Bachelorarbeit, 2012
37 Seiten, Note: 2,8
1.Einleitung
2. Begriff der Diktatur im Werk Schmitts
2.1 Diktatur und Belagerungszustand (1916)
2.2 Diktatur (1921)
2.2.1 Die kommissarische Diktatur
2.2.2 Die souveräne Diktatur
2.3 Politische Theologie (1922)
3.Schmitts Rechts- und Diktaturaufschlüsselung
3.1 Der historische Hintergrund
3.1.1 Das Römische Recht
3.1.2 Die Diktatur des Reichspräsidenten und Art.48
3.2 Die Macht des Rechts und das Recht auf Mach
3.3 Die vier Elemente des Diktaturbegriffs
3.3.1 Die Subjektivierung des Volkes
3.3.2 Das Monopol über den Ausnahmezustand
3.3.3 Die Suspendierung der parlamentarischen Gesetzgebung
3.3.4 Das Freund-Feind Denken
4. Fazit
Die Arbeit untersucht den Begriff der Diktatur innerhalb der politischen Theorie von Carl Schmitt. Das primäre Ziel ist es, den Diktaturbegriff theoretisch zu definieren, zwischen seinen kommissarischen und souveränen Ausprägungen zu unterscheiden und auf seine Legitimität sowie sein Verhältnis zur verfassungsmäßigen Ordnung zu prüfen.
3.3.4 Das Freund- Feind Denken
Wir haben gesehen als wie wichtig sich die politische Einheit unter institutionellen Aspekten für Schmitt darstellt. Diese Perspektive geht aber mit einer anderen, nämlich einer anthropologischen einher. In Begriff des Politischen von 1927 untersucht Schmitt zum erstmals den das Individuum in der Gesellschaft und kritisiert zugleich den Weimarer Pluralismus, der dem Menschen die politische, kulturelle und wirtschaftliche Einheit als die “maßgebende Einheit” in Gesellschaft Staate geraubt habe. Ebenso wie für den Begriff der Diktatur, definiert Schmitt auch zwei andere Begriffe akzentuiert, klar umrissen und für ihn allgemeingültig, nämlich Freund und Feind. Schmitt geht somit auf die soziale Einheit des Staates, die durch die Freund-Feind Differenzierung maßgeblich bestimmt wird ein, d.h. dass folglich setzt der Einheitsstaat das Politische voraussetzt. Er nimmt unmittelbar Bezug auf das Bismarcksche Reich, der dies trotz der sozialen Heterogenität, mittels der Kraft der politischen Entscheidung aufrecht erhielt, sprich über den Kriegsfall entscheiden konnte. Als antagonistisches Exempel führt er den Weimarer-Liberalismus an. Er sah darin eine Mosaik vieler kleiner, parallel existierender Gesellschaften, was die geforderte Staatseinheit relativierten, nahezu unmöglich machte.
Die Ursache sah Schmitt speziell in der ideengeschichtlichen Deutung pluralistischen Theorien, die sowohl die Einheit des Staates und als auch das Politische an sich verwarfen. Für Schmitt liegen die Einheit des Staates und das Politische als zentrale Elemente der Freund-Feind Definition auf einer argumentativen Ebene: “ Entfällt diese Einheit, so Entfällt auch das Politische.” Politisch ist daher jede Gruppierung, die sich am “Ernstfall” orientiert. Mit anderen Worten wird darunter erneut die Ausnahme verstanden. Mit dem Recht des AZ`s als Instrument der Kriegsführung gegen die Feinde des Staates, verwirft Schmitt paradoxerweise sein Verständnis der Legalität. Nur durch die Macht des physischen Überlebens erhebt sich eine politische Gemeinschaft über die anderen Gemeinschaften.
1.Einleitung: Einführung in die Thematik der Diktatur bei Carl Schmitt und Darlegung der Fragestellung im Kontext der Weimarer Republik.
2. Begriff der Diktatur im Werk Schmitts: Analyse der Entwicklung des Diktaturbegriffs in den frühen Werken Schmitts bis zur Politischen Theologie.
2.1 Diktatur und Belagerungszustand (1916): Untersuchung der rechtlichen Unterscheidung zwischen Belagerungszustand und Diktatur während des Ersten Weltkriegs.
2.2 Diktatur (1921): Betrachtung der Theorie der Diktatur unter besonderer Berücksichtigung der kommissarischen und souveränen Diktatur.
2.2.1 Die kommissarische Diktatur: Definition der kommissarischen Diktatur als Instrument zur Wiederherstellung der bestehenden Ordnung.
2.2.2 Die souveräne Diktatur: Analyse der souveränen Diktatur, die auf die Schaffung einer neuen Verfassungsordnung zielt.
2.3 Politische Theologie (1922): Auseinandersetzung mit der Souveränitätslehre und der Bedeutung der Ausnahme für das staatliche Leben.
3.Schmitts Rechts- und Diktaturaufschlüsselung: Systematische Aufarbeitung des Rechtsverständnisses und der Diktaturkonstruktion bei Schmitt.
3.1 Der historische Hintergrund: Historische Kontextualisierung von Schmitts Diktaturtheorie.
3.1.1 Das Römische Recht: Rückgriff auf römische Rechtsvorstellungen als Grundlage für die kommissarische Diktatur.
3.1.2 Die Diktatur des Reichspräsidenten und Art.48: Analyse der Notverordnungspraxis in der Weimarer Reichsverfassung.
3.2 Die Macht des Rechts und das Recht auf Mach: Untersuchung von Schmitts Denkart zu Recht, Legalität und Dezisionismus.
3.3 Die vier Elemente des Diktaturbegriffs: Herausarbeitung der zentralen Voraussetzungen für das Funktionieren einer Diktatur bei Schmitt.
3.3.1 Die Subjektivierung des Volkes: Darstellung der Bedeutung von Volksrepräsentation und Identität für Schmitt.
3.3.2 Das Monopol über den Ausnahmezustand: Behandlung der Verfügungsgewalt über Notstand und Ausnahmezustand.
3.3.3 Die Suspendierung der parlamentarischen Gesetzgebung: Kritik an der parlamentarischen Demokratie und Plädoyer für ein zentralisiertes Vorgehen.
3.3.4 Das Freund-Feind Denken: Analyse der Freund-Feind-Differenzierung als essenzielles Merkmal des Politischen.
4. Fazit: Zusammenfassende Bewertung der Diktaturkonzeption Schmitts als Antwort auf Krisensituationen und Herausforderungen der Staatsordnung.
Carl Schmitt, Diktatur, Souveränität, Ausnahmezustand, kommissarische Diktatur, souveräne Diktatur, Weimarer Republik, Politische Theologie, Dezisionismus, Freund-Feind-Differenzierung, Parlamentarismus, Rechtsstaat, Verfassung, Notstand, Volkssouveränität
Die Bachelor-Arbeit analysiert den Begriff der Diktatur in den politiktheoretischen Schriften von Carl Schmitt und untersucht, wie dieser den Ausnahmezustand rechtlich legitimiert.
Zu den Kernbereichen gehören die Unterscheidung von kommissarischer und souveräner Diktatur, die Kritik am Parlamentarismus der Weimarer Republik sowie die Freund-Feind-Differenzierung als Grundlage des Politischen.
Das Ziel ist es, Schmitts theoretisches Konzept der Diktatur zu rekonstruieren und zu prüfen, inwieweit er die Diktatur als verfassungsmäßiges Instrument zur Krisenbewältigung interpretiert.
Die Arbeit verfolgt einen ideengeschichtlichen und rechtstheoretischen Ansatz, indem sie Schmitts Werke – insbesondere zwischen 1916 und 1932 – analysiert und historisch kontextualisiert.
Im Hauptteil werden Schmitts Rechtsverständnis, sein Dezisionismus, die historische Bedeutung des römischen Rechts für seine Theorie und die vier Elemente des Diktaturbegriffs detailliert dargelegt.
Wichtige Begriffe sind Schmitt, Diktatur, Souveränität, Ausnahmezustand, Parlamentarismuskritik, Dezisionismus und die Freund-Feind-Differenzierung.
Die kommissarische Diktatur dient der zeitlich begrenzten Wiederherstellung einer bestehenden Ordnung, während die souveräne Diktatur darauf abzielt, die bisherige Verfassung aufzuheben und eine neue Staatsordnung zu begründen.
Für Schmitt ist der Ausnahmezustand die Situation, in der der Souverän die Entscheidung über das Recht trifft, wenn die geltende Rechtsordnung durch Chaos oder Notlagen gefährdet ist.
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