Bachelorarbeit, 2010
28 Seiten, Note: 1,0
1 Einführung
1.1 Begründung der Fragestellung
2 Die Pflicht
2.1 Die Verpflichtung des Menschen als Eingriff in seine individuelle Freiheit
3 Die Schulpflicht
3.1 Gründe für das Bewahren der Schulpflicht
3.2 Kritik an der Schulaufsicht, an der Schulpflicht und an der Schule
4 Zu welchem Unterricht dürfen wir Kinder und Jugendliche verpflichten?
4.1 Was heißt Allgemeinbildung? Kriterien für einen Bildungskanon
5 Dürfen wir Kinder und Jugendliche zum Ethik-Unterricht verpflichten?
5.1 Der Ethik-Unterricht in der Sonderrolle als meinungs- und wertebildendes Schulfach in einer pluralistischen Gesellschaft
5.2 Argumente für die Verpflichtung zum Ethik-Unterricht
5.3 Argumente für den freiwilligen Besuch des Ethik-Unterrichts
6 Fazit
6.1 Abwägung der Argumente und Beantwortung der Frage
7 Literatur
Die Arbeit untersucht die philosophische und pädagogische Legitimation der staatlichen Verpflichtung von Kindern und Jugendlichen zum Ethik-Unterricht. Dabei wird kritisch hinterfragt, inwieweit eine solche Pflicht mit individueller Freiheit vereinbar ist und ob das Fach einen notwendigen Beitrag zur Allgemeinbildung und Mündigkeit leistet.
3.2 Kritik an der Schulaufsicht, an der Schulpflicht und an der Schule
Schulpflichtkritik wird zwei Seiten verübt: Zum einen von Eltern, die sich in der Sorge um die Bildung ihrer Kinder in der Schule befinden, worauf ich später ausführlicher eingehen werde. Zum anderen wird Schulpflichtkritik als Staats- und Institutionenkritik von Anarchisten geübt, wie z.B. vom libertären Pädagogen Ulrich Klemm. Klemm kritisiert die Schulpflicht und die Schulaufsicht des Staates unter der Berücksichtigung der bildungspolitischen und pädagogischen Diskurse im 18., 19. und 20. Jhd., als Element politischer Herrschaft. Die Herausbildung der Schulaufsicht im Ende des 18. Jhds., im Zeitalter der Aufklärung, sei bei gleichzeitiger Säkularisierung der Schule, so Klemm, zunächst von liberalen Pädagogen, wie z.B. Karl Mager oder Wilhelm von Humboldt, begrüßt worden, da diese als „Abnabelung von der Kirche“ verstanden wurde. Später jedoch breitete sich Skepsis gegenüber der staatlichen Schulaufsicht, gegenüber der „Okkupation der Schule“ aus. Die klerikale Bevormundung sei lediglich durch eine staatliche ersetzt worden, womit das Kernproblem, die „Befreiung aus der Vormundschaft“ an sich nicht gelöst sei.
Klemm betont, Karl Mager hätte stattdessen eine „soziale Bildungsgemeinschaft“ gefordert, aus der der Staat sich heraushalten solle. Der Staat träge die Verpflichtung, die freie, also staatsunabhängige Bildung des Kindes durch den Pädagogen zu garantieren. Das heißt: Der Staat ist schädlich, da der staatliche Eingriff den pädagogischen Auftrag verfälscht und der Freiheit der Lehre entgegensteht. Dem Staat fehle ferner die naturrechtliche Legitimation für den Eingriff. Auf der Grundlage jener historischen These bildete sich im 19. und 20. Jhd. eine libertäre, anarchistische und institutionskritische Debatte aus. P. Kropotkin, E. Reclus oder L. Michel forderten 1898, so Klemm, neben einer pädagogischen Ganzheitlichkeit und einer Aufhebung von Geschlechter- und Konfessionstrennungen einen Unterricht, der radikal „freiheitlich“ sein soll. Sie forderten die „Vernichtung der Autorität“ zugunsten einer libertären Pädagogik, deren Endziel es sei „freie Menschen zu bilden, die Achtung und Liebe für die Freiheit der Anderen empfinden.“
1 Einführung: Diese Einleitung führt in die Problematik der verpflichtenden Ethik-Unterrichtsteilnahme ein und formuliert die Leitfrage der Arbeit im Kontext von Schulpflicht und Freiheit.
2 Die Pflicht: Dieses Kapitel erörtert auf Basis der politischen Philosophie und des Liberalismus, unter welchen Bedingungen der Staat in die Freiheit des Einzelnen eingreifen darf.
3 Die Schulpflicht: Hier werden Gründe für und gegen die staatliche Schulpflicht sowie deren historische und institutionenkritische Hintergründe beleuchtet.
4 Zu welchem Unterricht dürfen wir Kinder und Jugendliche verpflichten?: Der Autor diskutiert Kriterien für Allgemeinbildung und den Kern eines staatlichen Bildungskanons.
5 Dürfen wir Kinder und Jugendliche zum Ethik-Unterricht verpflichten?: Dieses zentrale Kapitel analysiert die Sonderrolle des Ethik-Unterrichts und wägt Argumente für eine verpflichtende Teilnahme gegenüber dem Prinzip der Freiwilligkeit ab.
6 Fazit: Das Fazit führt die vorangegangenen Argumente zusammen und beantwortet die Leitfrage unter Berücksichtigung der kindlichen Mündigkeit und des Kindeswohls.
7 Literatur: Verzeichnis der in der Bachelorarbeit verwendeten Quellen und wissenschaftlichen Werke.
Ethik-Unterricht, Schulpflicht, Bildung, Mündigkeit, Liberalismus, Staat, Allgemeinbildung, Lebensgestaltungskompetenz, Pluralismus, Autonomie, Bastel-Moral, pädagogische Legitimation.
Die Bachelorarbeit setzt sich mit der Frage auseinander, ob die staatliche Verpflichtung von Kindern und Jugendlichen zur Teilnahme am Fach Ethik moralisch und pädagogisch gerechtfertigt werden kann.
Zentrale Themen sind das Verhältnis zwischen staatlicher Schulpflicht und individueller Freiheit, die Definition von Allgemeinbildung sowie das Spannungsfeld zwischen religiöser Erziehung und bekenntnisfreiem Ethik-Unterricht.
Das Ziel ist eine kritische Abwägung der Argumente, um zu beantworten, ob eine staatliche Verpflichtung zum Ethik-Unterricht mit dem Menschenrecht auf Bildung vereinbar ist oder das Kindeswohl durch Einschränkung der Freiheit gefährdet.
Der Autor nutzt eine philosophische, bildungstheoretische und soziologische Argumentationsweise, um das Thema zu beleuchten und verschiedene Positionen (z.B. liberale vs. libertäre Ansätze) kritisch gegenüberzustellen.
Der Hauptteil gliedert sich in eine Untersuchung der Staatslegitimation, der Kritik an der Schulpflicht, der Definition von Allgemeinbildung und eine detaillierte Auseinandersetzung mit Argumenten für und gegen die Verpflichtung zum Ethik-Unterricht.
Die zentralen Begriffe sind Ethik-Unterricht, Schulpflicht, Mündigkeit, Autonomie, Allgemeinbildung und das Spannungsfeld zwischen Staat und Individuum.
Der Autor argumentiert, dass eine Verpflichtung grundsätzlich vertretbar ist, sofern der Unterricht qualitativ hochwertig ist und tatsächlich zur Mündigkeit und zur Fähigkeit zur Reflexion moralischer Urteile führt.
Der Begriff illustriert, wie Jugendliche in einer pluralistischen "Risikogesellschaft" ihre Werte individuell zusammenstellen; der Ethik-Unterricht soll helfen, diese in eine fundierte Lebensgestaltungskompetenz zu überführen.
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