Bachelorarbeit, 2009
46 Seiten, Note: 2,3
1. Einleitung
2. BilMoG – Einführung und Überblick
2.1. Gründe und Ziele des Gesetzgebers
2.2. Wesentliche Änderungen
3. Die neuen Bewertungsmaßstäbe nach BilMoG für Finanzinstrumente im Handelsbestand von Kreditinstituten
3.1. Finanzinstrumente im Handelsbestand von Kreditinstituten
3.1.1. Definition von Finanzinstrumenten
3.1.2. Zuordnung zum Handelsbestand
3.2. Zeitbewertung von Finanzinstrumenten des Handelsbestandes nach BilMoG
3.2.1. Eingrenzung der Begriffe aktiver und inaktiver Markt
3.2.2. Ermittlungsmethodik des beizulegenden Zeitwerts
3.2.3. Allgemein anerkannte Bewertungsmethoden bei inaktiven Märkten
3.2.4. Risikoabschlag und Sonderposten als Ersatz der Ausschüttungssperre
3.3. Modifizierung bisheriger HGB-Prinzipien
4. Der Fair Value nach IFRS
4.1. Begriff und Zielsetzung des Fair Value
4.2. Methoden der Bewertung nach Fair Value
4.2.1. Marktwert
4.2.2. Vergleichswert
4.2.3. Schätzung des Marktwertes
5. Vergleich des Fair Value nach IFRS mit dem beizulegenden Zeitwert nach BilMoG
5.1. Relation zwischen Fair Value und dem beizulegenden Zeitwert
5.2. Kritische Würdigung der Zeitbewertung nach BilMoG
5.2.1. Beizulegender Zeitwert
5.2.2. Allgemein anerkannte Bewertungsmethoden
6. Zusammenfassung und Ausblick
Diese Arbeit analysiert die durch das BilMoG eingeführten Neuerungen in der Bilanzierung von Finanzinstrumenten im Handelsbestand von Kreditinstituten. Das primäre Ziel besteht darin, den neuen Bewertungsansatz des "beizulegenden Zeitwerts" detailliert darzustellen, seine methodische Umsetzung zu erläutern und ihn einem kritischen Vergleich mit dem etablierten Fair-Value-Konzept der IFRS-Rechnungslegung zu unterziehen.
3.1.1. Definition von Finanzinstrumenten
Um eine Bewertung von Finanzinstrumenten vornehmen zu können, ist es unumgänglich zuerst einzugrenzen, was der Gesetzgeber mit einem „Finanzinstrument“ meint. Der Referentenentwurf verwies in diesem Zusammenhang auf die Begriffsbestimmungen nach KWG, WpHG und IFRS. Im späteren Regierungsentwurf wurde dieser Hinweis wieder gestrichen. Es verblieb lediglich der Vermerk, dass nicht möglich sei, den Begriff umfassend und endgültig zu definieren. Damit ist vom Gesetzgeber nicht nur Platz zur Interpretation geschaffen worden, sondern umging damit auch die Prämisse einer ständigen Anpassung der Definition aufgrund neuer Produktentwicklungen. Aber was sind nun Finanzinstrumente?
Eine gänzlich einheitliche Definition findet sich in den deutschen Gesetzen nicht. Nach Auslegung des § 1 a Abs. 3 KWG sind dies alle Kontrakte, die für einen Geschäftspartner einen finanziellen Vermögenswert und für den anderen Geschäftspartner eine finanzielle Verbindlichkeit oder ein Eigenkapitalinstrument darstellen. Diese Begriffsbestimmung kann als Erklärung im Sinne von § 340 e HGB angesehen werden. Darüber hinaus ist sie mit der Abgrenzung nach IFRS vergleichbar, wogegen die Bestimmung nach § 1 Abs. 11 KWG als unzureichend erachtet wird.
Angrenzend werden im § 2 WpHG Wertpapiere, Geldmarktinstrumente, Derivate und Rechte auf Zeichnung von Wertpapieren als Finanzinstrumente bezeichnet. Neben diesen gesetzlichen Normen wurde vom IDW eine Erläuterung für den Praxiseinsatz geschaffen. Nach dieser führt ein Finanzinstrument, in Form eines Vermögensgegenstand oder einer Schuld, zu einer Geldzahlung bzw. zum Zugang oder Abgang eines anderen Finanzinstrumentes.
1. Einleitung: Diese Einleitung führt in die Bilanzrechtsreform durch das BilMoG ein und erläutert die Zielsetzung der Arbeit sowie den Aufbau der Analyse.
2. BilMoG – Einführung und Überblick: Hier werden die Hintergründe und die wesentlichen Motive des Gesetzgebers für die Reform des HGB sowie die allgemeinen Neuerungen dargestellt.
3. Die neuen Bewertungsmaßstäbe nach BilMoG für Finanzinstrumente im Handelsbestand von Kreditinstituten: Dieses Kapitel detailliert die Definition, Zuordnung und Bewertung von Finanzinstrumenten im Handelsbestand, inklusive der Methodik bei inaktiven Märkten.
4. Der Fair Value nach IFRS: Es erfolgt eine Erläuterung des Fair-Value-Begriffs nach internationalem Standard sowie der zugehörigen Bewertungsmethoden wie Markt- und Vergleichswerte.
5. Vergleich des Fair Value nach IFRS mit dem beizulegenden Zeitwert nach BilMoG: In diesem Kapitel werden die Unterschiede zwischen dem deutschen HGB-Ansatz und dem internationalen Fair Value gegenübergestellt und kritisch gewürdigt.
6. Zusammenfassung und Ausblick: Diese Kapitel liefert eine finale Bilanz der Reformbemühungen und einen Ausblick auf die zukünftige Entwicklung der Bilanzierungspraxis.
BilMoG, Finanzinstrumente, Handelsbestand, beizulegender Zeitwert, Fair Value, HGB, IFRS, Kreditinstitute, Bewertungsmethoden, Risikoabschlag, Sonderposten, Bilanzrechtsreform, Marktwert, Zeitbewertung, Rechnungslegung.
Die Arbeit befasst sich mit der durch das BilMoG eingeleiteten Modernisierung des deutschen Bilanzrechts, insbesondere hinsichtlich der neuen Bewertungsregeln für Finanzinstrumente im Handelsbestand von Kreditinstituten.
Die zentralen Themen sind die Definition von Finanzinstrumenten, die Methoden der Zeitbewertung (Fair Value) und die Auswirkungen der neuen HGB-Regelungen im Vergleich zu internationalen Standards (IFRS).
Das Ziel ist es, die neuen Bewertungsmaßstäbe nach BilMoG präzise zu definieren und zu analysieren, ob diese eine Annäherung an die IFRS-Rechnungslegung darstellen oder eigene Wege verfolgen.
Die Arbeit stützt sich auf eine Literaturanalyse, die Gesetzesbegründungen, Stellungnahmen von Fachinstituten und relevante IFRS- bzw. HGB-Vorschriften vergleichend auswertet.
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung der Neuregelungen nach BilMoG, die Erläuterung des Fair-Value-Konzepts nach IFRS und den anschließenden direkten Vergleich beider Ansätze.
Zu den prägenden Begriffen gehören das BilMoG, der beizulegende Zeitwert, der Handelsbestand, der Fair Value, das Vorsichtsprinzip und die Methoden der Marktwert-Schätzung.
Der Risikoabschlag wurde als Kompensation für die Abkehr vom Realisationsprinzip integriert, um den Gläubigerschutz sicherzustellen und unerwartete Handelsergebnisse abzufedern.
Während der Fair Value nach IFRS ein breiteres Anwendungsspektrum hat, ist der beizulegende Zeitwert nach BilMoG spezifisch auf Finanzinstrumente im Handelsbestand begrenzt und enthält zusätzliche Sicherungselemente wie Sonderposten.
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