Magisterarbeit, 2009
175 Seiten, Note: summa cum laude
Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht
Einleitung
A) Begriff der Privaten Kartellrechtsdurchsetzung
B) Die Private Kartellrechtsdurchsetzung in Europa
1) Stand der Privaten Kartellrechtsdurchsetzung in der VO 1/2003
2) Die „Courage“-Entscheidung
3) Stand der Privaten Kartellrechtsdurchsetzung in der VO 1/2003
a) Die nationalen Gerichte
b) Die Rolle des Schadensersatzanspruches in der Europäischen Gemeinschaft
4) Weissbuch der Kommission
5) Zusammenfassung
C) Die Private Kartellrechtsdurchsetzung in Deutschland
I) Stand der Privaten Kartellrechtsdurchsetzung in der 6. GWB
II) Stand der Privaten Kartellrechtsdurchsetzung in der 7. GWB
III) Materiellrechtliche Folgen
1) Nichtigkeit
2) Schadensersatzanspruch
2/I) Tatbestandsvoraussetzungen und Rechtsfolgen
2/II) Anspruchsberechtigung
2/III) Die Anspruchsberechtigung der mittelbar Betroffenen
2/IV) Tatbestandswirkung
2/V) Verzinsung und Verjährung in § 33 GWB
3) Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch
4) Vorteilsabschöpfung durch Verbände und Einrichtungen
VI) Prozessrechtliche Folgen
1) Ermittlung und Nachweis des Schadens
2) Kosten
VII) Zusammenfassung
D) Private Kartellrechtsdurchsetzung In der Türkei
1) Stand des türkischen Rechts bis zum Erlass des türkischen Wettbewerbsrechts
a) Nationalrechtlicher Zustand
b) Europarechtliche Vorgaben
2) Überblick über das türkische Wettbewerbsgesetz
3) Private Kartellrechtsdurchsetzung in der Türkei
I) Materiellrechtliche Folgen
1) Nichtigkeit und ihre Rechtsfolgen
2) Schadensersatz
I) Tatbestandsvoraussetzungen
II) Umfang des Schadens
III) Dreifacher Schadensersatz
IV) Anspruchsberechtigung
V) Verzinsung und Verjährung
3) Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch
II) Prozessrechtliche Folgen
1) Beziehung zwischen den Gerichten und dem Wettbewerbsausschuss
2) Schadensnachweis
3) Kosten
Iii) Zusammenfassung
F) Rechtsvergleiche/Schluss
1) Europäisches und deutsches Wettbewerbsrecht
2) Europäisches-deutsches und türkisches Wettbewerbsrecht
3) US-amerikanisches und europäisches- deutsches- türkisches Wettbewerbsrecht
Die vorliegende Arbeit untersucht die Bedeutung und Ausgestaltung der privaten Kartellrechtsdurchsetzung in Europa, Deutschland und der Türkei im Kontext der europäischen Reformbemühungen (insbesondere durch das Weißbuch 2008). Ziel ist es, die Unterschiede und Gemeinsamkeiten dieser Rechtsordnungen aufzuzeigen, die Wirksamkeit privater Schadensersatzklagen als Säule der Wettbewerbspolitik zu bewerten und einen rechtsvergleichenden Blick auf das US-amerikanische System zu werfen, um Lehren für eine effiziente Rechtsdurchsetzung zu ziehen.
2) Die „Courage“-Entscheidung
In der Rechtssache „Courage Ltd./Bernard Crehan“ wurde ein Pachtvertrag in Großbritannien zwischen dem Betreiber eines Pubs und einer Brauerei geschlossen. Dieser Vertrag enthielt eine unabdingbare Alleinbezugsverpflichtung für Bier zugunsten „Courage“. Der Vertrag sah gleichzeitig eine Mindestbezugsverpflichtung vor. Als Crehen von „Courage“ im Jahr 1993 auf Zahlung offener Bierlieferungen verklagt wurde, trat Crehen mit der Begründung entgegen, die Bezugsverpflichtung verstoße gegen Art. 85 EGV (heute Art. 81 EG). Zudem hat er mittels Widerklage einen Schadensersatzanspruch geltend gemacht, da die Brauerei ihr Bier an unabhängige Schankwirte zu wesentlich niedrigeren Preisen verkauft hatte. Die Unwirksamkeit der Vereinbarung wurde vom englischen Court of Appeal angenommen, aber Schadensersatzansprüche des Wirtes waren nach englischem Recht ausgeschlossen, da er Partei der rechtswidrigen Kartellvereinbarung war. Darum legte der englische Court of Appeal dem EuGH gemäß Art. 234 vier Fragen zur Auslegung von Art. 85 EGV vor dem Hintergrund der nationalen Schadensersatzregelung vor.
Der EuGH urteilte, dass Art. 85 EGV einem Grundsatz des innerstaatlichen Rechts entgegensteht, nachdem eine Partei eines Vertrages, der Art. 85 I verletzt, allein deshalb keinen Ersatz des Schadens verlangen kann, der ihr durch die widerrechtliche Vereinbarung entstanden ist, weil sie Partei dieses Vertrages ist. Der EG-Vertrag habe eine eigene Rechtsordnung geschaffen, deren Rechtssubjekt neben den Mitgliedstaaten auch der Einzelne sei, weil Art. 85 EGV für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinschaft und insbesondere für einen funktionierenden Binnenmarkt unerlässlich sei. Die volle Wirksamkeit des Verbotes aus Art. 85 I EGV würde beeinträchtigt sein, wenn nicht jedermann Ersatz des Schadens verlangen könnte, der ihm aus einer Art. 85 I EGV verletzenden Vereinbarung entstanden ist.
Einleitung: Diese Einleitung skizziert die wachsende Bedeutung der privaten Kartellrechtsdurchsetzung in Europa zwischen 2001 und 2008 und stellt die Forschungsfragen bezüglich der Rechtsordnungen in Deutschland, der Türkei und der USA vor.
A) Begriff der Privaten Kartellrechtsdurchsetzung: Dieses Kapitel definiert das Konzept der privaten Kartellrechtsdurchsetzung und erörtert deren Rolle als Ergänzung zur behördlichen Verfolgung sowie die damit verbundenen Vor- und Nachteile.
B) Die Private Kartellrechtsdurchsetzung in Europa: Es wird der Stand der Durchsetzung im Rahmen der VO 1/2003 und die maßgebliche Bedeutung der Courage-Rechtsprechung des EuGH analysiert, die den Weg für private Schadensersatzansprüche ebnete.
C) Die Private Kartellrechtsdurchsetzung in Deutschland: Dieses Kapitel betrachtet die Entwicklung vom 6. zum 7. GWB, wobei materiell- und prozessrechtliche Neuerungen wie die Tatbestandswirkung und die Streitwertanpassung im Fokus stehen.
D) Private Kartellrechtsdurchsetzung In der Türkei: Hier wird der historische Kontext der Wettbewerbsgesetzgebung in der Türkei dargelegt und die moderne Situation inklusive der Anwendung von Schadensersatzansprüchen und den damit verbundenen praktischen Herausforderungen diskutiert.
F) Rechtsvergleiche/Schluss: Das abschließende Kapitel fasst die Ergebnisse zusammen und vergleicht die europäischen, deutschen und türkischen Ansätze mit dem US-amerikanischen System, um Empfehlungen für eine effektive Durchsetzungskultur zu geben.
Kartellrecht, Private Kartellrechtsdurchsetzung, Private Enforcement, Schadensersatz, Wettbewerbsrecht, GWB, Europäische Gemeinschaft, Courage-Entscheidung, Türkisches Wettbewerbsgesetz, Kartellschaden, Wettbewerbsbehörde, Verfahrensrecht, Beweislast, Rechtsvergleich, Kartellpolitik
Die Arbeit analysiert die Möglichkeiten und Herausforderungen der privaten Durchsetzung von Kartellrecht (Private Enforcement) durch zivilrechtliche Klagen, insbesondere Schadensersatzansprüche, in der EU, Deutschland und der Türkei.
Die Schwerpunkte liegen auf der Entwicklung rechtlicher Grundlagen für Schadensersatzklagen, der Rolle der Gerichte bei der Anwendung von Wettbewerbsregeln, der Bindungswirkung von Kartellbehördenentscheidungen und dem Umgang mit Beweisschwierigkeiten.
Die Arbeit untersucht, wie effektiv Schadensersatzansprüche zur Durchsetzung des Wettbewerbsrechts beitragen können, inwieweit nationale Gesetze (insbesondere das 7. GWB und das türkische Wettbewerbsgesetz) den Anforderungen des europäischen Rechts entsprechen und ob US-amerikanische Mechanismen (wie Treble Damages) als Vorbild dienen können.
Die Arbeit stützt sich auf eine rechtsvergleichende Methode, die europäisches Gemeinschaftsrecht, nationales deutsches Recht, türkisches Recht und US-amerikanisches Kartellrecht analysiert und gegenüberstellt.
Der Hauptteil analysiert detailliert die gesetzlichen Regelungen und die Rechtsprechung in den genannten Ländern, inklusive der materiell- und prozessrechtlichen Folgen von Kartellverstößen sowie Ansätzen zur Schadensberechnung und Beweiserleichterung.
Private Kartellrechtsdurchsetzung, Schadensersatz, GWB, Wettbewerbsgesetz, Tatbestandswirkung, Beweislastumkehr und Rechtsvergleich.
Die Türkei strebt eine Harmonisierung an, hat jedoch mit spezifischen Herausforderungen wie der noch nicht voll etablierten Kartellrechtskultur und der Notwendigkeit einer klaren gesetzlichen Regelung für zivilrechtliche Ansprüche zu kämpfen, die über das allgemeine Obligationenrecht hinausgeht.
Das 7. GWB modernisierte das deutsche Kartellrecht durch die Einführung einer ausdrücklichen Anspruchsgrundlage für Schadensersatz (§ 33 GWB) und passte das System an die dezentrale Anwendung des EG-Wettbewerbsrechts (VO 1/2003) an.
Obwohl es eine starke Abschreckungswirkung bietet, ist das US-Modell mit hohen Kosten, Missbrauchsrisiken (z.B. Erpressungsversuche durch Klagen) und einer spezifischen Prozesskultur verbunden, die nicht ohne Weiteres auf europäische Rechtssysteme übertragbar ist.
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