Bachelorarbeit, 2018
101 Seiten, Note: 2,0
1. Einleitung und Darstellung des Forschungsstandes
2. Entwicklung der Jugendhilfe in der DDR
2.1. Grundbedingungen der Pädagogik in der DDR
2.2. Rechtlicher Rahmen von 1965 bis 1990
3. Analyse der Beschlüsse des Jugendhilfeausschusses des Rates des Kreises Güstrow
3.1. Aufgaben des Jugendhilfeausschusses des Kreises Güstrow
3.2. Anwendungspraxis verschiedener Hilfemaßnahmen
3.2.1. Missbilligung
3.2.2. Annahme an Kindes statt
3.2.3. Sorgerecht und Erziehungsrecht
3.2.4. Familienerziehung und Pflegschaft
3.2.5. Familiengelöste Minderjährige
3.2.6. Heimerziehung
3.2.6.1. Säuglingsheime
3.2.6.2. Normalheime
3.2.6.3. Durchgangsheime
3.2.6.4. Spezialkinderheime
3.2.6.5. Jugendwerkhöfe
3.2.6.6. Exkurs zum Umgang mit seelisch und körperlich Behinderten
4. Fazit
Diese Arbeit analysiert die Beschlüsse des Jugendhilfeausschusses des Rates des Kreises Güstrow zwischen 1965 und 1990, um die staatliche Praxis der Fürsorge, Disziplinierung und Umerziehung von Kindern und Jugendlichen im ideologischen Kontext des DDR-Bildungssystems zu untersuchen und aufzuzeigen.
3.2.6.3. Durchgangsheime
Durchgangsheime sollen „aufgegriffene oder gefährdete Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 18 Jahren vorübergehend aufnehmen, um sie später ihren Bestimmungseinrichtungen zuzuführen“141. Was in diesem Zitat zunächst unverdächtig klingt, stellte in der Praxis eine Zwangsmaßnahme mit Freiheitsentzug dar, die sich einer rechtsstaatlichen Kontrolle völlig entzog.142 Die Unterbringung in Durchgangseinrichtungen diente allein dem Zweck der gezielten Vorbereitung auf den Umerziehungsprozess in Jugendwerkhöfen und Spezialheimen.143
„Die Durchgangsheime hatten zum größten Teil vergitterte Fenster und abschließbare Türen. Sie waren von Zäunen oder Mauern umgeben, es gab nächtliche Kontrollgänge und Wachhunde. Nachts wurden die Insassen eingeschlossen. … Der Heimalltag war für die Jugendlichen vor allem von Arbeit geprägt.“144
1. Einleitung und Darstellung des Forschungsstandes: Hinführung zum Thema und kritische Auseinandersetzung mit der bestehenden Literatur zur DDR-Heimerziehung.
2. Entwicklung der Jugendhilfe in der DDR: Historischer Aufriss der pädagogischen Grundsätze und des rechtlichen Rahmens der DDR-Jugendhilfe.
3. Analyse der Beschlüsse des Jugendhilfeausschusses des Rates des Kreises Güstrow: Zentralteil der Arbeit, der die konkrete Beschlusspraxis im Kreis Güstrow untersucht und die Maßnahmen in den ideologischen Kontext einordnet.
3.1. Aufgaben des Jugendhilfeausschusses des Kreises Güstrow: Darstellung der administrativen Funktionen und Entscheidungsprozesse des Ausschusses.
3.2. Anwendungspraxis verschiedener Hilfemaßnahmen: Detaillierte Untersuchung der verschiedenen Eingriffsmöglichkeiten in das Leben der Minderjährigen.
3.2.1. Missbilligung: Analyse der strengen erzieherischen Verwarnungen gegenüber Eltern.
3.2.2. Annahme an Kindes statt: Untersuchung der Adoptionspraxis unter ideologischen Gesichtspunkten.
3.2.3. Sorgerecht und Erziehungsrecht: Analyse behördlicher Eingriffe in die familiären Erziehungsrechte.
3.2.4. Familienerziehung und Pflegschaft: Betrachtung der Erziehungshilfen im erweiterten familiären Umfeld.
3.2.5. Familiengelöste Minderjährige: Untersuchung der Begründungen für die staatliche Übernahme der elterlichen Sorge durch Familiengelöst-Erklärungen.
3.2.6. Heimerziehung: Einleitung zum Hauptkomplex der Heimerziehung als intensivste Form der staatlichen Einflussnahme.
3.2.6.1. Säuglingsheime: Analyse der Unterbringungspraxis für die jüngsten Kinder.
3.2.6.2. Normalheime: Untersuchung der Bedingungen in Einrichtungen für Kinder ohne erhebliche Erziehungsschwierigkeiten.
3.2.6.3. Durchgangsheime: Darstellung der Rolle von Durchgangseinrichtungen als Orte des Freiheitsentzugs und der Vorbereitungsphase auf Umerziehung.
3.2.6.4. Spezialkinderheime: Untersuchung der Heime für sogenannte schwererziehbare Kinder.
3.2.6.5. Jugendwerkhöfe: Analyse der intensivsten Form der Umerziehung durch Arbeit.
3.2.6.6. Exkurs zum Umgang mit seelisch und körperlich Behinderten: Besondere Betrachtung der Rolle behinderter Kinder im System der staatlichen Disziplinierung.
4. Fazit: Zusammenfassende Bewertung der Ergebnisse und kritische Reflexion des Fürsorgebegriffs in der DDR.
DDR-Jugendhilfe, Heimerziehung, Fürsorgediktatur, sozialistische Erziehung, Jugendhilfeausschuss, Disziplinierung, Umerziehung, Jugendwerkhof, Spezialkinderheim, Durchgangsheim, Arbeitserziehung, Kindeswohl, sozialistisches Kollektiv, Kreis Güstrow, Normabweichung.
Die Arbeit befasst sich mit der Analyse der Beschlusspraxis des Jugendhilfeausschusses im Kreis Güstrow zwischen 1965 und 1990 und beleuchtet staatliche Eingriffe in das Leben von Kindern und Jugendlichen.
Zu den Schwerpunkten zählen die staatliche Fürsorgepolitik, Disziplinierungsmaßnahmen gegen Eltern und Kinder, die unterschiedlichen Formen der Heimerziehung sowie die ideologische Ausrichtung der Pädagogik in der DDR.
Ziel ist der Nachweis, wie das Jugendhilfeorgan staatliche Fürsorge nutzte, um Kinder und Jugendliche auf sozialistische Normen zu verpflichten und abweichendes Verhalten systematisch durch Umerziehung zu unterbinden.
Der Autor führt eine dokumentenbasierte Analyse durch und wertet die Beschlussregister des Jugendhilfeausschusses des Kreises Güstrow aus, um die staatliche Praxis empirisch zu belegen.
Der Hauptteil gliedert sich in eine Aufgabenbeschreibung des Jugendhilfeausschusses und eine detaillierte Untersuchung einzelner Hilfemaßnahmen wie Missbilligungen, Adoptionen, Pflegschaften und verschiedene Heimtypen wie Jugendwerkhöfe.
Typische Begriffe sind Jugendhilfe der DDR, Heimerziehung, Umerziehungsprozess, Arbeitserziehung, Fürsorgediktatur und kollektivistische Erziehung.
Güstrow dient als Fallbeispiel für eine landwirtschaftlich geprägte Region der DDR, deren Jugendhilfebeschlüsse eine detaillierte Auswertung der staatlichen Praxis im ländlichen Umfeld erlauben.
Die Analyse der Daten zeigt geschlechterspezifische Abweichungen: Während in Spezialkinderheimen mit hoher Quote männliche Jugendliche überwogen, betrafen Einweisungen in Jugendwerkhöfe häufiger weibliche Jugendliche, wobei bei letzteren moralische Kategorien eine größere Rolle spielten.
Die Pflicht zur Erwerbsarbeit und schulischen Leistung war das Hauptargument der Behörden; Abweichungen, etwa durch Arbeitsbummelei, wurden als asoziales Verhalten gewertet und oft mit Einweisungen in Jugendwerkhöfe sanktioniert.
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