Masterarbeit, 2022
96 Seiten, Note: 1,3
A) Einleitung
I. Themensetzung
II. Begriffs- und Methodenbestimmungen
B) Rechtsgeschichtliche Entwicklung
I. Superficies, Bodenleihe und Homestead Act
1. Superficies – Geburt des Erbbaurechts im alten Rom
a) Tabernae am Forum Romanum
b) Gebäuderechte in der Zeit des Prinzipats bis Justinian
2. Die Bodenleihe im Mittelalter
a) Bau- und Gebäuderechte ab dem 12. Jahrhundert
b) Superfiziarrechte und der Usus modernus
3. Der Homestead Act in Nordamerika
a) Der erste Siedler des Homestead Acts
b) Ankunft der Heimstätte in Deutschland
c) Heimstättengesetze im Europa des 19. Jahrhunderts
II. Bodenreform, BGB und Kriegswirtschaft
1. Bodenreformbewegung in Deutschland
2. Die Kodifikation des Privatrechts durch das BGB
a) Kontroverse um das Erbbaurecht
b) Sechs Paragraphen – Das Erbbaurecht im BGB
3. Erster Weltkrieg und Wohnungsnot
a) Ein eigenes Gesetz für das Erbbaurecht
b) Gesetzesentwurf des Reichswirtschaftsamts
III. Revolution im Deutschen Reich
C) Rechtspolitische Entwicklung
I. WRV – „Eigentum verpflichtet“ und ein zu schaffendes Recht
1. Eigentumsgarantie und soziale Verpflichtung
2. Verfassungsauftrag für ein Heimstättengesetz
II. ErbbauVO – Erst Zurückstellung, dann Verabschiedung
III. RHG – „Dank des Vaterlandes“ und „Wohnungsbolschewismus“
1. Kriegerheimstätten und Siedlungsversprechen
2. Gesetz als Dank an die Kriegsteilnehmer
D) Rechtsdogmatische Entwicklung
I. Wandel eines Begriffs: Sozialbindung des Eigentums
1. Dominium, proprietas und egedom
2. Deutschrechtliche Vorstellungen vs. Römisches Recht
3. Neuformulierung des Eigentumsverständnisses nach 1918
4. Der verfassungsrechtliche Eigentumsbegriff
5. Unterschiedliche Bewertungen in der Literatur
II. Das Gemeinwohl im Sachen- und Immobiliarrecht in Weimar
1. Eigentum als Dienst für das „gemeine Beste“
2. Keine Umgestaltung der bisherigen Eigentumsordnung
III. Rechtsinstitut, dingliches Recht und zwischen den Rechtsgebieten
1. Rechtliche Doppelnatur des Erbbaurechts
2. Vergleich des Erbbaurechts mit anderen Rechtsformen
3. RHG zwischen Privatrecht und öffentlichem Recht
E) Rechtliche Entwicklung
I. Weg und Wirkung von RHG und ErbbauVO/ErbbauRG
1. RHG – 1.100 Reichsheimstätten in Praunheim
2. ErbbauVO/ErbbauRG – Zaghaftes Interesse am Anfang
II. Methode und Mittel von RHG und ErbbauVO/ErbbauRG
1. RHG mit Enteignungsverfahren
a) Die Inhalte des RHG
b) Vollstreckungsschutz und Regeln für den Erbfall
2. ErbbauVO/ErbbauRG gegen Bodenspekulation
a) Die Inhalte der ErbbauVO/ErbbauRG
b) Erbbaurecht mit Heimfallanspruch
III. Zukunft und Zweck von RHG und ErbbauVO/ErbbauRG
1. Konkurrenz für das RHG durch das WoBauG
2. Neubestimmung des Erbbauzinses
a) Fünf Prozent der Grundstücke
b) Instrument für kommunale Wohnungsbaupolitik
F) Zusammenfassung und Einordnung
Die Arbeit analysiert die rechtshistorische Entwicklung des Erbbaurechts und des Reichsheimstättenwesens in der Weimarer Republik vor dem Hintergrund der damaligen Wohnungsnot und des revolutionären Wandels. Zentrale Forschungsfrage ist dabei, wie das Immobiliarrecht durch diese Gesetze reformiert wurde und welche Bedeutung dem Wandel des Eigentumsbegriffs sowie der Etablierung des Gemeinwohlgedankens im Sachenrecht zukommt.
1. Superficies – Geburt des Erbbaurechts im alten Rom
Ab eodem rege et circa forum privatis aedificenda divisa sunt loca; porticus tabernaeque factae. Dieser Satz bei Titus Livius (59 v. Chr. bis 17 n. Chr.) beschreibt die Erlaubnis des Königs, auf öffentlichem Boden der Stadt Rom Geschäftsbuden zu errichten. Diese Geschäftsbuden (tabernae) sind die Vorstufe der auf öffentlichem Boden errichteten Gebäude. Als Marktstände waren diese zusammenhängenden Bretterbuden auf der Südseite des Forum Romanum errichtet worden.
Es soll Tarquinius Priscus (616 v. Chr. bis 578 v. Chr.) gewesen sein, der die Erlaubnis für die Errichtung der Buden gab. Der Boden, auf dem die Buden errichtet wurden, war Staatseigentum, gebaut wurden sie von Privatleuten. Es waren keine festen Bauwerke, die der fünfte König nach Roms mythischem Gründer Romulus errichten ließ und somit ein Baurecht vergab. Die Holzhütten waren schnell wieder abgebaut, doch erstmals findet sich in der Geschichte diese Art, Gebäude zu schaffen ohne Grund zu erwerben. Später wurden diese tabernae zum Vorbild der superficies.
A) Einleitung: Stellt das Forschungsthema der Erbbaurechts- und Reichsheimstättenreformen in der Weimarer Republik als Reaktion auf die damalige Wohnungsnot dar.
B) Rechtsgeschichtliche Entwicklung: Beleuchtet die historischen Ursprünge des Erbbaurechts in der römischen Antike und die Entwicklung des Heimstättenwesens vom amerikanischen Homestead Act bis zur deutschen Bodenreformbewegung.
C) Rechtspolitische Entwicklung: Untersucht die gesetzgeberischen Maßnahmen während der Weimarer Republik, insbesondere das Reichsheimstättengesetz (RHG) und die Erbbaurechtsverordnung (ErbbauVO), unter dem Einfluss der verfassungsmäßigen Eigentumsbindung.
D) Rechtsdogmatische Entwicklung: Analysiert den Wandel des Eigentumsbegriffs von einem absoluten, liberalen Recht hin zur Sozialbindung gemäß der Weimarer Reichsverfassung und ihre Bedeutung für das Sachenrecht.
E) Rechtliche Entwicklung: Evaluierte die praktische Wirkung der Gesetze, wie das Reichsheimstättengesetz und die Erbbaurechtsreformen, in der Umsetzung und ihr Verhältnis zur Bodenspekulation.
F) Zusammenfassung und Einordnung: Resümiert die Entwicklungsschritte des Immobiliarrechts und bewertet die Beständigkeit der „Eigentum verpflichtet“-Doktrin in der modernen Rechtsordnung.
Erbbaurecht, Reichsheimstättengesetz, Weimarer Republik, Eigentumsbindung, Sachenrecht, Bodenreform, Wohnungsnot, RHG, ErbbauVO, Rechtshistorie, Gemeinwohl, Eigentum, Sozialbindung, Immobilienrecht, Zivilrecht.
Die Arbeit untersucht die juristische Entwicklung und die Reformen am Immobiliarrecht in der Weimarer Republik, insbesondere am Beispiel von Erbbaurecht und Reichsheimstättengesetz im Kontext gesellschaftlicher Veränderungen.
Zu den Kernbereichen gehören das römische Superfiziarrecht als historisches Vorbild, die Bodenreformbewegung, die Einwirkung der Weimarer Reichsverfassung auf den Eigentumsbegriff sowie die praktische Umsetzung sozialpolitischer Zielsetzungen mittels neuer Rechtsmittel.
Das Ziel ist, die historischen Hintergründe und die rechtspolitische Einordnung des Übergangs zu einem sozial gebundenen Eigentum in Deutschland nach 1918 aufzuzeigen.
Der Autor führt eine privatrechtliche und rechtshistorische Analyse durch, welche geistesgeschichtliche, politische und gesellschaftliche Kräfte der behandelten Zeitabschnitte berücksichtigt.
Der Hauptteil gliedert sich in eine historisch-chronologische Betrachtung, die rechtsdogmatische Analyse des Eigentumsbegriffs sowie eine Bilanzierung der Anwendung und Wirksamkeit der Gesetze in der Praxis.
Wichtige Begriffe sind Erbbaurecht, Reichsheimstättengesetz, Sozialbindung des Eigentums, Bodenreform und das Leitmotiv „Eigentum verpflichtet“.
Die akute Wohnungsnot nach dem Krieg wirkte als starker Beschleuniger für staatliche Interventionen, die zur Verabschiedung der Erbbauverordnung und des Reichsheimstättengesetzes führten.
Die Verfassung von Weimar machte das Gemeinwohl zu einer verfassungsrechtlichen Zielvorgabe, was grundlegende Auswirkungen auf die Interpretation des Sachenrechts und die Einhegung privater Eigentumsrechte hatte.
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