Magisterarbeit, 2000
106 Seiten, Note: 2,0
1 EINLEITUNG
2 GESCHICHTE DER PRESSEFREIHEIT
2.1 GESCHICHTE DER ZENSUR
2.2 KAMPF UM DIE PRESSEFREIHEIT
2.2.1 Internationale Vorläufer der Pressefreiheit
2.2.1.1 England
2.2.1.2 Vereinigte Staaten von Amerika
2.2.1.3 Frankreich
2.2.2 Der Kampf um die Pressefreiheit in Deutschland
2.2.2.1 Unter Napoleon
2.2.2.2 Deutscher Bund
2.2.2.3 Revolution von 1848
2.2.2.4 Kaiserreich
2.2.2.5 Weimarer Republik
2.2.2.6 Nationalsozialismus
3 WIRKWEISEN DER GRUNDRECHTE
3.1 GRUNDRECHTE ALS SUBJEKTIVE ABWEHRRECHTE
3.1.1 Schutzbereich
3.1.2 Grundrechtsträger und Grundrechtsadressaten
3.2 GRUNDRECHTE ALS OBJEKTIV-RECHTLICHE PRINZIPIEN
3.3 DRITTWIRKUNG VON GRUNDRECHTEN
3.4 SCHRANKEN UND SCHRANKEN-SCHRANKEN
4 RECHTSQUELLEN DER PRESSEFREIHEIT
4.1 DIE KOMMUNIKATIONSFREIHEITEN DES ARTIKEL 5 GRUNDGESETZ
4.2 WEITERE RECHTSQUELLEN
4.2.1 Landespressegesetze
4.2.2 Menschenrechtsvereinbarungen
4.2.3 Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes
5 PRESSEFREIHEIT ALS SUBJEKTIVES ABWEHRRECHT
5.1 BEGRIFFSBESTIMMUNG
5.2 INHALT DER PRESSEFREIHEIT
5.2.1 Meinungsfreiheit
5.2.2 Informationsfreiheit
5.2.3 Schutzbereich der Pressefreiheit
5.2.3.1 Informationsbeschaffung
5.2.3.2 Inhaltliche und formale Gestaltungsfreiheit
5.2.3.3 Vertriebsfreiheit
5.2.3.4 Schutz des unternehmerischen und wirtschaftlichen Bereichs
5.3 TRÄGER DER PRESSEFREIHEIT
6 PRESSEFREIHEIT ALS INSTITUTIONELLE GARANTIE
6.1 EINRICHTUNGSGARANTIEN
6.2 BEDEUTUNG DER INSTITUTIONELLEN GARANTIE
6.2.1 Individualrechtliche Ansicht Rehbinders
6.2.2 Institutionelle Ansicht Ridders
6.2.3 Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts
6.3 DIE INSTITUTIONELLE GARANTIE DER PRESSEFREIHEIT
6.3.1 Garantie der freiheitlichen Struktur der Presse
6.3.2 Garantie der privatwirtschaftlichen Struktur der Presse
6.3.3 Kein Bestandsschutz für einzelne Unternehmen
6.3.4 Garantie der Funktionsfähigkeit der freien Presse
6.4 DIE ÖFFENTLICHE AUFGABE DER PRESSE
6.4.1 Herkunft und geschichtliche Entwicklung
6.4.2 Heutige Ausformung
6.4.3 Der Begriff des Öffentlichen
6.4.4 Rechtscharakter der öffentlichen Aufgabe
6.4.5 Umfang und Inhalt der öffentlichen Aufgabe
6.4.5.1 Staatsbezogene Interpretation
6.4.5.2 Wertbezogene Interpretation
6.4.5.3 Funktionale Interpretation
6.5 PRESSEPRIVILEGIEN
6.5.1 Informationsanspruch
6.5.2 Zeugnisverweigerungsrecht
6.5.3 Beschlagnahme und Durchsuchung
6.5.4 Verjährung bei Pressedelikten
6.5.5 Datenschutz
6.5.6 Pressefusionskontrolle
6.5.7 Postzeitungsdienst
7 MITTELBARE DRITTWIRKUNG DER PRESSEFREIHEIT
7.1 UNMITTELBARE DRITTWIRKUNG NACH NIPPERDEY
7.2 MITTELBARE DRITTWIRKUNG NACH DÜRIG
7.3 DRITTWIRKUNG IN DER RECHTSPRECHUNG
7.3.1 Das Lüth- Urteil
7.3.2 Das Blinkfüer- Urteil
7.4 MITTELBARE DRITTWIRKUNG UND PRESSEFREIHEIT
8 SCHRANKEN DER PRESSEFREIHEIT
8.1 ALLGEMEINE GESETZE
8.2 GESETZLICHE BESTIMMUNGEN ZUM SCHUTZE DER JUGEND
8.3 DAS RECHT DER PERSÖNLICHEN EHRE
8.4 EXKURS: BESONDERE GRUNDRECHTSEINSCHRÄNKUNGEN
8.4.1 Einschränkungen in Sonderstatusverhältnissen
8.4.2 Verwirkung der Pressefreiheit
9 SCHRANKEN- SCHRANKEN
9.1 ZENSURVERBOT
9.2 WECHSELWIRKUNGSTHEORIE
9.3 WESENSGEHALTSGARANTIE
10 SCHLUSSWORT
11 LITERATURVERZEICHNIS
Die vorliegende Arbeit untersucht die rechtlichen Wirkweisen der Pressefreiheit in der Bundesrepublik Deutschland. Ziel ist es, den Schutz der Presse als subjektives Abwehrrecht sowie als institutionelle Garantie unter Berücksichtigung der mittelbaren Drittwirkung darzustellen, wobei die Abgrenzung zur inneren Pressefreiheit beachtet wird.
2.1 Geschichte der Zensur
Um 1450 erfindet Johannes Gutenberg den Buchdruck in Mainz. Maßgeblich an seiner Erfindung ist jedoch nicht die Technik des Druckens an sich, sondern die Benutzung beweglicher Lettern aus Metall für den Druckstock. Sie ermöglichen erstmals eine schnelle und massenhafte Verbreitung von Aussagen, die neuen politischen, religiösen und sozialen Ideen eine bis dahin nicht gekannte Breitenwirkung verschafft. Der Humanismus und später vor allem die Reformation bedienen sich der neuen Technik, um ihre Forderungen zu artikulieren. Die neuen gedruckten Schriften verdrängen sehr schnell die bislang traditionellen Formen der Mitteilung und Nachrichtenübermittlung: das gesprochene Wort und die Handschrift. Die Massenvervielfältigung wird zudem durch die Verwendung eines neuen Werkstoffs erleichtert, denn das Papier tritt von nun ab an die Stelle des bisher üblichen, aber schweren und teuren Pergaments.
Die Kirche, dann auch der Staat, begegnet dieser neuen Erfindung sehr bald mit Misstrauen, denn die massenhafte Vervielfältigung bietet völlig neue Möglichkeiten zu öffentlicher Kritik. Da die bisher von der Kirche praktizierte Nachzensur bei der Menge der Schriften nicht mehr ausreicht, führt sie eine Vorzensur ein, die im folgenden als Zensur bezeichnet wird.
Der Beginn der Zensur nimmt dort seinen Ursprung, wo die Technik des Buchdrucks beginnt. Bereits am 4.1.1486 erlässt der Fürstbischof von Mainz, Berthold von Henneberg, eine Verordnung zur Einsetzung einer geistlichen Zensurkommission für das gesamte Bistum. Von nun an bedarf jede Druckschrift vor ihrer Herstellung und Verbreitung der bischöflichen Erlaubnis.
1 EINLEITUNG: Die Einleitung erläutert die Bedeutung der Pressefreiheit als konstituierendes Element für freiheitlich-demokratische Staaten und skizziert das methodische Vorgehen der Arbeit.
2 GESCHICHTE DER PRESSEFREIHEIT: Dieses Kapitel zeichnet den historischen Kampf um die Pressefreiheit nach, beginnend bei der Zensur nach der Erfindung des Buchdrucks bis hin zur Etablierung in verschiedenen Staatsformen.
3 WIRKWEISEN DER GRUNDRECHTE: Hier werden die theoretischen Grundlagen der Grundrechte als subjektive Abwehrrechte und objektive Prinzipien im Verhältnis zwischen Staat und Bürger erläutert.
4 RECHTSQUELLEN DER PRESSEFREIHEIT: Das Kapitel analysiert den verfassungsrechtlichen Rahmen der Pressefreiheit, insbesondere durch Artikel 5 Grundgesetz sowie ergänzende Landespressegesetze und internationale Vereinbarungen.
5 PRESSEFREIHEIT ALS SUBJEKTIVES ABWEHRRECHT: Dieses Kapitel definiert den Pressebegriff und den Inhalt der Pressefreiheit als individuelles Schutzrecht der im Pressewesen tätigen Personen.
6 PRESSEFREIHEIT ALS INSTITUTIONELLE GARANTIE: Hier wird die Presse als Einrichtungsgarantie verstanden, wobei die institutionelle Eigenständigkeit, die öffentliche Aufgabe und damit verbundene Privilegien analysiert werden.
7 MITTELBARE DRITTWIRKUNG DER PRESSEFREIHEIT: Dieses Kapitel diskutiert die Ausstrahlung von Grundrechten auf den privaten Rechtsverkehr und die entsprechende Rechtsprechung dazu.
8 SCHRANKEN DER PRESSEFREIHEIT: Hier werden die verfassungsrechtlichen Einschränkungen der Pressefreiheit durch allgemeine Gesetze, Jugendschutz und das Recht der persönlichen Ehre thematisiert.
9 SCHRANKEN- SCHRANKEN: Dieses Kapitel widmet sich den Grenzen staatlicher Einschränkungsmöglichkeiten, wie dem Zensurverbot und der Wesensgehaltsgarantie.
10 SCHLUSSWORT: Das Schlusswort fasst die wesentlichen Erkenntnisse zur verfassungsrechtlichen Absicherung und Bedeutung der Pressefreiheit für eine funktionierende Demokratie zusammen.
Pressefreiheit, Grundgesetz, Zensur, Meinungsfreiheit, Informationsfreiheit, institutionelle Garantie, Drittwirkung, allgemeine Gesetze, Jugendschutz, Presseprivilegien, Schutzbereich, Rechtsprechung, demokratischer Staat, Grundrechte, Rechtsquellen.
Die Arbeit behandelt die rechtliche Ausgestaltung und die Wirkweisen der Pressefreiheit in der Bundesrepublik Deutschland, eingebettet in den Kontext der allgemeinen Grundrechtsdogmatik.
Zu den zentralen Themen gehören die historische Genese der Zensur, die Einordnung der Pressefreiheit als subjektives Abwehrrecht sowie als institutionelle Garantie und die Problematik der Drittwirkung.
Das Ziel ist die systematische Darstellung der rechtlichen Dimensionen der Pressefreiheit und die Analyse, wie diese als verfassungsrechtlich verankertes Schutzgut in einem demokratischen Staat wirkt.
Die Arbeit nutzt die juristische Kommentierung, die Auswertung von Fachliteratur sowie die Analyse der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur verfassungsrechtlichen Einordnung der Pressefreiheit.
Der Hauptteil befasst sich mit der Differenzierung zwischen der Presse als subjektivem Grundrecht und als institutioneller Garantie, der Rolle der Presse bei der Meinungsbildung sowie der Frage der Schranken und ihrer Grenzen.
Wichtige Begriffe sind insbesondere Pressefreiheit, Artikel 5 Grundgesetz, Zensurverbot, institutionelle Garantie, Drittwirkung, Schutzbereich und Rechtsquellen.
Allgemeine Gesetze müssen laut Rechtsprechung meinungsneutral sein und dürfen nicht primär darauf abzielen, eine bestimmte Meinung zu unterdrücken, sondern müssen dem Schutz eines höherwertigen Gemeinschaftsguts dienen.
Sie begründet sich aus der öffentlichen Aufgabe der Presse als Verbindungs- und Kontrollorgan zwischen Volk und staatlichen Entscheidungsträgern, was einen besonderen Schutz über das individuelle Recht hinaus erfordert.
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