Masterarbeit, 2021
94 Seiten
1. EINLEITUNG
2. ORGANSCHAFT IN DEUTSCHLAND
2.1 ENTSTEHUNG DER ORGANSCHAFT
2.2 ZIEL DER ORGANSCHAFT
2.3 PERSÖNLICHE VORAUSSETZUNGEN
2.3.1 Organträger
2.3.2 Organgesellschaft
2.4 FINANZIELLE EINGLIEDERUNG
2.5 GEWINNABFÜHRUNGSVERTRAG
2.5.1 Abgrenzung vom Organschaftsvertrag
2.5.2 Formelle und materielle Voraussetzungen
2.5.3 Wesen des Gewinnabführungsvertrages als Kern der Organschaft
2.6 KLEINE ORGANSCHAFTSREFORM
2.7 BEURTEILUNG DER ORGANSCHAFT
3. EUROPÄISCHE GRUPPENBESTEUERUNGSMODELLE
3.1 DER BINNENMARKT
3.1.1 Grundfreiheiten
3.1.2 Niederlassungsfreiheit: Art. 49 AEUV
3.1.3 Steueraufteilung im Binnenmarkt
3.2 EUGH-URTEILE
3.3 MARKS & SPENCER - URTEIL
3.4 PRÜFUNG DER UNIONSRECHTSWIDRIGKEIT
3.5 RECHTFERTIGUNGSGRÜNDE
3.5.1 Aufteilung der Besteuerungsbefugnisse
3.5.2. Kohärenz
3.5.3 Doppelte Verlustnutzung
3.5.4 Steuerfluchtgefahr
3.5.5 Leistungsfähigkeit
3.6 FINALE VERLUSTE
3.6.1 Definition
3.6.2 Folgerungen
3.7 VERGLEICHSPAAR
3.7.1 Vertikaler Vergleich – BS und BS
3.7.2 Horizontaler Vergleich – BS und TG
3.8 HORIZONTALE GRUPPENBESTEUERUNG
3.9 SCHLUSSBETRACHTUNG
3.10 HARMONISIERUNG DES EUROPÄISCHEN STEUERRECHTS: GKKB
4. ORGANSCHAFT IM EUROPARECHTLICHEN KONTEXT
4.1 VERTRAGSVERLETZUNGSVERFAHREN GEGEN DEUTSCHLAND
4.2 FOLGERUNGEN AUS M&S FÜR DIE ORGANSCHAFT
4.3 FINALE VERLUSTE
4.3.1 Teil der Organschaft oder eigenständig?
4.3.2 Leistungsfähigkeitskriterium
4.4 VERGLEICHSPAARBILDUNG
4.5 GEWINNABFÜHRUNGSVERTRAG
4.5.1 Unionsrechtskonformität des Gewinnabführungsvertrages
4.5.2 Grenzüberschreitender Gewinnabführungsvertrag
4.5.3 Notwendigkeit eines Gewinnabführungsvertrages
4.5.3 Nichtanwendung
4.5.4 Geltungserhaltende Reduktion
4.6 MITTELBARE DISKRIMINIERUNG DES § 8B KSTG
4.7 HORIZONTALE ORGANSCHAFT
5. REFORMIERUNG DER ORGANSCHAFT
5.1 GRUPPENBESTEUERUNGSSYSTEME
5.2 NACHVERSTEUERUNGSMETHODE
6. FAZIT UND AUSBLICK
Die Arbeit untersucht die Unionsrechtskonformität der deutschen Organschaft im europäischen Binnenmarkt. Das primäre Ziel ist es, zu analysieren, ob die derzeitige Ausgestaltung der Organschaft – insbesondere das Erfordernis eines Gewinnabführungsvertrages – mit den Grundfreiheiten des EU-Rechts, vor allem der Niederlassungsfreiheit, vereinbar ist und ob eine grenzüberschreitende Anwendung sinnvoll sowie wünschenswert wäre.
2.5.3 Wesen des Gewinnabführungsvertrages als Kern der Organschaft
Der GAV mit seiner Annexverpflichtung der Verlustübernahme stellt die Voraussetzungen des Wirtschaftens auf fremde Rechnung dar und sichert den Leistungsfähigkeitstransfer. Er stellt demnach typisierend die wirtschaftliche Einheit und Paralle zum Wirtschaften wie ein Einzelunternehmen sicher und vermeidet durch seine hohen inhaltlichen sowie formellen Anforderungen den Missbrauch der Organschaft durch willkürliche Gestaltung seitens des Steuerpflichtigen. Bereits die notwendige Zustimmung der HV beider Gesellschaften verdeutlichen das mit der Organschaft einhergehende Risiko und den zugrundeliegenden Schutzgedanken. Letzterer wird durch die Sicherstellung von Nachteilsausgleichen für außenstehende Aktionäre, die eben nicht Bestandteil der Organschaft sind, nach §§ 301 ff. AktG, wonach sie beispielsweise eine jährliche Ausgleichszahlung statt Dividende erhalten, abgerundet.
Die hohen formellen und materiellen Anforderungen, sei es der richtige Abschluss des GAV oder die tatsächliche Abführung des richtigen Gewinns, führen zu einer enorm hohen Komplexität der Organschaft und zu einer daraus resultierenden Fehleranfälligkeit. Fraglich ist also, ob der GAV in seiner Einzigartigkeit den Kern der Organschaft bildet oder ob dieser letztendlich doch ersetzbar ist.
1. EINLEITUNG: Vorstellung des Instituts der Organschaft als deutsches Rechtsinstrument der Gruppenbesteuerung und Skizzierung der Problematik im Hinblick auf den europäischen Binnenmarkt.
2. ORGANSCHAFT IN DEUTSCHLAND: Detaillierte Betrachtung der gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere der finanziellen Eingliederung und des Gewinnabführungsvertrages, sowie eine kritische Würdigung des Status quo.
3. EUROPÄISCHE GRUPPENBESTEUERUNGSMODELLE: Darstellung der europarechtlichen Rahmenbedingungen und der relevanten EuGH-Rechtsprechung zur Verlustfreistellung und -verrechnung sowie deren Auswirkungen.
4. ORGANSCHAFT IM EUROPARECHTLICHEN KONTEXT: Prüfung der deutschen Organschaft auf Unionsrechtskonformität unter Einbeziehung von Vertragsverletzungsverfahren und der Rechtsprechung zu finalen Verlusten.
5. REFORMIERUNG DER ORGANSCHAFT: Diskussion möglicher alternativer Gruppenbesteuerungssysteme und Reformansätze, wie der Nachversteuerungsmethode, um eine EU-Konformität zu erreichen.
6. FAZIT UND AUSBLICK: Zusammenfassung der Ergebnisse mit dem Appell an den deutschen Gesetzgeber, die Organschaft im Sinne einer modernen, europaweiten Konzernbesteuerung zukunftssicher auszugestalten.
Organschaft, Gewinnabführungsvertrag, Konzernbesteuerung, Unionsrechtskonformität, Niederlassungsfreiheit, finale Verluste, Gruppenbesteuerung, Steuerrecht, Binnenmarkt, Verlustausgleich, Leistungsfähigkeitsprinzip, Symmetriethese, Europäischer Gerichtshof, Steuerflucht, Rechtsunsicherheit.
Die Masterarbeit befasst sich mit der deutschen Organschaft, einer speziellen Form der Gruppenbesteuerung, und analysiert deren Konformität mit dem EU-Recht, insbesondere im Hinblick auf grenzüberschreitende Sachverhalte.
Die Arbeit behandelt die gesetzlichen Mechanismen der deutschen Organschaft, die europarechtlichen Grundfreiheiten (insbesondere die Niederlassungsfreiheit) sowie die Herausforderungen bei der grenzüberschreitenden Verlustverrechnung im Konzern.
Ziel ist es zu untersuchen, ob das Instrument der Organschaft mit dem Europarecht vereinbar ist und inwieweit Handlungsbedarf für eine Reform besteht, um eine grenzüberschreitende Konzernbesteuerung zu ermöglichen.
Die Arbeit nutzt eine rechtswissenschaftliche Analyse, die den geltenden Gesetzesrahmen, die herrschende Meinung in der Literatur und insbesondere die maßgebliche Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und der deutschen Finanzgerichte systematisch gegenüberstellt.
Der Hauptteil analysiert die aktuelle deutsche Rechtslage zur Organschaft, stellt diese den europäischen Anforderungen gegenüber, diskutiert die Problematik des Gewinnabführungsvertrages und untersucht Möglichkeiten für Reformen wie die Nachversteuerungsmethode.
Zu den wichtigsten Begriffen zählen Organschaft, Gewinnabführungsvertrag, Niederlassungsfreiheit, finale Verluste, Unionsrechtskonformität und Gruppenbesteuerung.
Er hat eine besondere Stellung, da er historisch aus dem Richterrecht gewachsen ist und für die steuerliche Organschaft in Deutschland eine konstitutive, hochkomplexe Voraussetzung darstellt, die es in dieser Form in anderen europäischen Ländern kaum gibt.
Finale Verluste sind Verluste einer ausländischen Tochtergesellschaft, die im Quellenstaat faktisch nicht mehr steuerlich genutzt werden können (z.B. bei Liquidation), weshalb der EuGH fordert, dass diese beim Mutterunternehmen (im Ansässigkeitsstaat) steuerlich berücksichtigungsfähig sein müssen.
Die aktuelle deutsche Gesetzeslage und Auslegung der Finanzgerichte verneinen dies meist, doch der EuGH hat in jüngeren Urteilen (z.B. SCA Group Holding) angedeutet, dass Diskriminierungen zwischen inländischen und grenzüberschreitenden Konstellationen nicht dauerhaft haltbar sind.
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