Fachbuch, 2010
109 Seiten
1.Teil: Die Anklageklausur
1. Abschnitt: Das A-Gutachten
2. Abschnitt: Das B-Gutachten
3. Abschnitt: Die Verfügung
I. Verfügung bei einer Anklage
II. Verfügung bei einer Einstellung
III. Verfügung bei teilweiser Anklageerhebung und Einstellung
4. Abschnitt: Die Anklageschrift
2. Teil: Die Urteilsklausur
1. Abschnitt: Das Urteil bei einer Verurteilung
2. Abschnitt: Das Urteil bei vielen Taten oder vielen Täter
3. Abschnitt: Der Freispruch
4. Abschnitt: Die Einstellung nach § 260 III StPO
5. Abschnitt: Die Teilverurteilung und die Teileinstellung
3. Teil: Zwangsmaßnahmen in der Klausur
1. Abschnitt: Antrag auf Erlass des Haftbefehls
2. Abschnitt: Erlass eines Haftbefehls
3. Abschnitt: Antrag auf Erlass sonstiger Zwangsmaßnahmen
4. Abschnitt: Sonstige richterliche Anordnungen
4. Teil: Die Rechtsmittel
1. Abschnitt: Die Beschwerde
2. Abschnitt: Berufung
4. Abschnitt: Die Revision
1. Unterabschnitt: A-Gutachten
A. Zulässigkeit
B. Begründetheit
I. Verfahrenshindernisse
II. Verfahrensrüge
III. Sachrüge
IV. Beschwer
V. Beruhen
VI. Rügeverlust
2. Unterabschnitt: B-Gutachten
3. Unterabschnitt: Revisionsbegründungsschreiben
4. Unterabschnitt: Revisionsurteil
4. Abschnitt: Sonstige Rechtsbehelfe
5. Teil: Sonstiges
I. Gesetzliche Grundlagen des Strafrechts
II. Aufbau und Hierarchie der Staatsanwaltschaft
III. Strafantrag §§ 77 StGB
IV. Einstellung des Verfahrens
V. Klageerzwingung
VI. Anklagesatz
VII. Ermittlungsverfahren
VIII. Eröffnungsbeschluss
IX. Strafbefehl
X. Zwischenverfahren
XI. Verweigerung der Aussage
XII. Beschuldigtenbelehrung
XIII. Unmittelbarkeitsgrundssatz §§ 250 ff. StPO
XIV. Verwertungsverbot nach § 252 StPO
XV. Beweisverwertungsverbote
XVI. Beweisrecht
XVII. Beweisverwertungsverbot
XVIII. Abwesenheit des Angeklagten in Hauptverhandlung
XIX. Hinweis und Nachtragsanklage
XX. Tatbegriff
XXI. Zwangsmaßnahmen
XXII. Führerschein
XXIII. Promille
XXIV. Jugendstrafsachen
XXV. Rechtskraft
XXVI. Wahlfeststellung
XXVII. Adhäsion nach §§ 403 ff. StPO
XXVIII. Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand nach §§ 44 ff. StPO
6. Teil: Der Aktenvortrag
Dieses Lehrbuch dient der Vorbereitung von Rechtsreferendaren auf die strafrechtlichen Klausuren des zweiten juristischen Staatsexamens. Ziel ist es, durch die Vermittlung des notwendigen Prozesswissens eine effektive und zeiteffiziente Vorbereitung zu ermöglichen, um rechtliche Probleme im Examen sicher zu lösen.
4. Abschnitt: Die Anklageschrift
gem. §§ 199, 200 StPO und Nr. 110 II RiStBV (siehe dazu Meyer-Goßner Anhang A12)
Staatsanwaltschaft … (Ort), den ... (Datum)
- (AZ der Staatsanwaltschaft:) 23 Js 123/07 -
An das Jugendlicher / Heranwachsender
HAFT, Termin gem. §§ 117 V/
Amts-/Landgericht bzw. 121, 122 StPO: … 6
- Strafrichter/Schöffengericht/ HAFT zu 1. und 3.
große Strafkammer/Schwurgericht - ÜBERHAFT
in … (Ort) HAFT in anderer Sache
Einstweilige Unterbringung
(zur rechten Spalte: Ist der Angeklagte nicht als Erwachsener anzuklagen oder ist Haftbezug gegeben, so ist dies deutlich zu vermerken. Bei einer Haft sind die entsprechenden Termine nach der StPO anzugeben. Die Fristen laufen immer erst ab Erlass des Haftbefehls oder ab der Festnahme, sofern diese nach dem Erlass des Haftbefehls erfolgt, jedoch nicht schon sofern Festnahme vor dem Haftbefehl vorliegt. Erfolgt die Festnahme am 23.9 und wird der Haftbefehl am 24.9, so sind oben die Daten 24.12 und 24.3 einzusetzen. §§ 117 V StPO ist zudem nicht zu erwähnen, wenn dieser Termin bereits verstrichen ist. Haft zu 1. und 3. bedeutet, dass (falls sich nicht alle Angeklagten in Haft, sondern nur der Angeklagte zu 1. und 3. Überhaft zeigt dem Richter an, dass sich der Angeklagte bereits aufgrund eines anderen Verfahrens in Untersuchungshaft befindet und damit der Haftbefehl aus diesem Verfahren nicht vollstreckt wird. Sollte die in dem anderen Verfahren Haft allerdings aufgehoben werden, z.B. weil der dringende Tatverdacht in dem Verfahren nicht mehr besteht, soll der Angeklagte jedoch nicht freikommen, da dann der Haftbefehl aus diesem Verfahren greift.)
Anklageschrift
Der/Die (arbeitslose) … (Beruf) … (Name), (ggf.) geborene …,
1. Teil: Die Anklageklausur: Behandelt die Anforderungen an Gutachten und Anklageschrift, insbesondere die Prüfung des hinreichenden Tatverdachts und die korrekte Verfügungstechnik.
2. Teil: Die Urteilsklausur: Vermittelt den strukturellen Aufbau von Strafurteilen bei Verurteilungen, Freisprüchen und Einstellungsentscheidungen.
3. Teil: Zwangsmaßnahmen in der Klausur: Erläutert die Voraussetzungen und den Aufbau von Anträgen und Anordnungen zu Untersuchungshaft und Durchsuchungen.
4. Teil: Die Rechtsmittel: Detaillierte Darstellung der Voraussetzungen und der Begründung von Beschwerde, Berufung und Revision inklusive verfahrensrechtlicher Besonderheiten.
5. Teil: Sonstiges: Bietet ein Nachschlagewerk für verfahrensrechtliche Querschnittsthemen wie Beweisverwertungsverbote, Strafantrag und Zuständigkeitsfragen.
6. Teil: Der Aktenvortrag: Konkrete Anleitung zur Gestaltung eines Aktenvortrags in der mündlichen Prüfung, inklusive Sachbericht und Entscheidungsvorschlag.
Anklageschrift, Urteilsklausur, StPO, hinreichender Tatverdacht, Untersuchungshaft, Revision, Berufung, Beschwerde, Beweisverwertungsverbot, Strafzumessung, Gesamtstrafe, Verfahrenshindernisse, Rechtskraft, Beweiswürdigung, Aktenvortrag.
Es geht um die Vermittlung praxisnaher juristischer Arbeitstechniken für die strafrechtlichen Klausuren des zweiten Staatsexamens, mit Fokus auf Anklage, Urteil und Rechtsmittel.
Die Arbeit fokussiert sich auf die prozessuale Bearbeitung von Strafakten, von der Anklageerhebung über die richterliche Entscheidung bis hin zur Revision.
Das Ziel ist eine effiziente Examensvorbereitung, die Referendaren ermöglicht, unter Zeitdruck formell korrekte und inhaltlich fundierte Klausurlösungen zu erarbeiten.
Es wird die methodisch saubere Trennung von Gutachtenstil und Urteilsstil sowie die korrekte Anwendung prozessualer Vorschriften der StPO und des GVG gelehrt.
Der Hauptteil gliedert sich in Anklage, Urteil, Zwangsmaßnahmen, Rechtsmittel und sonstige prozessuale Problemstellungen, ergänzt durch Hinweise zum Aktenvortrag.
Die zentralen Schlagworte sind Anklageschrift, Urteilsaufbau, Revisionsrecht, Beweisverwertung und prozessuale Verfügungstechnik.
In der Anklageklausur wird der hinreichende Tatverdacht geprüft und eine Anklageschrift samt Verfügung entworfen; im Urteil wird das Ergebnis der Beweisaufnahme in einem Urteilstenor und den Entscheidungsgründen fixiert.
Beweisverwertungsverbote sind für die Prüfung von Fehlern in der Revision essenziell, weshalb das Werk detaillierte Kriterien für deren Prüfung und Geltendmachung aufstellt.
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