Bachelorarbeit, 2021
60 Seiten, Note: 1,0
1. Einleitung
2. Schulsozialarbeit – Ein Überblick
2.1 Begriffsklärung und Definition
2.2 Zielgruppen, Methoden und handlungsleitende Prinzipien
2.3 Rechtliche Grundlagen und normative Orientierungen
2.4 Schulsozialarbeit zwischen Jugendhilfe und Schule
2.5 Aktueller Stand der Schulsozialarbeit in Deutschland
3. Lebensweltorientierte Schulsozialarbeit an Grundschulen
3.1 Lebensphase Kindheit und das Bild vom Kind
3.2 Annäherung an das Konzept der Lebensweltorientierung
3.3 Merkmale einer lebensweltorientierten Schulsozialarbeit
4. Die UN-Kinderrechtskonvention
4.1 Entstehung und Konzept der UN-Kinderrechtskonvention
4.2 Umsetzung der Rechte des Kindes in Deutschland
4.3 Lebensweltorientierung und Bedürfnisse im Kontext der Kinderrechte
5. Handlungsmöglichkeiten und Grenzen der Schulsozialarbeit zur Umsetzung von Kinderrechten an Grundschulen
5.1 Der Kinderrechteansatz als Verbindung von Schulsozialarbeit und UN-Kinderrechtskonvention
5.2 Praktische Handlungsansätze zur Umsetzung von Kinderrechten
5.3 Grenzen und Hindernisse in der Praxis
6. Fazit
Die Arbeit untersucht, welche Handlungsmöglichkeiten die Schulsozialarbeit zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention an Grundschulen besitzt, welche Grenzen dabei in der Praxis auftreten und welchen Mehrwert eine lebensweltorientierte Perspektive in diesem Kontext bietet.
3.1 Lebensphase Kindheit und das Bild vom Kind
Lange Zeit war das Bild vom Kind und von Kindheit negativ und defizitär geprägt, da Kinder als Mängelwesen betrachtet wurden, die sich erst noch zu einem vollwertigen Menschen entwickeln müssen. Die Kinder wurden demnach als Werdende eingestuft und auf das Zukünftige Sein als Erwachsene verwiesen (vgl. Kaul et al. 2018, S. 6). Aus diesem Verständnis heraus entwickelte sich ein Konzept von Kindheit als Moratorium, wodurch ein Lebensabschnitt beschrieben wird, in welchem junge Menschen geschützt aufwachsen und sich entwickeln können. Speziell der besonderen Schutzbedürftigkeit von Kindern wird dadurch Rechnung getragen, da ihre physische und psychische Unversehrtheit sichergestellt werden soll, indem sie nicht verfrüht den Anforderungen eines erwachsenen Lebens ausgesetzt werden. Diese Entwicklungstatsache wurde jedoch immer wieder dazu genutzt, paternalistische Eingriffe zu rechtfertigen (vgl. Andresen 2018, S. 372-373) und eine gleichberechtigte Teilnahme an der Gesellschaft einzuschränken, da minderjährige und erwerbslose Kinder den Erwachsenen hierarchisch untergeordnet wurden (vgl. Wihstutz 2018, S. 94).
Heutzutage werden Kinder hingegen immer häufiger als kompetente Akteure und Subjekte ihrer individuellen Bildungsprozesse wahrgenommen. Den Erwachsenen kommt in diesem Kontext lediglich die Aufgabe zu, geeignete Rahmenbedingungen und Erfahrungsräume zu eröffnen und zu gestalten, in denen sich die Kinder selbst aktiv ihre Umwelt aneignen können. Aus einer solchen Perspektive heraus werden die Kinder jedoch nicht nur mehr als passive Konsumenten angesehen, sondern als Ko-Produzenten ihrer Lebenswelt, die ebenfalls Einfluss auf die sie umgebenen gesellschaftlichen Bedingungen haben (vgl. Kaul et al. 2018, S. 5). Der polnische Arzt und Pädagoge Janusz Korczak prägte in diesem Kontext die Formulierung „Das Kind wird nicht erst Mensch, es ist schon einer“ (Korczak o. D., zit. n. Pesch 2014, S. 108).
1. Einleitung: Die Einleitung führt in die Relevanz der UN-Kinderrechte für die Schulsozialarbeit ein und formuliert die zentrale Fragestellung der Arbeit.
2. Schulsozialarbeit – Ein Überblick: Dieses Kapitel erläutert das Arbeitsfeld der Schulsozialarbeit, inklusive Definitionen, Zielgruppen, rechtlichen Rahmenbedingungen und des aktuellen Stands in Deutschland.
3. Lebensweltorientierte Schulsozialarbeit an Grundschulen: Hier werden das Bild vom Kind, die Lebensphase Kindheit und das Konzept der Lebensweltorientierung als theoretische Basis für die Schulsozialarbeit verknüpft.
4. Die UN-Kinderrechtskonvention: Es erfolgt eine Darstellung der Entstehung, des Inhalts und des aktuellen Umsetzungsstandes der UN-Kinderrechtskonvention, besonders im Hinblick auf Deutschland.
5. Handlungsmöglichkeiten und Grenzen der Schulsozialarbeit zur Umsetzung von Kinderrechten an Grundschulen: Dieses Kapitel verknüpft Theorie und Praxis, indem konkrete Beteiligungsmethoden wie der Klassenrat präsentiert und deren praktische Grenzen analysiert werden.
6. Fazit: Das Fazit fasst die wesentlichen Erkenntnisse zusammen und resümiert die Möglichkeiten der Schulsozialarbeit, Kinderrechte strukturell im Schulalltag zu verankern.
Schulsozialarbeit, Kinderrechte, UN-Kinderrechtskonvention, Lebensweltorientierung, Partizipation, Grundschule, Jugendhilfe, Kindeswohl, Bildungsbenachteiligung, Schulalltag, Kinderrechteansatz, Klassenrat, Kinderkonferenz, Inklusion, Prävention.
Die Arbeit befasst sich mit der Rolle der Schulsozialarbeit bei der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention an Grundschulen unter Berücksichtigung des Konzepts der Lebensweltorientierung.
Zentrale Felder sind die theoretischen Grundlagen der Schulsozialarbeit, die Entwicklung kinderrechtlicher Standards, die Bedingungen für Beteiligung in der Schule sowie konkrete Herausforderungen in der professionellen Praxis.
Das Ziel ist es, aufzuzeigen, wie Schulsozialarbeiter*innen Kinderrechte praktisch umsetzen können, welche methodischen Möglichkeiten (wie z.B. Klassenratskonzepte) zur Verfügung stehen und welche Barrieren diesen Prozess erschweren.
Die Arbeit basiert auf einer theoretischen Aufarbeitung aktueller Fachliteratur, rechtlicher Grundlagen und der Analyse von Konzepten der Sozialen Arbeit im Kontext von Schule und Kinderrechten.
Der Hauptteil gliedert sich in die theoretische Fundierung (Lebensweltorientierung, UN-KRK) und die praktische Anwendung von Beteiligungsformaten, wobei stets die kritische Hinterfragung von Machtstrukturen und institutionellen Bedingungen im Vordergrund steht.
Zu den prägenden Begriffen zählen insbesondere "Partizipation", "Lebensweltorientierung", "Anwaltschaftlichkeit", "Kindeswohl" und "institutionelle Barrieren".
Der Begriff steht für ein oft diskutiertes Selbstverständnis von Fachkräften, welches jedoch in der Fachliteratur kontrovers diskutiert wird – etwa im Spannungsfeld zwischen der Vertretung spezifischer Interessen von Kindern und der Rolle der Sozialen Arbeit als allgemeine Mittlerin für soziale Gerechtigkeit.
Die Autorin hebt den Klassenrat, Kinderkonferenzen bzw. Schüler*innenparlamente sowie Zukunftswerkstätten als praxisnahe Instrumente hervor, um Kindern Mitspracherechte zu ermöglichen.
Die Autorin erkennt Fortschritte an, betont jedoch bestehende Verbesserungsbedarfe, da Kinderrechte bislang oft nur als einfache Bundesgesetze fungieren und eine konsequente, strukturelle Verankerung im Grundgesetz oder eine umfassende Umsetzung der Partizipationsvorgaben in vielen Schulen noch aussteht.
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