Bachelorarbeit, 2009
66 Seiten, Note: 2,0
Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht
A. Fragestellung und Definitionen
I. Rechtlicher Rahmen
II. Gang der Untersuchung
III. Forschung und Entwicklung: Begriff und Bedeutung
1. Definition
2. Wirkungsfeld von F&E
3. F&E und Wettbewerb
IV. Kooperation in F&E: Begriff und Bedeutung
1. Definition
a) Unternehmen
b) rechtliche und wirtschaftliche Selbständigkeit
c) Zusammenarbeit
d) gemeinsamer Zweck
e) andere Merkmale und Abgrenzungen zu anderen Kooperationen
2. Begriffserweiterung um Verwertungs- und Lieferregeln
3. Vorteile und Risiken einer F&E-Kooperation
B. Voraussetzungen einer Wettbewerbsbeschränkung durch F&E-Kooperationen
I. Vereinbarung i.S.v. Art. 81 I EGV
II. Vertikale und horizontale Kooperationen
III. Wettbewerbsbeschränkung
1. Verschleierung eines Hardcore-Kartells
2. Wettbewerbsbeschränkung inter pares auf Innovationsmärkten
3. Wettbewerbsbeschränkung inter pares auf Produktmärkten
a) Wettbewerbsbeschränkung in der F&E-Phase
aa) Unbedenklichkeitsgründe
(1) fehlendes Wettbewerbsverhältnis
(2) Unfähigkeit der Durchführung eigener F&E
(3) vertikale Kooperationen
(4) Ausblick
bb) Feststellung einer Wettbewerbsbeschränkung
(1) Einflussfaktor Marktbeschaffenheit
(a) statische Analyse
(b) Verhaltensanalyse
(c) Produktbeschaffenheit
(d) Marktphase
(e) Zusammenfassung und Beispiele
(2) Einflussfaktor Art der Kooperation (insb. Umfang und Dauer der Zusammenarbeit)
(3) Einflussfaktor Marktnähe
b) Wettbewerbsbeschränkung in der Verwertungsphase
c) Wettbewerbsbeschränkung in der Lieferphase
4. Wettbewerbsbeschränkung inter pares auf Forschungsmärkten
a) Wettbewerbsbeschränkung in der F&E-Phase
aa) Unbedenklichkeitsgründe
bb) Feststellung einer Wettbewerbsbeschränkung
(1) permanent unmittelbare Marktnähe
(2) Bezweckung einer Wettbewerbsbeschränkung durch „Vollkooperation“
(3) Bewirkung einer Wettbewerbsbeschränkung durch Kostenangleichung
(4) andere Wirkungen auf den Wettbewerb
b) Wettbewerbsbeschränkung in der Verwertungsphase
c) Wettbewerbsbeschränkung in der Lieferphase
5. Beschränkung von Wettbewerbsmöglichkeiten Dritter (Marktabschottung)
6. Nebenabreden
7. Andere Abreden
C. Spürbarkeit
D. Freistellung nach Art. 81 III EGV
I. Effizienzgewinne für Kunden
1. Plausibilität spezifischer Vorteile
a) Kosteneinsparungen
b) qualitative Rationalisierungswirkungen
2. Abwägungsschwierigkeiten
3. genereller Maßstab: Ausblick
II. Unerlässlichkeit der Beschränkung
III. Kein Ausschluß wesentlichen Wettbewerbs
E. Freistellung nach der F&E-VO
I. Spezifische Vorteile einer F&E-Kooperation
1. Vorteile in der gemeinschaftlichen Forschungs- und Entwicklungsphase
2. Vorteile in der gemeinschaftlichen Verwertungsphase
II. Abwägung mit wettbewerblichen Nachteilen einer Kooperation
1. Abwägung in der gemeinschaftlichen Forschungs- und Entwicklungsphase
2. Abwägung in der gemeinschaftlichen Verwertungs- bzw. Lieferphase
a) Grundsätzliche Abwägung am Marktanteil
b) „Schonfrist“
c) Abwägungsregeln für besondere Abreden
III. Unerlässlichkeit der Beschränkung
IV. Ausschaltung des Wettbewerbs
V. Behandlung von besonderen Abreden
VI. Ausblick
F. Freistellung von Mittelstandskartellen nach §3 GWB
G. Schlussbemerkungen
Die Arbeit untersucht die kartellrechtliche Zulässigkeit von Forschungs- und Entwicklungskooperationen (F&E-Kooperationen) unter besonderer Berücksichtigung der europäischen Rechtspraxis. Ziel ist es, die Kriterien für eine Wettbewerbsbeschränkung sowie die Möglichkeiten einer Freistellung vom Kartellverbot systematisch darzulegen und kritisch zu hinterfragen.
3. Vorteile und Risiken einer F&E-Kooperation
Eine F&E-Kooperation kann unübersehbare volkswirtschaftliche Vorteile mit sich bringen, indem sie die Kosten einzelner Unternehmen für Einführung neuer Produkte durch Nutzung der Größenvorteile senkt, Synergieeffekte freisetzt, den Marktzutritt beschleunigt und Investitionsrisiken auf mehrere Schultern verteilt.
Auf der anderen Seite kann durch eine F&E-Kooperation der Wettbewerbsdruck, der auf kooperierenden Konkurrenten lastet, gesenkt werden.
So kann durch gemeinsame F&E-Aktivitäten insbesondere bei Entwicklung neuer Produkte eine Homogenisierung des technischen Wissens unter den Partnern eintreten, wodurch die Warenvielfalt abnehmen kann; dies schränkt ihren gegenseitigen Wettbewerb in den Parametern „Qualität“ und „Unterscheidbarkeit“ ein;
durch eine Kooperation kann Ungewißheit über F&E-Aktivitäten und technologische Fähigkeiten der Partner beseitigt werden, wodurch der Geheimwettbewerb zwischen ihnen eingeschränkt wird. Freilich wird die Rolle des Geheimwettbewerbs in diesen Fällen nicht so groß sein wie z.B. im Fall einer Preistransparenz, weil der F&E ein unmittelbarer Bezug zu Produktmärkten fehlt und zwischen einem Austausch von Forschungsergebnissen und deren Umsetzung im Markt eine längere Zeitspanne liegt, in der noch Vorsprungsgewinne realisiert werden können;
eine Kooperation kann harmonisierende Effekte auf die sonstige Tätigkeit der Partner erzeugen und ihre Wettbewerbswilligkeit senken. Denn eine gute Kooperation erhöht das Vertrauen der Partner ineinander. Mit dem wachsenden Vertrauen steigt nach der Spieltheorie (Gefangenendilemma) der Anreiz zu einem kollusiven Verhalten im Markt, weil dieses Verhalten in wieder-kehrenden Situationen mehr Nutzen verspricht, als ein konfrontatives. Diese Ausstrahlungswirkung einer Kooperation auf andere Tätigkeitsbereiche der Partner wird auch unter der Bezeichnung Gruppeneffekte behandelt;
die Vergemeinschaftung neuerworbener technischer Kenntnisse und Schutzrechte birgt die Gefahr eines Lizenzkartells, das mit Nichtangriffsabreden, Überkreuzlizenzen, Patentgemeinschaften aufgebaut werden kann.
A. Fragestellung und Definitionen: Das Kapitel führt in den rechtlichen Rahmen und die Systematik der Untersuchung ein und definiert den Begriff der Forschung und Entwicklung sowie der unternehmerischen Kooperation.
B. Voraussetzungen einer Wettbewerbsbeschränkung durch F&E-Kooperationen: Dieser Abschnitt analysiert die kartellrechtliche Relevanz von Kooperationen, unterteilt in verschiedene Markttypen, und untersucht, unter welchen Bedingungen F&E-Kooperationen zu Wettbewerbsbeschränkungen führen können.
C. Spürbarkeit: Es wird die Schwelle der Spürbarkeit erörtert, ab der eine Wettbewerbsbeschränkung das Marktgeschehen rechtlich relevant beeinflusst.
D. Freistellung nach Art. 81 III EGV: Das Kapitel erläutert die allgemeinen Voraussetzungen für eine Freistellung wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen nach dem EG-Vertrag.
E. Freistellung nach der F&E-VO: Diese Sektion widmet sich der Gruppenfreistellungsverordnung für F&E-Vereinbarungen und analysiert deren Anwendung und Auswirkung auf die Praxis.
F. Freistellung von Mittelstandskartellen nach §3 GWB: Es wird die nationale Regelung für kleine und mittlere Unternehmen zur Förderung deren Wettbewerbsfähigkeit gegenüber Großunternehmen behandelt.
G. Schlussbemerkungen: Der Verfasser fasst seine Ergebnisse zusammen und bewertet die Konsistenz des kartellrechtlichen Instrumentariums im Kontext der F&E-Kooperationen.
Kartellrecht, Forschung und Entwicklung, F&E-Kooperation, Wettbewerbsbeschränkung, Art. 81 EGV, F&E-VO, Innovationsmärkte, Produktmärkte, Forschungsmärkte, Marktabschottung, Geheimwettbewerb, Freistellung, Mittelstandskartell, Marktanteile, Vollkooperation.
Die Arbeit befasst sich mit der kartellrechtlichen Beurteilung von Kooperationen in Forschung und Entwicklung und analysiert, wie diese Vereinbarungen den Wettbewerb beeinflussen und wann sie von kartellrechtlichen Verboten freigestellt werden können.
Die zentralen Themen umfassen die Definition von Kooperationen, die kartellrechtliche Wettbewerbsanalyse auf verschiedenen Marktstufen (Produkt-, Forschungs- und Innovationsmärkte) sowie die Anwendung europäischer Freistellungsnormen.
Das primäre Ziel ist es, die wettbewerblichen Wirkungen von F&E-Kooperationen zu differenzieren und zu untersuchen, ob die aktuelle Anwendungspraxis der Kommission sowie die F&E-Gruppenfreistellungsverordnung den komplexen Anforderungen an den Schutz wirksamen Wettbewerbs gerecht werden.
Der Verfasser nutzt eine dogmatische Analyse auf Basis von Literatur, Rechtsprechung europäischer Gerichte und der Anwendungspraxis der Europäischen Kommission, ergänzt durch eine Auseinandersetzung mit ökonomischen Theorien (z.B. Theorie des funktionsfähigen Wettbewerbs).
Der Hauptteil behandelt die Voraussetzungen für Wettbewerbsbeschränkungen (inkl. der Unterscheidung zwischen Bezwecken und Bewirken), die Spürbarkeitsprüfung sowie die detaillierten Kriterien für Freistellungen gemäß Art. 81 Abs. 3 EGV und der speziellen F&E-Gruppenfreistellungsverordnung.
Wichtige Begriffe sind F&E-Kooperation, Wettbewerbsbeschränkung, Innovationswettbewerb, Marktabschottung, F&E-Gruppenfreistellungsverordnung (F&E-VO) und die Abgrenzung von Forschungs- und Produktmärkten.
Der Autor argumentiert, dass auf Innovationsmärkten, die erst entstehen, keine verlässlichen Kriterien zur Marktabgrenzung oder Marktmachtberechnung existieren, weshalb der Schutz dieser Märkte zwar geboten, aber in der Praxis schwer umzusetzen ist.
Der Autor lehnt die Anwendung dieses Ansatzes auf der Tatbestandsebene als unvereinbar mit der Struktur des europäischen Kartellrechts ab und fordert, dass wettbewerbsfördernde Momente ausschließlich im Rahmen der Freistellungsprüfung nach Art. 81 Abs. 3 EGV zu berücksichtigen sind.
Die Schonfrist ist ein zeitlich begrenztes Zugeständnis an Unternehmen, um Investitionen in risikoreiche F&E-Projekte zu fördern und den Markteintritt bzw. die Markteinführung neuer Produkte zu erleichtern, ohne dass sofort die strengen Marktanteilsschwellen greifen.
Der Autor kritisiert die Verwendung starrer Schablonen bei der Spürbarkeitsprüfung im Außenverhältnis, während im Innenverhältnis der Kooperationspartner deutlich differenzierter argumentiert wird, und fordert eine konsistentere Herangehensweise.
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