Diplomarbeit, 2000
67 Seiten, Note: 1,7
Vorwort
Abkürzungsverzeichnis
1. Einführung
2. Forschungs- und Entwicklungskosten nach HGB
2.1 Definitionen
2.1.1 Forschung
2.1.1.1 Grundlagenforschung
2.1.1.2 Angewandte Forschung
2.1.2 Entwicklung
2.1.2.1 Neuentwicklung
2.1.2.2 Weiterentwicklung
2.2 Bilanzielle Behandlung nach HGB
2.2.1 Aktivierung des FuE-Aufwands als immaterieller Vermögensgegenstand
2.2.1.1 Abstrakte Aktivierungsfähigkeit eines Vermögensgegenstandes nach HGB
2.2.1.2 Konkrete Bilanzierungsfähigkeit eines Vermögensgegenstandes nach HGB
2.2.2 Einbeziehen des FuE-Aufwands in die Herstellungskosten
2.2.3 Entwicklung von Prototypen
2.3 Berichtspflichten nach HGB
3. Forschungs- und Entwicklungskosten nach IAS
3.1 Definitionen
3.1.1 Forschung
3.1.2 Entwicklung
3.2 Bilanzielle Behandlung nach IAS
3.2.1 Aktivierung des FuE-Aufwands als immaterieller Vermögensgegenstand
3.2.1.1 Abstrakte Aktivierungsfähigkeit eines Vermögensgegenstandes nach IAS
3.2.1.2 Konkrete Bilanzierungsfähigkeit eines Vermögensgegenstandes nach IAS
3.2.1.3 Bilanzierungsfähigkeit eines immateriellen Vermögensgegenstandes
3.2.1.3.1 Forschungsphase
3.2.1.3.2 Entwicklungsphase
3.2.1.4 Herstellungskosten eines selbst erstellten immateriellen Vermögensgegenstandes
3.2.2 Einbeziehen des FuE-Aufwands in die Herstellungskosten
3.2.3 Entwicklung von Prototypen
3.3 Berichtspflichten nach IAS
4. Forschungs- und Entwicklungskosten nach US-GAAP
4.1 Definitionen
4.1.1 Forschung
4.1.2 Entwicklung
4.2 Bilanzielle Behandlung nach US-GAAP
4.2.1 Aktivierung des FuE-Aufwands als immaterieller Vermögensgegenstand
4.2.1.1 Abstrakte Aktivierungsfähigkeit eines Vermögensgegenstandes nach US-GAAP
4.2.1.2 Konkrete Bilanzierungsfähigkeit eines Vermögensgegenstandes nach US-GAAP
4.2.1.3 Verbuchung der FuE-Kosten als Aufwand
4.2.2 Einbeziehen des FuE-Aufwands in die Herstellungskosten
4.2.3 Entwicklung von Prototypen
4.3 Berichtspflichten nach US-GAAP
5. Wesentliche Unterschiede
6. Anhang
Diese Arbeit untersucht und vergleicht die bilanzielle Behandlung von Forschungs- und Entwicklungskosten (FuE) nach den Normensystemen HGB, IAS und US-GAAP, um die Auswirkungen auf die ergebnisorientierte Unternehmensberichterstattung zu verdeutlichen.
2.1.1.1 Grundlagenforschung
Hierbei steht die Gewinnung neuer und/oder Erweiterung bestehender wissenschaftlicher Erkenntnisse im Vordergrund. Bei der Grundlagenforschung besteht daher kein Bezug zu einer konkreten Nutzungsanwendung. Da der kostenintensiven (Grundlagen-) Forschung kein realer Verwertungsaspekt gegenübersteht, ist sie meist für Unternehmen nicht rentabel. Die allgemeine Forschungsaktivität wird überwiegend von Universitäten oder speziellen Instituten (z.B. Max-Planck-Gesellschaft, Frauenhofer-Gesellschaft) durchgeführt.
Im Schrifttum wird die Grundlagenforschung auch als zweckfreie Forschung bezeichnet.
1. Einführung: Die Einleitung beleuchtet die zunehmende Globalisierung und den damit verbundenen Druck auf deutsche Unternehmen, internationale Rechnungslegungsstandards anzuwenden, um Investorenvertrauen zu gewinnen.
2. Forschungs- und Entwicklungskosten nach HGB: Dieses Kapitel erläutert die handelsrechtliche Behandlung von FuE-Kosten, wobei das generelle Aktivierungsverbot für unentgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände im Fokus steht.
3. Forschungs- und Entwicklungskosten nach IAS: Der Abschnitt analysiert die differenziertere Behandlung nach IAS 38, die eine Aktivierung von Entwicklungskosten unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt.
4. Forschungs- und Entwicklungskosten nach US-GAAP: Hier wird die US-amerikanische Rechnungslegungspraxis dargestellt, die grundsätzlich eine sofortige Aufwandsverrechnung aller FuE-Kosten vorschreibt.
5. Wesentliche Unterschiede: Das Kapitel bietet eine komprimierte Gegenüberstellung der bilanzielle Behandlung von FuE-Kosten in den drei untersuchten Normensystemen.
Forschung und Entwicklung, FuE-Kosten, Bilanzierung, HGB, IAS, US-GAAP, Aktivierungsverbot, Herstellungskosten, immaterielle Vermögensgegenstände, Prototypen, Lagebericht, Rechnungslegung, Globalisierung, Kapitalmarktorientierung.
Die Arbeit befasst sich mit der bilanziellen Behandlung von Ausgaben für Forschung und Entwicklung und wie diese in drei unterschiedlichen Rechnungslegungssystemen (HGB, IAS, US-GAAP) behandelt werden.
Die Schwerpunkte liegen auf den Aktivierungsregeln für immaterielle Vermögenswerte, der Einbeziehung von FuE-Kosten in Herstellungskosten sowie den Berichtspflichten im Lagebericht.
Ziel ist es, die Unterschiede und Gemeinsamkeiten zwischen dem deutschen Handelsrecht und internationalen Standards (IAS, US-GAAP) hinsichtlich der Bilanzierung von FuE-Kosten aufzuzeigen und deren Einfluss auf den Unternehmensgewinn zu analysieren.
Die Arbeit stützt sich auf eine tiefgehende Literaturanalyse sowie den direkten Vergleich der jeweiligen Gesetzestexte und Rechnungslegungsstandards der betrachteten Normensysteme.
Der Hauptteil analysiert detailliert die Begriffe Forschung und Entwicklung, die Aktivierungsvoraussetzungen, die Einbeziehung in Herstellungskosten sowie die spezifischen Regelungen für Prototypen und Berichtspflichten innerhalb der drei Systeme.
Die wichtigsten Schlagworte sind FuE-Kosten, Bilanzierung, Aktivierungsverbot, Immaterielle Vermögensgegenstände, IAS, HGB und US-GAAP.
Während im HGB die physische Komponente und der Bezug zum Anlagevermögen im Vordergrund stehen, betont der IAS die Bedeutung der immateriellen Wissenskomponente, was zu einer unterschiedlichen Aktivierungspraxis führt.
Das FASB begründet dies mit der hohen Unsicherheit über den künftigen wirtschaftlichen Nutzen von FuE-Projekten, weshalb die Aktivierung als Vermögenswert als zu riskant eingestuft wird.
Eine zentrale Ausnahme bildet die Entwicklung von kommerzieller Software, die unter bestimmten technischen Voraussetzungen nach SFAS 86 zu aktivieren ist.
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