Bachelorarbeit, 2023
51 Seiten, Note: 1.7
1. Einleitung
2. Geschichte der Vermögensteuer
2.1 Preußisches Ergänzungssteuergesetz vom 14. Juli 1893
2.2 Entwicklung der Vermögensteuer im 20. Jahrhundert
2.3 Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Juni 1995
3. Umfang des bestehenden Vermögensteuergesetzes
3.1 Steuersubjekt
3.2 Steuerobjekt und Bemessungsgrundlage
3.3 Steuersatz, Veranlagung, Erhebung und Bewertung
4. Gesetzesentwürfe und Vorschläge zur Reformierung
4.1 Vermögensteuergesetzentwurf der SPD-geführten Landesregierungen 2014
4.2 Vorschlag der Bundestags-Fraktion Die Linke über eine Millionärsteuer
4.3 Konzept der Grünen Vermögensabgabe
4.4 Möglichkeit einer einmaligen Vermögensabgabe
4.5 Eckpunktepapier der SPD zur Wiedereinführung
4.6 Bundestagswahl 2021 und aktuelle Entwicklungen
5. Rechtfertigung einer Vermögensteuer
5.1 Leistungsfähigkeitsprinzip
5.1.1 Fundustheorie
5.1.2 Vermögensbesitztheorie
5.1.3 Theorie des mühelosen Ertrags
5.1.4 Freizeittheorie
5.2 Steuerpolitische Funktionen
5.2.1 Nachholfunktion
5.2.2 Ergänzung zur Erbschaftsteuer
5.2.3 Kontrollfunktion
5.2.4 Lenkungsfunktion
5.2.5 Umverteilungsfunktion
6. Grenzen der Vermögensteuer
6.1 Konkurrierende Gesetzgebungskompetenz
6.2 Gleichheitsgrundsatz
6.3 Eigentumsgarantie
7. Mängel und Nachteile
7.1 Bewertungs- und Erhebungsprobleme
7.2 Gesamtwirtschaftliche Risiken
7.3 Internationaler Vergleich
7.4 Doppelbesteuerung
8. Fazit
Die vorliegende Bachelor-Thesis untersucht die Möglichkeiten und verfassungsrechtlichen sowie strukturellen Grenzen einer Wiedereinführung der Vermögensteuer in Deutschland. Ziel ist es, den aktuellen Diskurs um Reformvorschläge vor dem Hintergrund der historischen Entwicklung und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu analysieren und einzuordnen.
2.2 Entwicklung der Vermögensteuer im 20. Jahrhundert
Im Zuge der Weimarer Reichsverfassung war die Kompetenz des Reiches eine Erhebung direkter Steuern durchzuführen, geschaffen worden. Um die Finanzierung der Reparationsverpflichtungen aus dem Friedensvertrag von Versailles nach dem Ersten Weltkrieg zu bewältigen, wurde bereits kurz nach Einführung der Reichsverfassung im Rahmen des Reichsnotopfergesetzes v. 31. Dezember 1919 eine umfassende Vermögensabgabe festgelegt. Hierfür bildete das gesamte bewegliche und unbewegliche Vermögen abzgl. der Schulden die Bemessungsgrundlage. Der Steuersatz der Abgabe wurde zwischenzeitlich von 10 Prozent auf 65 Prozent erhöht. Durch die Zahlungsverpflichtungen aus dem Friedensvertrag von Versailles und dem damit erhöhten Finanzbedarfs des Deutschen Reichs wurde die Ausweitung staatlicher Mittelbeschaffung durch Ausschöpfung vieler Steuerquellen nötig. Im Rahmen dessen kam es am 08. April 1922 zur Einführung eines Reichsvermögensteuergesetzes, wodurch eine zusätzliche reguläre Vermögensteuer eingeführt wurde. Unter Gewährung einer Freigrenze i. H. v. 250.000 Reichsmark wurde damit auf Grund-, Betriebs- und das sonstige Vermö (§ 6 VStG 1922) ein Steuersatz von 0,1 Prozent bis 1 Prozent erhoben (§§ 18,19 VStG 1922).
Mit einer grundlegenden Reformierung des Vermögensteuergesetzes im Jahr 1934 wurden erstmalig auch Körperschaften vom Vermögensteuergesetz umfasst und vermögensteuerpflichtig (§ 1 Abs. 1 Nr. 2 VStG 1934). Neben einer ebenfalls erstmalig eingeführten beschränkten Vermögensteuerpflicht (§ 2 VStG 1934), wurde nun statt der bisher geltenden Freigrenze, ein Freibetrag i. H. v. 10.000 Reichsmark für natürliche Personen (§ 5 VStG 1934) sowie ein einheitlicher Steuersatz i. H. v. 0,5 Prozent (§ 8 VStG 1934) eingeführt.
1. Einleitung: Diese Einleitung erläutert die aktuelle Haushaltslage des Staates und führt in die Debatte um die Wiedereinführung der Vermögensteuer als Mittel zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben ein.
2. Geschichte der Vermögensteuer: Dieses Kapitel zeichnet die historische Entwicklung der Steuer von 1893 über die Weimarer Zeit bis zu den maßgeblichen Urteilen des Bundesverfassungsgerichts in den 1990er Jahren nach.
3. Umfang des bestehenden Vermögensteuergesetzes: Es werden die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen wie Steuersubjekte, das Steuerobjekt und die Bewertungsregeln des noch formal existierenden, aber nicht erhobenen Gesetzes dargelegt.
4. Gesetzesentwürfe und Vorschläge zur Reformierung: Hier werden verschiedene politische Konzepte von SPD, Linken und Grünen sowie Möglichkeiten einer einmaligen Vermögensabgabe hinsichtlich ihrer Umsetzbarkeit untersucht.
5. Rechtfertigung einer Vermögensteuer: Dieses Kapitel widmet sich den theoretischen Begründungsansätzen wie dem Leistungsfähigkeitsprinzip sowie den verschiedenen steuerpolitischen Funktionen.
6. Grenzen der Vermögensteuer: Die verfassungsrechtlichen Schranken durch die Kompetenzverteilung, den Gleichheitsgrundsatz und die Eigentumsgarantie stehen hier im Mittelpunkt.
7. Mängel und Nachteile: Es werden praxisbezogene Probleme bei der Bewertung und Erhebung sowie gesamtwirtschaftliche Risiken einer erneuten Einführung analysiert.
8. Fazit: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen und kommt zu dem Schluss, dass einer Wiedereinführung erhebliche verfassungsrechtliche und praktische Hindernisse entgegenstehen.
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Die Arbeit untersucht die verfassungsrechtlichen und praktischen Voraussetzungen sowie die politischen Konzepte für eine mögliche Wiedereinführung der Vermögensteuer in Deutschland.
Zu den zentralen Themen gehören die historische Entwicklung der Vermögensteuer, die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, verschiedene politische Reformvorschläge und die wissenschaftlichen Begründungen zur Rechtfertigung einer solchen Steuer.
Das primäre Ziel ist die Analyse der Möglichkeiten und Grenzen einer Wiedereinführung der Vermögensteuer unter besonderer Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Vorgaben und struktureller Probleme.
Die Arbeit basiert auf einer fundierten Literaturanalyse bestehender verfassungsrechtlicher Debatten, historischer Gesetzestexte und aktueller finanzwissenschaftlicher Studien.
Der Hauptteil verdeutlicht, dass eine verfassungskonforme Wiedereinführung sowohl wegen verfassungsrechtlicher Anforderungen (Bewertungsgrundlagen) als auch wegen hoher Erhebungs- und Verwaltungskosten kaum umsetzbar erscheint.
Die Arbeit ist insbesondere durch Begriffe wie Leistungsfähigkeitsprinzip, Gleichheitsgrundsatz, Bewertungsmaßstäbe und verfassungsrechtliche Sperrwirkung gekennzeichnet.
Das Urteil ist entscheidend, da es die damalige, auf Einheitswerten basierende Vermögensteuer für verfassungswidrig erklärte und ihre Erhebung faktisch beendete, weil sie den Gleichheitsgrundsatz verletzte.
Die Arbeit zeigt auf, dass eine einmalige Vermögensabgabe nur unter extremen Ausnahmesituationen (Kriegsfolgen) verfassungsrechtlich zulässig wäre, was nach heutigem Verständnis kaum auf aktuelle Krisen anwendbar ist.
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