Bachelorarbeit, 2010
40 Seiten, Note: 3,0
1. EINLEITUNG
2. GESETZLICHE GRUNDLAGEN
3. GRUNDKONZEPT
4. AUSLÄNDISCHE UNTERNEHMEN ALS GRUPPENMITGLIEDER
4.1 BESCHRÄNKTE STEUERPFLICHT
4.2 VERGLEICHBARKEIT
4.3 FINANZIELLE VERBINDUNG
4.3.1 UNMITTELBARE FINANZIELLE VERBINDUNG
4.3.2 MITTELBARE BETEILIGUNG ÜBER DIE BETEILIGUNG AN EINER ODER MEHRERER PERSONENGESELLSCHAFTEN
4.3.3 UNMITTELBARE BETEILIGUNG IN KOMBINATION MIT MITTELBARER BETEILIGUNG ÜBER EINE ODER MEHRERE PERSONENGESELLSCHAFTEN
4.4 FINANZIELLE VERBINDUNG ÜBER AUSLÄNDISCHE GRUPPENMITGLIEDER
4.5 ZEITLICHE DIMENSIONEN DER FINANZIELLEN VERBINDUNG
4.6 DER GRUPPENANTRAG
5. ERGEBNISZURECHNUNG BEI AUSLÄNDISCHEN GRUPPENMITGLIEDERN
5.1 ZURECHNUNG VON GEWINNEN
5.2 ZURECHNUNG VON VERLUSTEN
5.2.1 ALLGEMEINES
5.2.2 VERLUSTERMITTLUNG
5.2.2.1 Gewinnermittlung nach § 5 Abs. 1 EStG
5.2.3 VERLUSTZURECHNUNG
5.2.4 VERLUSTERKLÄRUNG
5.2.5 NACHVERSTEUERUNG
5.2.5.1 Verlustverrechnung während der Gruppenzugehörigkeit
5.2.5.2 Verlustverrechnung bei Veränderung bzw. Beendigung der Gruppenzugehörigkeit
5.2.5.3 Unbeschränkt steuerpflichtige ausländische Gruppenmitglieder
6. NACHTRÄGLICHE ÄNDERUNGEN
6.1 ALLGEMEINES
6.2 AUSSCHEIDEN AUS DER GRUPPE
6.3 NACHTRÄGLICHER EINTRITT IN DIE GRUPPE
7. ZUSAMMENFASSUNG UND AUSBLICK
8. NACHSPANN
8.1 LITERATURVERZEICHNIS
Die Arbeit analysiert die Möglichkeiten und Einschränkungen der steuerlichen Verwertung von Auslandsverlusten innerhalb einer österreichischen Unternehmensgruppe, wobei der Fokus auf der Einbeziehung ausländischer Körperschaften als Gruppenmitglieder liegt.
4.3.1 Unmittelbare finanzielle Verbindung
Bei der unmittelbaren finanziellen Verbindung ist der Gruppenträger bzw. eine beteiligte Körperschaft unmittelbar zu mehr als 50 % am gesellschaftsrechtlichen Hauptkapital und an den Stimmrechten der Unterkörperschaft beteiligt.
Beispiel unmittelbare finanzielle Verbindung: Körperschaft A ist an Körperschaft B zu 100 %, Körperschaft B an Körperschaft C zu 100% und Körperschaft C an Körperschaft D zu 100% beteiligt. Welche Kombinationsmöglichkeiten sind nun möglich? Dies stellt sich graphisch so dar:
1. EINLEITUNG: Darstellung des Themas der grenzüberschreitenden Verlustverrechnung und der Aufbau der Arbeit.
2. GESETZLICHE GRUNDLAGEN: Erläuterung der §§ 9 und 24a KStG als rechtlicher Ankerpunkt der Gruppenbesteuerung.
3. GRUNDKONZEPT: Zusammenfassung der Voraussetzungen für die Bildung einer Unternehmensgruppe und die allgemeinen Wirkungen.
4. AUSLÄNDISCHE UNTERNEHMEN ALS GRUPPENMITGLIEDER: Detaillierte Analyse der Voraussetzungen wie Vergleichbarkeit und finanzielle Verbindung für ausländische Gesellschaften.
5. ERGEBNISZURECHNUNG BEI AUSLÄNDISCHEN GRUPPENMITGLIEDERN: Untersuchung der Möglichkeiten der Gewinn- und Verlustzurechnung sowie der steuerlichen Korrekturrechnungen.
6. NACHTRÄGLICHE ÄNDERUNGEN: Behandlung der steuerlichen Folgen bei Ausscheiden aus oder Eintritt in die Gruppe.
7. ZUSAMMENFASSUNG UND AUSBLICK: Kritische Würdigung des österreichischen Modells der Gruppenbesteuerung im europäischen Kontext.
8. NACHSPANN: Auflistung des Literaturverzeichnisses.
Gruppenbesteuerung, Auslandsverluste, Körperschaftsteuergesetz, Gruppenträger, Gruppenmitglied, Finanzielle Verbindung, Verlustermittlung, Mehr-Weniger-Rechnung, Nachversteuerung, Unternehmensgruppe, Vergleichbarkeit, Steuerreform 2005, Gewinnzurechnung, Verlustzurechnung, Steuerstundung
Die Bachelorarbeit behandelt die steuerliche Verwertung von Auslandsverlusten bei ausländischen Körperschaften, die als Gruppenmitglieder in eine österreichische Unternehmensgruppe einbezogen werden.
Die Arbeit deckt die gesetzlichen Grundlagen, die Voraussetzungen zur Gruppenmitgliedschaft, die Verlustermittlung und die Mechanismen der Nachversteuerung ab.
Das Ziel ist es, dem Leser zu vermitteln, wie eine ausländische Körperschaft ihre Verluste innerhalb einer österreichischen Unternehmensgruppe steuerlich verwerten kann.
Die Ermittlung erfolgt primär durch eine Mehr-Weniger-Rechnung, um das ausländische Ergebnis an das österreichische Abgabenrecht anzupassen.
Der Hauptteil befasst sich mit der finanziellen Verbindung, den Voraussetzungen für die Vergleichbarkeit ausländischer Gesellschaften und den spezifischen Regeln zur Verlustzurechnung und -nachversteuerung.
Die Arbeit zeichnet sich durch Begriffe wie Gruppenbesteuerung, Auslandsverluste, Finanzielle Verbindung, KStG und Nachversteuerung aus.
Gewinne ausländischer Gruppenmitglieder können mangels Besteuerungsrecht nicht zugerechnet werden, weshalb sich die Arbeit auf die Verlustverwertung konzentriert.
Das Ausscheiden führt in der Regel zur Nachversteuerung, da die gewährten Abzugsbeträge rückabgewickelt werden müssen, sofern die Mindestdauer nicht erfüllt ist.
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