Bachelorarbeit, 2009
53 Seiten, Note: 1,3
1. Einleitung
1.1. Vorwort
1.2. Zielsetzung und Aufbau der Arbeit
2. Bilanzrechtsmodernisierung (BilMoG)
2.1. Zielsetzung des BilMoG
2.1.1. Vorbemerkung
2.1.2. Allgemeine und konkrete Zielsetzung des BilMoG
2.1.3. Inkrafttreten
2.2. Neuregelungen des BilMoG im Überblick
2.2.1. Wesentliche Neuerungen des BilMoG
2.2.2. Neuerungen im immateriellen Vermögen
3. Grundlagen
3.1. Begriff des immateriellen Gutes
3.2. Abgrenzung materielle und immaterielle Güter
3.3. Kategorisierung immaterieller Güter I
3.4. Kategorisierung immaterieller Güter II
4. Bilanzierung von selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen
4.1. Bilanzierung nach HGB n. F.
4.1.1. Bilanzierung dem Grunde nach
4.1.1.1. Vermögensgegenstand
4.1.1.2. Abstrakte und konkrete Aktivierungsfähigkeit
4.1.1.3. Begriff und Abgrenzung von Forschung und Entwicklung
4.1.1.4. Aktivierungszeitpunkt
4.1.2. Bilanzierung der Höhe nach
4.1.2.1. Zugangsbewertung
4.1.2.1.1. Umfang der zu aktivierenden Entwicklungskosten
4.1.2.1.2. Herstellungskosten
4.1.2.1.3. Nachträgliche Herstellungskosten
4.1.2.2. Folgebewertung
4.1.2.2.1. Planmäßige Abschreibungen
4.1.2.2.2. Außerplanmäßige Abschreibungen
4.1.3. Ausschüttungssperre
4.2. Bilanzierung nach IFRS
4.2.1. Bilanzansatz
4.2.1.1. Grundlegende Ansatzkriterien
4.2.1.2. Begriff und Abgrenzung von Forschung und Entwicklung
4.2.1.3. Weiterführende Ansatzkriterien für Entwicklungskosten
4.2.1.4. Ansatzverbote für bestimmte selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte
4.2.2. Bewertung
4.2.2.1. Zugangsbewertung
4.2.2.1.1. Herstellungskosten
4.2.2.1.2. Nachträgliche Ausgaben
4.2.2.2. Folgebewertung
4.2.2.2.1. Zulässige Methoden
4.2.2.2.2. Begrenzte und unbestimmte Nutzungsdauer
4.2.2.2.3. Planmäßige Abschreibungen
4.2.2.2.4. Wertminderung und Wertaufholung
5. Vergleich der Vorschriften
6. Schlussbetrachtung
Die Arbeit untersucht die bilanzielle Behandlung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände nach der Einführung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) im Vergleich zu den internationalen Rechnungslegungsstandards (IAS 38). Das Ziel besteht darin, festzustellen, inwieweit das deutsche Bilanzrecht durch die Neuregelungen eine Annäherung an das IFRS-Regelwerk vollzogen hat.
1.1. Vorwort
Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts (BilMoG) ist am 29. Mai 2009 die umfassendste HGB-Reform seit zwanzig Jahren in Kraft getreten. Mit dieser soll den Unternehmen in Deutschland eine moderne Bilanzierungsgrundlage zur Verfügung gestellt werden, die im Verhältnis zu den internationalen Rechnungslegungsstandards vollwertig, aber kostengünstig und einfach in der Handhabung ist. Ein Kernstück des BilMoG betrifft die Neufassung einer der ältesten deutschen Bilanzierungsregelungen, nämlich das Bilanzierungsverbot des § 248 Abs. 2 HGB a. F. für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, der die bislang das Handelsgesetz prägende Vorsichts- und Objektivierungsfunktion zum Ausdruck brachte und mit der Abschaffung eine Anhebung des Informationsniveaus vorsieht.
Immaterielle Vermögensgegenstände wurden bereits in den 1970er Jahren durch Moxter als die „Sorgenkinder des Bilanzrechts“ bezeichnet. Die Kritik riss bis heute nicht ab, denn oft ist es ja das immaterielle und nicht das materielle Vermögen, das den Unternehmenswert maßgeblich beeinflusst. Dies erklärt sich mit dem in Deutschland voranschreitenden Wandel von einer produktions- zu einer wissensbasierten Gesellschaft. Grundstücke, Gebäude, Produktionsanlagen oder Vorräte sind bei vielen Unternehmen und Branchen nicht mehr die entscheidenden Werttreiber. Dieser Wandel will das deutsche Bilanzrecht mit der Einführung des Aktivierungswahlrechts für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens nach § 248 Abs. 2 Satz 1 HGB n. F. jetzt nachvollziehen.
1. Einleitung: Dieses Kapitel führt in die Reform des Bilanzrechts durch das BilMoG ein und definiert die Zielsetzung sowie den Aufbau der Arbeit.
2. Bilanzrechtsmodernisierung (BilMoG): Es werden die Ziele der Modernisierung, der Paradigmenwechsel in der Rechnungslegung und die wesentlichen Neuerungen für Unternehmen im Überblick dargestellt.
3. Grundlagen: Die Begriffsbestimmung von immateriellen Gütern und deren Kategorisierung sowie die Abgrenzung zu materiellen Gütern bilden das theoretische Fundament.
4. Bilanzierung von selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen: Dieses Hauptkapitel erläutert detailliert die Bilanzierung nach HGB n. F. und nach IFRS, insbesondere hinsichtlich Ansatz, Bewertung und Abschreibung.
5. Vergleich der Vorschriften: Hier werden die HGB- und IFRS-Regelungen gegenübergestellt, um Gemeinsamkeiten und Unterschiede in der bilanziellen Praxis aufzuzeigen.
6. Schlussbetrachtung: Das letzte Kapitel bietet eine kritische Würdigung der Neuerungen und der erreichten Annäherung an internationale Standards.
BilMoG, HGB, IFRS, immaterielle Vermögensgegenstände, Aktivierungswahlrecht, Forschung und Entwicklung, Herstellungskosten, Bilanzierung, Anlagevermögen, IAS 38, Bewertung, Abschreibung, Wertminderung, Gläubigerschutz, Informationsgehalt.
Die Arbeit analysiert die bilanzielle Behandlung von selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen nach der Reform durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz im Vergleich zu den internationalen IFRS-Standards.
Zentrale Themen sind die Aktivierungsvoraussetzungen, die Abgrenzung von Forschungs- und Entwicklungsphasen, die Ermittlung von Herstellungskosten und die Folgebewertung immaterieller Werte.
Das Ziel ist es, den Grad der Annäherung des neuen deutschen Bilanzrechts an die IFRS-Vorschriften (speziell IAS 38) im Bereich der immateriellen Vermögensgegenstände zu prüfen und zu bewerten.
Die Arbeit verwendet eine vergleichende Literaturanalyse, um die handelsrechtlichen Normen und die internationalen Standards gegenüberzustellen und kritisch zu würdigen.
Der Hauptteil gliedert sich in eine detaillierte Untersuchung der Bilanzierung dem Grunde und der Höhe nach, sowohl nach den neuen HGB-Vorschriften als auch nach den IFRS.
Die wesentlichen Begriffe sind BilMoG, immaterielle Vermögensgegenstände, Aktivierungswahlrecht, Forschung, Entwicklung, Herstellungskosten und IFRS.
Während das HGB n. F. für selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte ein Aktivierungswahlrecht einräumt, fordern die IFRS bei Erfüllung der Kriterien eine Aktivierungspflicht.
Sie dient dem Gläubigerschutz, da die Bewertung selbst geschaffener immaterieller Vermögenswerte oft mit erheblichen Ermessensspielräumen verbunden ist und keine Ausschüttung auf Basis von fiktiven Gewinnen erfolgen soll.
Sie stellt sicher, dass ein Gut im Rahmen einer Unternehmensveräußerung als eigenständige Einheit bewertet werden kann und sich nicht in allgemeinen Firmenwerten verliert.
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