Doktorarbeit / Dissertation, 2008
173 Seiten, Note: 1,0
Die Dissertation „Die Förderung erneuerbarer Energien auf dem liberalisierten Elektrizitätsmarkt in Europa - Ein Rechtsvergleich zwischen Deutschland und Österreich“ befasst sich mit der rechtlichen Grundlage der Förderung von Strom aus erneuerbaren Energieträgern in Österreich und Deutschland. Die Arbeit analysiert, wie der Gesetzgeber ein funktionierendes Förderungssystem eingerichtet hat, das dem EG-Recht nicht widerspricht.
Die Einleitung führt in die Thematik der Förderung von Ökostrom ein und erläutert die Notwendigkeit eines solchen Systems im Kontext der liberalen Marktwirtschaft. Die Kapitel 2 und 3 beschäftigen sich mit der Begriffsbestimmung von erneuerbaren Energieträgern und den Motiven für deren Förderung. Kapitel 4 analysiert die europarechtlichen Rahmenbedingungen für die Förderung von erneuerbaren Energien, insbesondere im Hinblick auf die Warenverkehrsfreiheit und das Beihilfeverbot. Kapitel 5 beleuchtet das Ökostromgesetz in Österreich, seine Ziele und grundlegenden Bestimmungen. Kapitel 6 vergleicht das Ökostromgesetz mit dem EEG in Deutschland, wobei die strukturellen Unterschiede und Gemeinsamkeiten der beiden Gesetze im Fokus stehen.
Erneuerbare Energien, Ökostrom, Elektrizitätsmarkt, Rechtsvergleich, Deutschland, Österreich, Ökostromgesetz, EEG, Beihilfeverbot, Warenverkehrsfreiheit, Subventionen, liberale Marktwirtschaft, Umweltschutz, Klimawandel.
Die Arbeit analysiert strukturelle Unterschiede in den Fördersystemen, den Vergütungsmodellen (Einspeisetarife) und den Finanzierungsmechanismen (Ökostromabwicklungsstelle vs. Netzbetreiber).
Dies ist ein zentrales Thema der Arbeit, die untersucht, wie nationale Gesetze gestaltet sein müssen, um nicht gegen das europäische Beihilfeverbot oder die Warenverkehrsfreiheit zu verstoßen.
Das EEG regelt den Vorrang von Strom aus erneuerbaren Quellen sowie die Abnahme- und Vergütungspflicht durch die Netzbetreiber.
Sie ist für die zentrale Abwicklung der Ökostromförderung, die Kontrahierung mit Anlagenbetreibern und die Verwaltung der Förderbudgets zuständig.
Sie dient der Transparenz für den Endverbraucher, damit dieser nachvollziehen kann, aus welchen Quellen (z.B. Wind, Wasser, Sonne) der bezogene Strom stammt.
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