Bachelorarbeit, 2010
49 Seiten, Note: 1,3
1. Einleitung
1.1 Problemstellung und Zielsetzung
1.2 Aufbau und Vorgehensweise
2. Die Subprime-Krise
3. Notwendigkeit einer Bad Bank
4. Die gesetzlichen Grundlagen der Bad Bank
4.1 Das Finanzmarktstabilisierungsgesetz
4.2 Das Finanzmarktstabilisierungsergänzungsgesetz
4.3 Das Finanzmarkstabilisierungsfortentwicklungsgesetz
5. Die Finanzmarktstabilisierungsanstalt
6. Der Finanzmarktstabilisierungsfonds
7. Die Bad Bank
7.1 Das Zweckgesellschaftsmodell
7.2 Das Konsolidierungsmodell
8. Ziele der Bad Bank
9. Bewertung der Bad Bank
9.1 Positive Eigenschaften der Bad Bank
9.2 Negative Eigenschaften der Bad Bank
10. Alternativen zur Bad Bank
10.1 Staatliche Ausgleichsforderungen
10.2 Institutseigene Bad Bank
10.3 Verstaatlichung sämtlicher Banken
10.4 Staatliche Versicherung der Problemaktiva
10.5 Zentrale Bad Bank
11. Abschließende Betrachtung
11.1 Zusammenfassung
11.2 Fazit
Diese Bachelor-Arbeit untersucht das Modell der „Bad Bank“ als Instrument zur Bewältigung der Finanzkrise in Deutschland. Dabei wird analysiert, inwiefern die Auslagerung von risikobehafteten Wertpapieren in Zweckgesellschaften dazu beitragen kann, Banken zu stabilisieren, die Kreditvergabe wieder anzukurbeln und das Vertrauen an den Finanzmärkten langfristig wiederherzustellen.
7. Die Bad Bank
Die Bad Bank ist keine reine Erfindung der Bundesregierung, sondern kam im Verlauf der Geschichte bereits einmal zum Einsatz. In Schweden kam es im Jahr 1992 infolge des Platzens einer Immobilienblase zu einer Finanzkrise. Hier begann man zunächst nur fallweise einzugreifen und einzelne Banken zu stützen, bis man sich wie in Deutschland zu einer ganzheitlichen Lösung entschied. Es wurde eine dem SoFFin ähnliche Anstalt gegründet und Banken in Schweden die Möglichkeit gegeben, ihre Risikopositionen in eine Bad Bank auszugliedern.
Die gesetzliche Grundlage für die Einrichtung einer Bad Bank ist das Finanzmarktstabilisierungsfortentwicklungsgesetz, welches am 23. Juli 2009 in Kraft trat. Die Bundesregierung reagierte damit auf die weiterhin hohen Bestände an risikobehafteten Wertpapieren in den Bilanzen von Banken und Unternehmen des Finanzsektors. Diese Wertpapiere verursachen aufgrund der Wertverluste große Summen an Abschreibungen und müssen wegen ihres hohen Risikos weiterhin mit viel Eigenkapital der Banken unterlegt werden. Mit Hilfe dieses Gesetzes wurden zwei weitere Möglichkeiten zur Stabilisierung der Finanzmärkte geschaffen. Das Bad-Bank-Modell gliedert sich in zwei Modelle: das Zweckgesellschafts- und das Konsolidierungsmodell. Die Unterschiede und die Funktionsweise beider Modelle werden in diesem Kapitel noch dargestellt werden. Grundvoraussetzung für die Einrichtung einer Bad Bank, egal welches der beiden Modelle, ist wie bei den bisherigen Stabilisierungsmaßnahmen ein tragfähiges und solides Geschäftsmodell für die Zukunft. Auch in diesem Fall kann keine Bank oder Unternehmen des Finanzsektors zur Gründung einer Bad Bank gezwungen werden.
1. Einleitung: Erläutert den Hintergrund der Subprime-Krise, die Zielsetzung der Arbeit sowie die methodische Vorgehensweise.
2. Die Subprime-Krise: Beschreibt die Entstehung der Krise und die Entwicklung der internationalen Finanzmärkte in den Jahren vor dem Zusammenbruch.
3. Notwendigkeit einer Bad Bank: Analysiert den regulatorischen Kontext, insbesondere Basel I und II, sowie die Liquiditätsprobleme der Banken im Zuge der Krise.
4. Die gesetzlichen Grundlagen der Bad Bank: Stellt die relevanten Gesetze zur Stabilisierung vor, darunter das Finanzmarktstabilisierungsgesetz und das Finanzmarkstabilisierungsfortentwicklungsgesetz.
5. Die Finanzmarktstabilisierungsanstalt: Erklärt die Aufgaben und Strukturen der für die Verwaltung zuständigen Anstalt.
6. Der Finanzmarktstabilisierungsergänzungsfonds: Detailliert die Ziele, das Finanzierungsvolumen und die Funktionsweise des SoFFin.
7. Die Bad Bank: Erläutert das Zweckgesellschafts- und das Konsolidierungsmodell und deren praktische Anwendung.
8. Ziele der Bad Bank: Führt die primären Beweggründe der Bundesregierung für die Einführung der Bad-Bank-Lösungen auf.
9. Bewertung der Bad Bank: Diskutiert kritisch die positiven und negativen Auswirkungen dieses Instruments auf Banken und Staatshaushalt.
10. Alternativen zur Bad Bank: Stellt alternative Strategien wie staatliche Ausgleichsforderungen, Verstaatlichungen oder institutseigene Lösungen gegenüber.
11. Abschließende Betrachtung: Fasst die Ergebnisse der Arbeit zusammen und zieht ein Fazit zur Wirksamkeit der Bad Bank.
Bad Bank, Finanzkrise, Subprime-Krise, SoFFin, Finanzmarktstabilisierung, Eigenkapital, Kreditklemme, Zweckgesellschaftsmodell, Konsolidierungsmodell, Risikopositionen, Basel II, Interbankenhandel, Staatshaushalt, Problemaktiva, Bankenregulierung
Die Arbeit analysiert, ob die Einführung von „Bad Banks“ als Instrument der Bundesregierung geeignet ist, die Auswirkungen der globalen Finanzkrise auf den deutschen Bankensektor effektiv zu bewältigen.
Die Arbeit behandelt die Entstehung der Subprime-Krise, die regulatorischen Rahmenbedingungen zur Bankenstabilisierung sowie die verschiedenen Modelle der Bad Bank und deren Vor- und Nachteile.
Die zentrale Frage ist, ob das Bad-Bank-Modell als Teil der staatlichen Stabilisierungsmaßnahmen einen wesentlichen Beitrag zur Krisenbewältigung leisten kann oder ob die Risiken überwiegen.
Die Arbeit basiert auf einer Literaturanalyse sowie der Auswertung von Gesetzestexten, Regierungsdokumenten und Wirtschaftsberichten, um das Modell der Bad Bank kritisch zu erörtern.
Der Hauptteil gliedert sich in eine Ursachenanalyse der Finanzkrise, die Darstellung der gesetzlichen Grundlagen und Institutionen, eine detaillierte Erläuterung der verschiedenen Bad-Bank-Modelle sowie eine kritische Abwägung durch Alternativvergleiche.
Finanzmarktstabilisierung, Bad Bank, SoFFin, Problemaktiva und Kreditklemme.
Das Zweckgesellschaftsmodell richtet sich vor allem an private Banken zur Auslagerung von Wertpapieren, während das Konsolidierungsmodell speziell für die Restrukturierung von Landesbanken und deren Geschäftsbereichen konzipiert wurde.
Der SoFFin agiert als Garant für die von den Bad Banks ausgegebenen Anleihen und stellt die administrative Aufsicht über den Stabilisierungsprozess sicher.
Die Kritik besagt, dass Banken ohne gesetzlichen Zwang dazu neigen könnten, Problemrisiken zu lange in ihren Büchern zu halten und erst in letzter Minute staatliche Hilfe zu suchen, was die Gesamtkosten für den Steuerzahler erhöhen kann.
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