Bachelorarbeit, 2009
25 Seiten, Note: 1,3
1. EINLEITUNG
2. ÄNDERUNGEN DER GEWERBESTEUERLICHEN HINZURECHNUNGEN VON FINANZIERUNGSENTGELTEN
2.1. ENTGELTE FÜR SCHULDEN
2.2. RENTEN UND DAUERNDE LASTEN
2.3. GEWINNANTEILE DES STILLEN GESELLSCHAFTERS
2.4. MIET- UND PACHTZINSEN FÜR DIE BENUTZUNG VON BEWEGLICHEN WIRTSCHAFTSGÜTER
2.5. MIET- UND PACHTZINSEN FÜR DIE BENUTZUNG VON UNBEWEGLICHEN WIRTSCHAFTSGÜTER
2.6. AUFWENDUNGEN FÜR DIE ZEITLICH BEFRISTETE ÜBERLASSUNG VON RECHTEN
2.7. ÜBERSICHT ÜBER DIE HINZURECHNUNGSSÄTZE
3. GESTALTUNGSMÖGLICHKEITEN
3.1. GESTALTUNG DER EIGEN- UND FREMDKAPITALSTRUKTUR
3.1.1. ERHÖHUNG DES EIGENKAPITALS DURCH GESELLSCHAFTER
3.1.2. STILLE GESELLSCHAFTER
3.2. ZAHLUNGSVEREINBARUNGEN MIT KUNDEN
3.2.1. ERFÜLLUNGSZEITPUNKT DER FORDERUNG
3.2.2. KÜRZERES ZAHLUNGSZIEL UND RABATTE
3.3. MIET-, PACHT- UND LEASINGVERTRÄGE
3.3.1. UMFORMULIERUNG UND AUFSCHLÜSSELUNG DER VERTRÄGE
3.3.2. GEMISCHTE VERTRÄGE
3.3.3. KOSTENÜBERNAHME DURCH MIETER
3.3.4. „SALE AND LEASE BACK“
3.3.5. BETEILIGUNG VON VERMIETERN AM UNTERNEHMEN
3.4. SACHVERHALTE INNERHALB EINER UNTERNEHMENSGRUPPE
3.4.1. KASKADENEFFEKTE
3.4.2. DIE ERTRAGSTEUERLICHE ORGANSCHAFT
3.4.3. UMLAGEVERTRÄGE
3.5. PRÜFUNG VON BETRIEBSAUFSPALTUNGEN
3.5.1. HERABSETZUNG DER ENTGELTE BZW. UNENTGELTLICHE ÜBERLASSUNG
3.5.2. GMBH & CO. KG UND GRÜNDUNG EINER ORGANSCHAFT
3.6. RECHTSFORMWECHSEL
4. ABSCHLIEßENDE BEMERKUNGEN
Das Hauptziel dieser Arbeit besteht darin, Gestaltungsmöglichkeiten aufzuzeigen, durch die Unternehmen die durch die Unternehmensteuerreform 2008 verursachten, erhöhten gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen aus Finanzierungsentgelten vermeiden oder minimieren können. Die zentrale Forschungsfrage fokussiert sich darauf, wie Unternehmen durch steuerliche Optimierungen trotz der verschärften Rechtslage eine übermäßige Steuerbelastung verhindern können.
3.3.1. Umformulierung und Aufschlüsselung der Verträge
In vielen Fällen sind in den Entgelten der Miet-, Pacht- und Leasingvereinbarungen nicht nur die reinen Kosten für die Miete enthalten, sondern auch weitere Bestandteile wie z. B. Servicezahlungen für Instandhaltungen oder Umlagen. Diese Kosten sollten gesondert berechnet werden, da sie dem Gesetz nach nicht der Hinzurechnung unterliegen.19 Von daher sollten die bestehenden Verträge umformuliert bzw. Neuverträge so formuliert und aufgeschlüsselt sein, so dass genau erkennbar ist, wie hoch der jeweilige Miet-, Pacht- bzw. Leasinganteil ist. Buchhalterisch bedeutet dies, dass die einzelnen Kosten der Vereinbarungen auf gesonderten Konten erfasst werden müssen, so dass wirklich nur die Miet-, Pacht- bzw. Leasingkosten der Hinzurechnung unterworfen werden.20 Ebenso verhält es sich bei Betriebskosten, die gesondert ausgewiesen und gezahlt werden sollten.21
1. EINLEITUNG: Das Kapitel erläutert die gesetzlichen Änderungen durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 und deren Auswirkungen auf die Gewerbesteuerbelastung.
2. ÄNDERUNGEN DER GEWERBESTEUERLICHEN HINZURECHNUNGEN VON FINANZIERUNGSENTGELTEN: Hier werden die einzelnen Hinzurechnungstatbestände nach der neuen Rechtslage sowie die Abschaffung des Korrespondenzprinzips detailliert beschrieben.
3. GESTALTUNGSMÖGLICHKEITEN: Dieses Kapitel stellt verschiedene Strategien zur steuerlichen Optimierung vor, um die Hinzurechnungen zu minimieren, darunter Kapitalstruktur-Anpassungen und Vertragsanpassungen.
4. ABSCHLIEßENDE BEMERKUNGEN: Hier werden die Ergebnisse zusammengefasst und die Notwendigkeit weiterer Forschung bei bestimmten, neu eingeführten Hinzurechnungstatbeständen betont.
Gewerbesteuer, Hinzurechnung, Finanzierungsentgelte, Unternehmensteuerreform, UntStRefG 2008, Steuerbelastung, Gestaltungsmöglichkeiten, Kapitalstruktur, Mietverträge, Pachtverträge, Organschaft, Betriebsaufspaltung, Doppelbesteuerung, Korrespondenzprinzip, Rechtsformwechsel.
Die Arbeit befasst sich mit den durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 geänderten Vorschriften zur gewerbesteuerlichen Hinzurechnung von Finanzierungsentgelten und den Möglichkeiten für Unternehmen, diese Steuerlast zu optimieren.
Zentrale Themen sind die Neuregelung der Hinzurechnungstatbestände, die Vermeidung von Doppelbesteuerungen sowie verschiedene unternehmensrechtliche und vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten zur Senkung der Gewerbesteuerlast.
Das primäre Ziel ist es, in der Unternehmenspraxis anwendbare Gestaltungsmöglichkeiten aufzuzeigen, um die durch die neuen Hinzurechnungsregeln entstehende erhöhte Steuerlast zu vermeiden oder zu minimieren.
Die Arbeit stützt sich auf die Auswertung aktueller Gesetzestexte, einschlägige Fachliteratur sowie die steuerliche Analyse der neuen Rechtslage und deren praktische Implikationen.
Der Hauptteil analysiert spezifische Gestaltungsfelder wie die Eigen- und Fremdkapitalstruktur, Zahlungsvereinbarungen mit Kunden, Miet- und Leasingverträge, gruppeninterne Sachverhalte sowie Betriebsaufspaltungen und Rechtsformwechsel.
Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie Gewerbesteuer, Hinzurechnungen, Unternehmensteuerreform 2008, steuerliche Optimierung und Gestaltungsspielräume charakterisiert.
Beim Cash-Pooling unterliegen Zinsen nun voll der Hinzurechnung, unabhängig davon, ob es sich um Dauerschuldzinsen handelt, was bei Konzerntöchtern zu erheblichen Gewerbesteuerbelastungen führen kann.
Die Organschaft kann helfen, Kaskadeneffekte bei Mietentgelten innerhalb von Unternehmensgruppen zu vermeiden und Doppelbesteuerungen entgegenzuwirken, da das zu versteuernde Einkommen der Organgesellschaft durch die Gewinnabführung auf den Organträger null wird.
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