Diplomarbeit, 2010
112 Seiten, Note: 2,1
Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht
A. Einleitung
B. Entstehung und Entwicklung von Shopping-Centern
I. Entwicklung in Europa
II. Entwicklung in Deutschland
III. Die Werbegemeinschaft im Shopping-Center
C. Gestaltung der Werbegemeinschaft
I. Regelungsaspekte
1. Geschäftsführung, Beschlussfassung und Handlungsfähigkeit
2. Beitrittspflicht für alle Mieter des Shopping-Centers
3. Flexible Beitragsgestaltung
II. Wahl der Rechtsform
1. Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
a) Geschäftsführung, Beschlussfassung und Handlungsfähigkeit
a1) Gründungs- und Verwaltungsaufwand
a2) Einfache Organisation
a3) Mitgliederbeteiligung
a4) Rechtsfähigkeit und Klagebefugnis
b) Beitrittspflicht für alle Mieter des Shopping-Centers
b1) Anzahl und Heterogenität der Mitglieder
b2) Formularvertragliche Beitrittspflicht
b3) Verbleib der Mitglieder
c) Flexible Beitragsgestaltung
d) Bewertung
2. Verein
a) Abgrenzung nichtwirtschaftlicher/ wirtschaftlicher Verein
a1) Volltypus des unternehmerisch tätigen Vereins
a2) Ergänzender Typ des wirtschaftlichen Vereins
a3) Anwendbarkeit Nebenzweckprivileg
b) Geschäftsführung, Beschlussfassung und Handlungsfähigkeit
b1) Gründungs- und Verwaltungsaufwand
b2) Einfache Organisation
b3) Mitgliederbeteiligung
b4) Rechtsfähigkeit und Klagebefugnis
c) Beitrittspflicht für alle Mieter des Shopping-Centers
c1) Anzahl und Heterogenität der Mitglieder
c2) Formularvertragliche Beitrittspflicht
c3) Verbleib der Mitglieder
d) Flexible Beitragsgestaltung
e) Bewertung
3. Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH / UG)
a) Geschäftsführung und Beschlussfassung
a1) Gründungs- und Verwaltungsaufwand
a2) Einfache Organisation und Mitgliederbeteiligung
a3) Rechtsfähigkeit und Klagebefugnis
b) Beitrittspflicht für alle Mieter des Shopping-Centers
b1) Anzahl und Heterogenität der Mitglieder
b2) Formularvertragliche Beitrittsverpflichtung
b3) Verbleib der Mitglieder
c) Flexible Beitragsgestaltung
d) Bewertung
4. Ergebnis
III. Satzung
1. Geschäftsführung, Beschlussfassung und Handlungsfähigkeit
2. Beitrittspflicht für alle Mieter des Shopping-Centers
3. Flexible Beitragsgestaltung
IV. Beitrittserklärung
V. Beitrittsverpflichtung im Mietvertrag
D. Gründung und Führung der Werbegemeinschaft
I. Gründungsversammlung, Wahl des Vorstandes
II. Entwicklung Werbekonzept
III. Erste ordentliche Mitgliederversammlung
IV. Rechnungsprüfung / neues Werbekonzept
V. Jährliche ordentliche Mitgliederversammlung
E. Rechtliche Probleme bestehender Werbegemeinschaften
I. Unwirksame Beitrittsverpflichtung
1. Auswirkung auf Bestandsmitglieder
2. Lösungsansätze
a) Haftungsbeschränkung
b) Individualvertragliche Vereinbarung
c) Kostenbeteiligung ohne Mitgliedschaft
d) Umwandlung der Gesellschaft
3. Ergebnis
II. Kündigung der Mitgliedschaft
1. Klagebefugnis der Werbegemeinschaft
2. Mängel der Beitrittsverpflichtung/ Beitrittserklärung
3. Ordentliche Kündigung
4. Außerordentliche Kündigung
III. Stimmrechtsverteilung
F. Zusammenfassung und Ausblick
Die Arbeit untersucht die rechtliche Gestaltung und organisationale Einbindung von Werbegemeinschaften in Shopping-Centern, um unter Berücksichtigung aktueller BGH-Rechtsprechung die optimale Rechtsform zu identifizieren und rechtssichere Beitrittsverpflichtungen für Mieter zu formulieren.
C. Gestaltung der Werbegemeinschaft
Zweck der Werbegemeinschaft ist im Kern die Organisation und der Zusammenschluss der Geschäftsraummieter in einem Shopping-Center zur Verkaufsförderung und Werbung. Vor diesem Hintergrund führt die Werbegemeinschaft Werbemaßnahmen aller Art durch, leistet Öffentlichkeitsarbeit, kooperiert mit zuständigen Stellen der öffentlichen Verwaltung und pflegt Kontakte mit anderen Werbegemeinschaften und Gewerbevereinen. Damit die Werbegemeinschaft die gestellten Aufgaben erfüllen kann, müssen bestimmte Regelungsaspekte berücksichtigt werden:
1. Geschäftsführung, Beschlussfassung und Handlungsfähigkeit
Die Werbegemeinschaft ist Mittel zum Zweck. Das Gros der Aufgaben wird i. d. R. ehrenamtlich ausgeführt, um mit den stets begrenzten Mitteln einen möglichst großen Werbewert zu erzielen. Der Aufwand für Gründung und Verwaltung ist daher so gering wie möglich zu halten, die Handhabung muss möglichst einfach sein. Sie muss im Innenverhältnis eine klare Struktur und Kompetenzen aufweisen, die sie handlungsfähig machen. Entscheidungen müssen mehrheitlich gefällt werden können. Andernfalls bestünde aufgrund der Vielzahl der Beteiligten und deren Individualinteressen das Risiko, dass kein Konsens erzielt und der angestrebte Zweck nicht erreicht würde. Die Werbegemeinschaft muss aber auch von ihren Mitgliedern akzeptiert werden, sie darf nicht als reines Instrument des Vermieters zur Profitmaximierung geführt werden. Die Mieter müssen also aktiv in die Entwicklung der Werbemaßnahmen eingebunden und ihre Ideen aufgegriffen werden (fordern und fördern). Die Mieter sind als die Kunden des Dienstleisters Werbegemeinschaft zu betrachten. Die Mitglieder sollen innerlich überzeugt und zur Mitarbeit animiert werden.
Die Werbegemeinschaft muss im Außenverhältnis selbstständig, d. h. im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, rechtlich und wirtschaftlich handlungsfähig sein. Sie muss in der Lage sein, Ansprüche gegenüber Dritten, aber auch gegenüber den eigenen Mitgliedern effektiv, notfalls auch gerichtlich durchzusetzen. Sie muss andererseits ihre Mitglieder vor der direkten Inanspruchnahme durch Dritte, die Forderungen gegen die Werbegemeinschaft geltend machen, schützen. Die Haftung muss zum Schutz der Mitglieder vor Forderungen Dritter auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt sein (Haftungsbeschränkung).
A. Einleitung: Diese Einleitung stellt die Bedeutung von Werbegemeinschaften für Shopping-Center dar und erläutert die Problematik, Mieter rechtssicher in diese einzubinden.
B. Entstehung und Entwicklung von Shopping-Centern: Dieses Kapitel behandelt die Definition, die Entwicklung der verschiedenen Generationen von Einkaufszentren sowie den ökonomischen Hintergrund.
C. Gestaltung der Werbegemeinschaft: Hier werden die notwendigen Regelungsaspekte analysiert und verschiedene Rechtsformen wie GbR, Verein und GmbH hinsichtlich ihrer Eignung für eine Werbegemeinschaft verglichen.
D. Gründung und Führung der Werbegemeinschaft: Das Kapitel skizziert den praktischen Gründungsprozess, die Erstellung eines Werbekonzepts und den Ablauf ordentlicher Mitgliederversammlungen.
E. Rechtliche Probleme bestehender Werbegemeinschaften: Hier werden Lösungsansätze für typische Konflikte wie unwirksame Beitrittsklauseln oder Kündigungen bestehender Mitgliedschaften untersucht.
F. Zusammenfassung und Ausblick: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen und gibt einen Ausblick auf die zukünftige Entwicklung der Rechtslage.
Werbegemeinschaft, Shopping-Center, Gewerbemietvertrag, Rechtsform, GbR, Verein, Beitrittspflicht, Haftungsbeschränkung, Center-Management, Standortmarketing, Satzung, Mitgliederversammlung, AGB-Recht, Rechtssicherheit, Kündigungsrecht
Die Diplomarbeit befasst sich mit der rechtlichen Gestaltung von Werbegemeinschaften in Shopping-Centern und der Frage, wie Mieter wirksam zu einer Teilnahme verpflichtet werden können.
Im Fokus stehen die Auswahl der geeigneten Rechtsform, das AGB-Recht bei Beitrittspflichten, Haftungsrisiken für die Mitglieder sowie organisatorische Aspekte der gemeinschaftlichen Führung.
Das Ziel ist die Erarbeitung von Handlungsempfehlungen für Vermieter und Betreiber, um eine funktionsfähige Werbegemeinschaft aufzubauen und "Trittbrettfahrer" durch rechtssichere Klauseln zu vermeiden.
Die Arbeit basiert auf einer juristischen Analyse einschlägiger BGH-Rechtsprechung, der Auswertung von Fachliteratur sowie einer eigenen (wenn auch nicht repräsentativen) Umfrage bei Shopping-Center-Betreibern.
Der Hauptteil gliedert sich in die Analyse von Rechtsformen (GbR, Verein, GmbH), die Prüfung von Beitrittspflichten im Mietvertrag sowie die Diskussion von Problemlösungen bei bestehenden Werbegemeinschaften.
Wichtige Begriffe sind Werbegemeinschaft, Shopping-Center, Beitrittspflicht, Rechtsform, Haftungsbeschränkung und AGB-Recht.
Der BGH sieht in der formularmäßigen Pflicht zum Beitritt zu einer GbR eine unangemessene Benachteiligung für den Mieter, da dieser unbeschränkt für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haften würde.
Der Autor kommt zum Ergebnis, dass der nicht eingetragene Verein die flexibelste und rechtlich am besten geeignete Organisationsform für die Anforderungen einer Werbegemeinschaft im Shopping-Center darstellt.
Durch die Verwendung einer "Auffangklausel" im Mietvertrag, die den Mieter für den Fall, dass er nicht beitritt, zu einer vergleichbaren Zahlungsverpflichtung an den Vermieter verpflichtet, kann der Etat abgesichert werden.
Das Center-Management sollte als ständiges Mitglied den Vorstandsvorsitz übernehmen, um eine professionelle und effiziente Geschäftsführung sowie die Kontinuität der Werbemaßnahmen zu gewährleisten.
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