Bachelorarbeit, 2009
25 Seiten, Note: 1,3
Die vorliegende Bachelorarbeit befasst sich mit Gestaltungsmöglichkeiten zur Vermeidung gewerbesteuerlicher Hinzurechnungen aus Finanzierungsentgelten. Sie analysiert die Änderungen im Unternehmensteuerreformgesetz (UntStRefG) 2008, die die Gewerbesteuerbelastung von Unternehmen beeinflussen, und untersucht die Möglichkeiten, diese Belastung durch geschickte Gestaltung zu minimieren.
Kapitel 1 führt in die Thematik der gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen aus Finanzierungsentgelten ein und beleuchtet die Motivation und die Ziele des UntStRefG 2008. Kapitel 2 beschäftigt sich mit den Änderungen im Gesetz, die die Hinzurechnungen betreffen, und analysiert die verschiedenen Arten von Finanzierungsentgelten, die zur Hinzurechnung führen können. Kapitel 3 präsentiert verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten zur Vermeidung der Hinzurechnung, die sich auf die Kapitalstruktur, Zahlungsvereinbarungen, Miet-, Pacht- und Leasingverträge, Unternehmensgruppen und Betriebsaufspaltungen beziehen. Das Kapitel bietet detaillierte Einblicke in die rechtlichen und wirtschaftlichen Aspekte der Gestaltungsoptionen. Kapitel 4 fasst die wichtigsten Erkenntnisse der Arbeit zusammen und gibt Empfehlungen für Unternehmen, die ihre Gewerbesteuerbelastung durch geschickte Gestaltung minimieren möchten.
Gewerbesteuer, Hinzurechnungen, Finanzierungsentgelte, UntStRefG 2008, Gestaltungsmöglichkeiten, Eigenkapital, Fremdkapital, Zahlungsvereinbarungen, Mietverträge, Pachtverträge, Leasingverträge, Unternehmensgruppen, Betriebsaufspaltungen, Rechtsformwechsel, Steueroptimierung.
Ziel war es, die Standortattraktivität Deutschlands durch Senkung der Steuersätze zu erhöhen und die Verlagerung von Gewinnen ins Ausland zu verhindern.
Dabei werden bestimmte Aufwendungen (z. B. Zinsen, Miet- und Pachtzinsen), die den Gewinn gemindert haben, dem Gewerbeertrag teilweise wieder hinzugerechnet, was die Steuerlast erhöht.
Mögliche Strategien sind die Erhöhung des Eigenkapitals, die Umformulierung von Mietverträgen oder die Nutzung von Organschaften innerhalb von Unternehmensgruppen.
Durch die Hinzurechnungsvorschriften kann sich ein positiver Gewerbeertrag ergeben, selbst wenn das eigentliche Betriebsergebnis negativ ist, was zu einer Substanzbesteuerung führt.
Es ist eine Gestaltungsmöglichkeit, bei der Wirtschaftsgüter verkauft und zurückgeleast werden, was jedoch im Hinblick auf die Hinzurechnung von Leasingraten genau geprüft werden muss.
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