Bachelorarbeit, 2009
53 Seiten, Note: 1,3
Diese Arbeit befasst sich mit der Bilanzierung von selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen im Kontext der Bilanzrechtsmodernisierung (BilMoG) und der International Financial Reporting Standards (IFRS). Sie untersucht die neuen Regelungen des BilMoG und die entsprechenden Vorschriften der IFRS, um die Unterschiede und Gemeinsamkeiten in der Behandlung immaterieller Vermögenswerte aufzuzeigen.
Kapitel 1 bietet eine Einleitung in das Thema der Arbeit und erläutert die Zielsetzung und den Aufbau der Arbeit. Kapitel 2 behandelt die Bilanzrechtsmodernisierung (BilMoG) und geht auf die Zielsetzung und die wichtigsten Neuregelungen des BilMoG ein, insbesondere im Bereich des immateriellen Vermögens. Kapitel 3 beleuchtet die Grundlagen der Bilanzierung von immateriellen Vermögenswerten und definiert den Begriff des immateriellen Gutes sowie die Abgrenzung zu materiellen Gütern. Außerdem werden verschiedene Kategorisierungsmöglichkeiten für immaterielle Güter vorgestellt. Kapitel 4 analysiert die Bilanzierung von selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen nach HGB und IFRS. Dabei werden die Bilanzierung dem Grunde nach, die Bewertung und die Abschreibungsmethoden behandelt. Kapitel 5 vergleicht die Vorschriften von HGB und IFRS im Hinblick auf die Bilanzierung von immateriellen Vermögenswerten.
Immaterielle Vermögenswerte, Bilanzierung, Bilanzrechtsmodernisierung (BilMoG), International Financial Reporting Standards (IFRS), Forschung und Entwicklung, Aktivierung, Bewertung, Abschreibung, HGB, IFRS.
Das sind vom Unternehmen selbst entwickelte Werte wie Software, Patente oder Verfahren, die nicht käuflich erworben wurden.
Die Arbeit vergleicht die Aktivierungs- und Bewertungsvorschriften beider Systeme und prüft, wie weit die Annäherung des deutschen Rechts an die IFRS fortgeschritten ist.
Sowohl nach HGB als auch nach IFRS besteht für Forschungskosten ein Aktivierungsverbot; nur Entwicklungskosten können unter bestimmten Voraussetzungen bilanziert werden.
Um den Gläuberschutz zu wahren, dürfen Gewinne, die nur durch die Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Werte entstehen, teilweise nicht ausgeschüttet werden.
Die Arbeit erläutert planmäßige und außerplanmäßige Abschreibungen sowie die Unterschiede bei der Behandlung von Werten mit unbestimmter Nutzungsdauer.
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