Bachelorarbeit, 2019
65 Seiten, Note: 1,3
1 Einleitung
2 Theoretische Grundlagen der Baulasten
2.1 Entstehung der Baulast
2.2 Begriffserklärung – Baulast
2.3 Definition und Führung des Baulastenverzeichnisses
2.4 Eintragung einer Baulast
2.5 Begünstigter Personenkreis
2.6 Einsichtnahme in das Baulastenverzeichnis
2.7 Löschung von Baulasten
3 Hauptanwendungsfälle
3.1 Erschließungsbaulast
3.1.1 Geh- und Fahrrecht
3.1.2 Leitungsrecht
3.2 Vereinigungsbaulast
3.3 Abstandsflächenbaulast
3.4 Verpflichtung zur Grenzbebauung
3.5 Gemeinsame Bauteile
3.6 Stellplatzbaulast
3.7 Flächenbaulast
3.7.1 Flächenbaulast aus Brandschutzgründen
3.7.2 Spielflächenzuordnung
3.8 Sonstige Baulasten
4 Folgen einer Baulast
4.1 Zivilrechtliche Folgen
4.2 Rechtliche Auswirkungen einer Vereinigungsbaulast
4.3 Vorhaben- oder Grundstücksbezogenheit
4.4 Praktische Probleme mit Baulasten
4.4.1 Stellplatzbaulast
4.4.2 Vermögens- und Haftpflichtschaden
4.5 Wertermittlungsgrundsätze
4.5.1 Wertermittlungsgrundsätze für den Verpflichteten
4.5.2 Wertermittlungsgrundsätze für den Begünstigten
5 Fazit zum Baulastensystem
5.1 Abgrenzung zu Grunddienstbarkeiten
5.2 Einschätzung der Tauglichkeit eines Baulastensystems
Die vorliegende Bachelorarbeit untersucht die Stärken und Schwächen des Baulastensystems in Deutschland. Ziel ist es, die Praxistauglichkeit dieses Instruments zu analysieren, seine rechtspolitische Sinnhaftigkeit zu hinterfragen und im Vergleich zu Grunddienstbarkeiten abzugrenzen, um grundstücksbezogenen Problemen bei Bauvorhaben vorzubeugen.
3.2 Vereinigungsbaulast
Eine Rechtsgrundlage für die Vereinigungsbaulast bietet § 4 Abs. 2 BauO NRW: „Ein Gebäude auf mehreren Grundstücken ist nur zulässig, wenn öffentlich-rechtlich gesichert ist, dass dadurch keine Verhältnisse eintreten können, die Vorschriften dieses Gesetzes oder den aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Vorschriften zuwiderlaufen. Dies gilt bei bestehenden Gebäuden nicht für eine Außenwand- und Dachdämmung, die über die Bauteilanforderungen der Energieeinsparverordnung vom 24. Juli 2007 (BGBl. I S. 1519), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 24. Oktober 2015 (BGBl. I. S. 1789) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung für bestehende Gebäude nicht hinausgeht. Satz 2 gilt entsprechend für die mit der Wärmedämmung zusammenhängenden notwendigen Änderungen von Bauteilen.“
Mithilfe der Vereinigungsbaulast wird die Errichtung eines Gebäudes auf mehreren Grundstücken ohne den Eintritt von Widersprüchen mit Vorschriften der Landesbauordnung geregelt. Diese Grundstücke werden dann rechtlich als ein Grundstück behandelt.
Aus § 4 Abs. 2 BauO NRW wird ersichtlich, dass lediglich Gebäude von einer solchen Pflicht der Vereinigungsbaulast betroffen sind, wenn diese auf mehreren Grundstücken errichtet werden sollen. Dagegen besteht für andere bauliche Anlagen, wie beispielsweise baugenehmigungspflichtige Stellplatzanlagen oder Wasserbecken, keine Erforderlichkeit einer Vereinigungsbaulast. Solche Anlagen sind also laut BauO NRW genehmigungspflichtig, ohne dass auf bereits bestehende Flurstücksgrenzen Rücksicht genommen wird.
1 Einleitung: Beschreibt die Problemstellung des Baulastensystems vor dem Hintergrund des Flächenverbrauchs und gibt einen Überblick über den Aufbau der Arbeit.
2 Theoretische Grundlagen der Baulasten: Erläutert die Entstehung, Definition, Eintragung, Einsichtnahme und Löschung von Baulasten.
3 Hauptanwendungsfälle: Analysiert verschiedene Baulasttypen wie Erschließungs-, Vereinigungs-, Abstandsflächen-, Grenzbebauungs-, Bauteil-, Stellplatz- und Flächenbaulasten anhand von Fallbeispielen und Rechtsgrundlagen.
4 Folgen einer Baulast: Thematisiert zivilrechtliche Auswirkungen, Vorhaben- oder Grundstücksbezogenheit, praktische Probleme sowie Wertermittlungsgrundsätze bei Vorliegen einer Baulast.
5 Fazit zum Baulastensystem: Diskutiert die Abgrenzung zu Grunddienstbarkeiten und bewertet die allgemeine Tauglichkeit des Baulastensystems.
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Die Arbeit beschäftigt sich mit dem „Rechtsinstitut Baulast“ in Deutschland, dessen Stärken, Schwächen und Relevanz in der Baupraxis.
Neben den theoretischen Grundlagen stehen die praktische Anwendung, die rechtliche Einordnung, mögliche Komplikationen und die Bewertung des Nutzens gegenüber alternativen Sicherungsinstrumenten im Fokus.
Ziel ist es, das Baulastensystem zu durchleuchten und durch eine kritische Abgrenzung zu Grunddienstbarkeiten einzuschätzen, ob das System sinnvoll ist.
Die Autorin kombiniert die Analyse von Landesbauordnungen (insbesondere der BauO NRW) mit der Auswertung von Gerichtsentscheidungen und gängigen Best-Practice-Beispielen aus der Architekturpraxis.
Der Hauptteil befasst sich detailliert mit den verschiedenen Anwendungsfällen von Baulasten, den daraus resultierenden Rechtsfolgen und der Wertermittlung von Grundstücken.
Die Arbeit ist geprägt durch Begriffe wie Bauordnung, Baulastenverzeichnis, Grundstückssicherung, öffentlich-rechtliche Pflicht und zivilrechtliche Folgen.
Da Baulasten nicht im Grundbuch stehen, sind sie für Käufer „unsichtbar“. Fehlende Kenntnisse über eingetragene Baulasten können nach einem Kauf zu erheblichen rechtlichen Problemen führen.
Eine Baulast ist ein öffentlich-rechtliches Verhältnis zwischen dem Eigentümer und der Behörde, während eine Grunddienstbarkeit ein zivilrechtlicher Vertrag zwischen den Nachbarn darstellt, der im Grundbuch gesichert ist.
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