Bachelorarbeit, 2022
40 Seiten, Note: 2,7
I. Einleitung
II. Betriebsstätten-Begriff: Anknüpfungspunkt der Besteuerung
A. Betriebsstätten-Begriff nach Art. 5 OECD-MA
B. Merkmale einer Betriebsstätte nach dem Abkommen
1. Elemente zur Definition einer Betriebsstätte
a) Feste Geschäftseinrichtung
b) Ständige Vertreter
2. Ausnahmen
a) Selbstständige Vertreter
b) Existenz einer Filiale
C. Betriebsstätte im digitalen Zeitalter
1. Behandlung von Webseiten im Hinblick auf den Begriff der Betriebsstätte
2. Anpassung des Betriebsstätten-Begriffs an die Herausforderungen des elektronischen Handels
III. Besteuerung einer Betriebsstätte in Deutschland
A. Rechtsgrundlage (nationaler Betriebsstätten-Begriff)
B. Rechtfolge
IV. Besteuerung einer Betriebsstätte in Frankreich
A. Rechtsgrundlage
1. Begriffe der autonomen Niederlassung und Vertreter
2. Vollständiger Geschäftszyklus
B. Folge der Existenz einer Betriebsstätte in Frankreich
V. Doppelbesteuerungsabkommen
A. Begriff und Formen der Doppelbesteuerungen
1. Allgemeines
2. Formen der Doppelbesteuerung
a) Juristische Doppelbesteuerung
b) Wirtschaftliche Doppelbesteuerung
C. Maßnahmen zur Verringerung des DBA (Nicht DBA)
D. Rechtsfolge
1. Freistellungsmethode (Art. 23A OECD-MA)
2. Anrechnungsmethode (Art. 23B OECD-MA)
3. Wirkungsvergleich der Anrechnungs- und Freistellungsmethode
E. Deutsch-französisches Doppelbesteuerungsabkommen
1. Besteuerung in Deutschland
2. Besteuerung in Frankreich
a) Einkommenssteuer
aa) Berechnung für ein Einzelunternehmen im tatsächlichen Steuersystem
ab) Berechnung für ein Einzelunternehmen im Mikrosystem
b) Körperschaftssteuer
VI. Gegenüberstellung der Betriebsstätte in Deutschland und Frankreich
VII. Zusammenfassung
Diese Bachelorarbeit untersucht die Kriterien und steuerlichen Konsequenzen der Betriebsstätte als zentralen Anknüpfungspunkt der Besteuerung für Unternehmen, die sowohl in Deutschland als auch in Frankreich geschäftlich tätig sind, um die Mechanismen der Doppelbesteuerungsvermeidung zu analysieren.
C. Betriebsstätte im digitalen Zeitalter
Durch die Auslegung der aktuellen Definition der Betriebsstätte in den Abkommen im Hinblick auf den elektronischen Handel sind Fragen entstanden. Die OECD hat die Anwendungsmodalitäten geklärt, die sie für die Aktivitäten des elektronischen Handels für angemessen hält. Die meisten Aktivitäten im Rahmen des elektronischen Handels scheinen unter die Annahmen von Art. 5 Abs. 4 OECD-MA zu fallen. Eine Webseite kann keine Betriebsstätte begründen und ein Unternehmen, das seinen Server nur zu Werbezwecken betreibt und den Verkauf auf klassischen Wegen abwickelt, übt keine Tätigkeit aus, die die Existenz einer Betriebsstätte belegen könnte. Ebenso wird ein Unternehmen, das Produkte auf elektronischen Wegen liefert, in dem Land, in dem der Server installiert ist, nicht als Betriebsstätte anerkannt, da er dazu bestimmt ist, Informationen zu speichern sowie weltweit zu verbreiten. Damit entspricht er einem Lagerhaus i. S von Art. 5 Abs. 4 OECD-MA. Solange sich die Tätigkeit des Servers auf eine im MA vorgesehene Hypothese zurückführen lässt, kann die Einstufung als Betriebsstätte aufgrund einer vorbereitenden Tätigkeit oder einer Hilfstätigkeit ausgeschlossen werden. Wird der Server für andere Funktionen wie den Abschluss von Kaufverträgen, Onlinezahlungen oder Datenbankrecherchen verwendet und können diese nicht als vorbereitende oder Hilfstätigkeiten angesehen werden, kann der Ausschluss der Betriebsstätten-Qualifikation nicht mehr greifen.
Eine Website ist durch Immaterialität gekennzeichnet. Ihre Nutzung und die Vorteile, die daraus gezogen werden, stammen von Computerprogrammen, die sich größtenteils aus immateriellen Elementen wie Algorithmen ergeben. Daher entspricht eine Website, wie sie verstanden wird, keiner physischen Präsenz. Die Website hat keine andere Bindung als die immaterielle, die sie mit dem Unternehmen, das sie repräsentiert, verbindet. Die Internetpioniere nutzen diese Unstimmigkeiten aus, um Steueroptimierungen vorzunehmen, die von den Staaten zunehmend beklagt werden. Unter diesen Umständen ist es erforderlich, Lösungen in Betracht zu ziehen, um den Betriebsstätten-Begriff an die Herausforderungen des elektronischen Handels anzupassen.
I. Einleitung: Erläutert die Relevanz des Betriebsstätte-Begriffs im Kontext globalisierter Wirtschaft und internationaler Steuerdiskussionen.
II. Betriebsstätten-Begriff: Anknüpfungspunkt der Besteuerung: Analysiert die Definition und Merkmale der Betriebsstätte gemäß OECD-Musterabkommen sowie Herausforderungen durch den digitalen Handel.
III. Besteuerung einer Betriebsstätte in Deutschland: Beschreibt die nationalen Rechtsgrundlagen nach Abgabenordnung und die resultierenden steuerlichen Pflichten.
IV. Besteuerung einer Betriebsstätte in Frankreich: Untersucht die französische Interpretation durch Rechtsprechung und Verwaltung sowie die Folgen einer Betriebsstätten-Existenz.
V. Doppelbesteuerungsabkommen: Erläutert Formen der Doppelbesteuerung sowie Methoden zu deren Vermeidung und analysiert das deutsch-französische Abkommen im Detail.
VI. Gegenüberstellung der Betriebsstätte in Deutschland und Frankreich: Fasst die wesentlichen Gemeinsamkeiten und Unterschiede der beiden Steuersysteme zusammen.
VII. Zusammenfassung: Resümiert die erarbeiteten Erkenntnisse über die Besteuerung von Betriebsstätten in beiden Ländern.
Betriebsstätte, Internationales Steuerrecht, Doppelbesteuerungsabkommen, OECD-Musterabkommen, Besteuerungsrecht, Quellenstaat, Ansässigkeitsstaat, Freistellungsmethode, Anrechnungsmethode, E-Commerce, Steuerpflicht, Körperschaftssteuer, Einkommensteuer, Deutschland, Frankreich.
Die Arbeit analysiert die steuerliche Anknüpfung von Unternehmensgewinnen durch Betriebsstätten bei grenzüberschreitenden Aktivitäten zwischen Deutschland und Frankreich.
Zentrale Felder sind der Betriebsstätten-Begriff im OECD-Musterabkommen, die nationalen Unterschiede in Deutschland und Frankreich sowie die Mechanismen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung.
Das Ziel ist es, aufzuzeigen, wie Betriebsstätten in beiden Ländern definiert werden, welche steuerlichen Pflichten daraus entstehen und wie eine Doppelbesteuerung durch bilaterale Abkommen vermieden wird.
Die Arbeit basiert auf einer fundierten Analyse steuerrechtlicher Texte, internationaler Abkommen, einschlägiger Rechtsprechung und Verwaltungsvorschriften beider Länder.
Der Hauptteil gliedert sich in die Definition der Betriebsstätte, die spezifische steuerliche Behandlung in Deutschland und Frankreich sowie die detaillierte Darstellung der Methoden zur Vermeidung von Doppelbesteuerung.
Die Arbeit wird maßgeblich durch die Begriffe Betriebsstätte, Doppelbesteuerung, DBA, Steuerrecht und Unternehmensbesteuerung definiert.
Während in Deutschland eine gesetzliche Definition in der Abgabenordnung existiert, stützt sich Frankreich stärker auf Rechtsprechung, Verwaltungsvorschriften und das Territorialitätsprinzip in der Körperschaftsteuer.
Die Arbeit zeigt, dass die physische Anwesenheit nach wie vor ein kritisches Kriterium ist, diskutiert aber auch die notwendige Anpassung an zunehmend digitale und dematerialisierte Wirtschaftsmodelle.
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