Wissenschaftliche Studie, 2010
65 Seiten
0. Einleitung
1. Vom altständischen Mecklenburger Landtag zum parlamentarisch – demokratischen Landtag Mecklenburg Vorpommern
1.1 Der Landtag 1848 bis 1850
1.2 Der Landtag 1919 bis 1934
1.3 Der Landtag 1946 bis 1952
1.4 Der Landtag 1990 bis 2009
2. Von der Frankfurter Nationalversammlung zum Berliner Bundestag
2.1 Die Frankfurter Nationalversammlung
2.2 Der Deutsche Reichstag 1920 bis 1933
2.3 Die Volkskammer der DDR 1949 bis 1990
2.4 Der Deutsche Bundestag ab 1990
3. Das Europaparlament
4. Antworten
Die vorliegende Arbeit untersucht den historischen Wandel demokratischer Parlamente und die Repräsentation der Region zwischen Rostock und Ribnitz, ausgehend von den Anfängen der Revolution 1848 bis hin zum modernen deutschen Parlamentarismus nach der Wiedervereinigung.
1.1 Der Landtag 1848 bis 1850
Die aus dem Jahre 1755 bestehende Verfassung, der „Landegrundgesetzliche Erbvergleich“, bestimmte bis zur Revolution 1848 die politischen Strukturen der beiden Großherzogtümer Mecklenburg – Schwerin und Mecklenburg Strelitz. Diese Verfassung sicherte den beiden Ständen, der Ritterschaft und der Landschaft, ihre Unabhängigkeit gegenüber der herzoglichen Macht. Der Mecklenburgische Landtag war das Organ der Stände. Als Teil des Mecklenburgischen Gesamtstaates besaß das Herzogtum/Großherzogtum Mecklenburg Schwerin kein eigenes Parlament. Der ständische Landtag in Mecklenburg war eine gemeinsame Einrichtung der beiden Landesteile Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg Strelitz. Zur Entscheidungsfindung war es jedoch üblich, dass die Ritter- und Landschaft beider Landesteile eigene "Convente" abhielt, die jedoch keine politischen Befugnisse besaßen und nur der Repräsentation und Meinungsbildung dienten.
Zur Ritterschaft gehörten 1848 etwa 640 Besitzer ritterschaftlicher Güter, unabhängig davon, ob sie adlig oder bürgerlich waren. Alle „Ritter“ hatte je eine Stimme. Da ein Großteil der Gutsbesitzer bürgerlicher Herkunft war, gab es schon damals im Schweriner Landesteil eine bürgerliche Mehrheit im Landtag.
Die Landschaft setzte sich aus den 44 landtagsfähigen Städten des Landes zusammen, die im Landtag durch ihre Bürgermeister vertreten waren.
Alle Landtagsmitglieder waren also kraft ihres Besitzes oder Amtes tätig, niemand war von der Bevölkerung gewählt.
0. Einleitung: Diese Einleitung erläutert den Ursprung der Arbeit, der in der Auseinandersetzung mit der Dorfgeschichte von Gelbensande und Willershagen sowie dem Wirken historischer Parlamentarier liegt, und skizziert den Wandel der Demokratie als Lebensform.
1. Vom altständischen Mecklenburger Landtag zum parlamentarisch – demokratischen Landtag Mecklenburg Vorpommern: Das Kapitel zeichnet die historische Entwicklung von der ständischen Ordnung des 18. Jahrhunderts über die Märzrevolution 1848 bis zu den Landtagswahlen der Nachwendezeit nach.
2. Von der Frankfurter Nationalversammlung zum Berliner Bundestag: Hier werden die großen Etappen des deutschen Parlamentarismus behandelt, von der Frankfurter Paulskirche über den Reichstag und die Volkskammer der DDR bis hin zur Arbeit des Bundestages ab 1990.
3. Das Europaparlament: Dieses Kapitel beschreibt die Funktion und Kompetenzerweiterung des Europäischen Parlaments seit 1979 sowie dessen Bedeutung für die supranationale Demokratie.
4. Antworten: Ein umfangreicher Fragebogensteil, in dem Parlamentarier ihre Sicht auf Demokratie, politisches Engagement und die Rolle von Politikern in der heutigen Gesellschaft darlegen.
Mecklenburg-Vorpommern, Parlamentarismus, Demokratie, Märzrevolution 1848, Volkskammer, Bundestag, Europaparlament, Wahlrecht, Landtagsabgeordnete, politische Bildung, Wende 1989, Repräsentation, Bürgerbeteiligung, Verfassungsgeschichte, Parteienspektrum.
Die Arbeit befasst sich mit der Geschichte und Entwicklung parlamentarischer Institutionen in Mecklenburg sowie dem politischen Wirken von Abgeordneten aus der Region zwischen Rostock und Ribnitz.
Die Schwerpunkte liegen auf der Entwicklung der Landesparlamente, der Rolle der Abgeordneten in verschiedenen Epochen (Kaiserreich, DDR, Wiedervereinigung) und der Bedeutung demokratischer Grundrechte.
Ziel ist es, den Wandel der Demokratie in einer spezifischen deutschen Region historisch nachzuzeichnen und den Werdegang der gewählten Volksvertreter transparent zu machen.
Die Arbeit stützt sich auf eine historische Analyse von Verfassungen, Dokumenten und Statistiken sowie auf die direkte Befragung von zeitgenössischen Parlamentariern zu ihrem Amtsverständnis.
Der Hauptteil gliedert sich in eine historische Analyse der Landtage, einen Überblick über den nationalen und europäischen Parlamentarismus sowie biografische Daten und persönliche Einschätzungen der Abgeordneten.
Parlamentarismus, Demokratie, Mecklenburg-Vorpommern, Wende 1989, Wahlrecht und politische Partizipation sind zentrale Begriffe der Studie.
Er definierte bis 1848 die politischen Strukturen der Großherzogtümer und sicherte den Ständen – Ritterschaft und Landschaft – ihre Unabhängigkeit gegenüber der herzoglichen Macht.
Durch die ersten freien Wahlen am 18. März 1990 erhielt die Volkskammer erstmals eine demokratische Legitimation, was den Weg für den Beitritt zur Bundesrepublik und die Länderneubildung ebnete.
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