheiten zum Schutz von Melodien sowie die Schranken des Urheberrechts behandelt.
Urheberrecht, Werk, Schutzumfang, freie Benutzung, Bearbeitung, Melodie, Schranken, Abgrenzungskriterien, Individualität, geistiger Gehalt, Schöpfung, Volksgut, Stil, Manier, Methode, Motiv, Ideen, Gemeinfreiheit.
Ein Werk ist eine persönliche geistige Schöpfung, die eine gewisse Gestaltungshöhe erreicht und einen individuellen geistigen Gehalt in einer bestimmten Form aufweist.
Eine freie Benutzung liegt vor, wenn das neue Werk einen so großen Abstand zum benutzten Werk hält, dass die entlehnten individuellen Züge verblassen.
Bei einer Bearbeitung bleiben die individuellen Merkmale des Originalwerks erkennbar, während sie bei der freien Benutzung lediglich als Inspiration dienen.
Nein, bloße Ideen, Lehren, Methoden oder Motive sind gemeinfrei und unterliegen nicht dem Urheberrechtsschutz; nur die konkrete Form der Gestaltung ist geschützt.
Ja, das Urheberrecht sieht für Melodien einen strengeren Schutz vor (sog. Melodienschutz), um unberechtigte Entlehnungen in der Musik zu verhindern.
Kryptomnesie bezeichnet die unbewusste Entlehnung, bei der ein Schöpfer glaubt, etwas Eigenes geschaffen zu haben, tatsächlich aber unbewusst auf ein bereits existierendes Werk zurückgreift.
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