Fachbuch, 2010
98 Seiten
1. Teil: Behördliches Verfahren
1. Abschnitt: Der Ausgangsbescheid
2. Abschnitt: Der Abhilfebescheid
3. Abschnitt: Die Rücknahme
4. Abschnitt: Aufsichtsbeschwerden
5. Abschnitt: Petitionsbescheid
2. Teil: Das Widerspruchsverfahren
1. Abschnitt: Das Gutachten
A. Auslegung des Begehrens
B. Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde
C. Zulässigkeit des Widerspruch
D. Begründetheit
2. Abschnitt: Die Abfassung des Widerspruchsbescheids
3. Abschnitt: Die Verfügung
I. Begleitverfügung zu einem Widerspruchsbescheid
II. Schreiben an die Ausgangsbehörde
3. Teil: Gerichtliches Verfahren
1. Abschnitt: Das Gutachten
A. Zulässigkeit (Prozessstation)
B. Zwischenprüfung
C. Begründetheit
D. Beweisstation
E. Tenorierung
2. Abschnitt: Das Urteil
3. Abschnitt: Der Gerichtsbescheid nach § 84 VwGO
4. Abschnitt: Der Beschluss
5. Abschnitt: Der PKH-Beschluss
6. Abschnitt: Der Beschluss bei § 80 V VwGO
7. Abschnitt: Der Beschluss nach § 80a VwGO
8. Abschnitt: Der Beschluss nach § 123 VwGO
9. Abschnitt: Annex zum einstweiligen Rechtsschutz
4. Teil: Die Rechtsmittel
A. Zulässigkeit
B. Begründetheit
C. Entscheidung
5. Teil: Die Anwaltsklausur
1. Abschnitt: Das Gutachten
2. Abschnitt: Die Klageerhebung
3. Abschnitt: Die Klageerwiderung
4. Abschnitt: Der Widerspruch
5. Abschnitt: Der Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz
6. Abschnitt: Die Berufungszulassung
7. Abschnitt: Das Schreiben an den Mandanten
6. Teil: Sonstiges
1. Abschnitt: Die Klagerücknahme nach § 92 VwGO
2. Abschnitt: Der Prozessvergleich § 106 VwGO
3. Abschnitt: Die Erledigung
4. Abschnitt: Die Aufrechnungserklärung
5. Abschnitt: Das Beamtenrecht
6. Abschnitt: Kommunalrecht
7. Abschnitt: Rechtskraft
7. Abschnitt: Rechtsnachfolge
8. Abschnitt: Gerichtsaufbau
9. Abschnitt: Verfahren ohne mündliche Verhandlung
7. Teil: Der Aktenvortrag
I. Einführung
II. Sachbericht
III. Pauschalvorschlag
IV. Rechtliche Würdigung
V. Tenor
Dieses Lehrbuch dient der Vorbereitung von Referendaren auf die öffentlich-rechtlichen Klausuren des zweiten juristischen Staatsexamens. Ziel ist es, in knapper und prägnanter Form die notwendigen Arbeitstechniken und Aufbauschemata für behördliche Bescheide, Widerspruchsverfahren, verwaltungsgerichtliche Klagen sowie anwaltliche Schriftsätze zu vermitteln, um eine effektive und zeitsparende Examensvorbereitung zu ermöglichen.
1. Abschnitt: Der Ausgangsbescheid
Dem Ausgangsbescheid kommt in der Klausur nur eine untergeordnete Rolle zu. Allerdings sollte der Ausgangsbescheid zumindest in seinen Grundzügen verstanden sein. Der Bescheid beinhaltet zudem keine wesentlichen Schwierigkeiten und ähnelt im Aufbau dem Widerspruch bzw. dem Urteil. Der Ausarbeitung des Bescheids hat ein Gutachten mit der Prüfung der rechtlichen Probleme voranzugehen, welches mit dem Gutachten, das im ersten Examen zu fertigen ist, identisch ist. Wichtig ist allerdings daran zu denken, dass die Behörde bereits mit dem Ausgangsbescheid zusätzliche Anordnungen treffen kann und sollte, wie z.B. die Androhung von Zwangsmaßnahmen oder der Anordnung der sofortigen Vollziehung.
Bezirksregierung …/Bürgermeister der Stadt …/Der Landrat des Kreises …
Dezernat … …(Ort), den …
Ordnungsamt/Gesundheitsamt/…
Aktenzeichen: …
Mit Postzustellungsurkunde/Einschreiben/Gegen Empfangsbekenntnis
(grds. genügt ein einfacher Brief, sofern nicht eine besondere Zustellungsart vorgeschrieben ist, wie z.B. bei der Androhung; ggf. ist es aber besser aufgrund der Beweissicherung mittels Postzustellungsurkunde zuzustellen)
Herrn
… (Name)
… (Adresse; verfügt der Bürger über einen Bevollmächtigten nach § 14 VwVfG, ist diesem nach Vorlage einer Vollmacht gem. § 7 VwZG zuzustellen)
1. Teil: Behördliches Verfahren: Behandelt die formellen und inhaltlichen Anforderungen an behördliche Bescheide wie den Ausgangsbescheid, Abhilfe und Rücknahme.
2. Teil: Das Widerspruchsverfahren: Erläutert die Prüfung des Gutachtens, die Auslegung von Widersprüchen sowie die formelle Abfassung des Widerspruchsbescheides.
3. Teil: Gerichtliches Verfahren: Konzentriert sich auf das gerichtliche Gutachten, die Urteilsformen, Gerichtsbescheide sowie Beschlüsse im einstweiligen Rechtsschutz.
4. Teil: Die Rechtsmittel: Beschreibt die Voraussetzungen, Formen und Fristen für Berufung, Revision und Beschwerde im verwaltungsgerichtlichen Verfahren.
5. Teil: Die Anwaltsklausur: Gibt Hinweise zur anwaltlichen Arbeitsweise, Strategie und der Erstellung von Schriftsätzen wie Klagen oder Widersprüchen.
6. Teil: Sonstiges: Behandelt diverse prozessuale Sonderkonstellationen wie Klagerücknahme, Erledigung, Prozessvergleiche und beamtenrechtliche Streitigkeiten.
7. Teil: Der Aktenvortrag: Vermittelt methodische Hinweise zur Vorbereitung und Durchführung des mündlichen Aktenvortrags im Assessorexamen.
Verwaltungsprozessrecht, Assessorexamen, Widerspruchsverfahren, Ausgangsbescheid, Anfechtungsklage, Verpflichtungsklage, einstweiliger Rechtsschutz, VwGO, VwVfG, Anwaltsklausur, Tenorierung, Behördenprinzip, Rechtsbehelfsbelehrung, Zulässigkeit, Begründetheit
Das Buch bietet eine praxisorientierte Anleitung für Rechtsreferendare zur Bewältigung der öffentlich-rechtlichen Klausuren im zweiten juristischen Staatsexamen mit Fokus auf prozessuale Abläufe.
Das Werk umfasst das gesamte Spektrum von Behördenentscheidungen und dem Widerspruchsverfahren über das gerichtliche Verfahren bis hin zur Anwaltsklausur und dem Aktenvortrag.
Ziel ist die Vermittlung von kompakten, zeitsparenden Aufbauschemata und Arbeitstechniken, die eine effiziente Bearbeitung öffentlich-rechtlicher Fälle unter Prüfungsbedingungen ermöglichen.
Das Lehrbuch basiert auf der Systematik der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) und des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) sowie der aktuellen Rechtsprechung und Literatur zum Assessorexamen.
Der Hauptteil gliedert sich in die Prüfungsschemata für behördliches und gerichtliches Handeln, einschließlich detaillierter Hinweise zur Tenorierung und zur taktischen Gestaltung von Anwaltsschriftsätzen.
Besonders prägend sind die Begriffe Verwaltungsrechtsweg, Statthaftigkeit, Klagebefugnis, materiell-rechtliche Prüfung, Tenorierung, einstweiliger Rechtsschutz und Prozessökonomie.
Im Gegensatz zum richterlichen Urteil steht in der Anwaltsklausur das Mandanteninteresse im Vordergrund, was taktische Abwägungen zur Zweckmäßigkeit, das Kostenrisiko und die Einlegung einstweiligen Rechtsschutzes erforderlich macht.
Das Buch berücksichtigt, dass das Widerspruchsverfahren in NRW weitgehend abgeschafft wurde, weist aber dennoch auf verbleibende relevante Konstellationen hin.
Nebenentscheidungen wie Kosten- und Vollstreckbarkeitsregelungen sind in der Examensklausur häufige Fehlerquellen und für ein erfolgreiches Bestehen sowie die Vollstreckbarkeit des Titels essenziell.
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