Bachelorarbeit, 2010
45 Seiten, Note: 1,3
1 Einleitung
1.1 Aktualität der Themenstellung
1.2 Zielsetzung der Arbeit
1.3 Aufbau und Herangehensweise
2 Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung
2.1 Theoretische Grundlagen
2.1.1 Prinzipal-Agenten-Theorie
2.1.2 Definitionsansatz Vergütung und Anreizsysteme
2.2 Diskussion von Aspekten des VorstAG
2.2.1 Nachhaltige Unternehmensentwicklung
2.2.2 Mehrjährigkeit als Bemessungsgrundlage für variable Vergütungen
2.2.3 Begrenzungsmöglichkeit für variable Vergütung (Cap)
2.2.4 Angemessenheit der Vergütung
2.2.4.1 Leistung als Angemessenheitskriterium
2.2.5 Üblichkeit der Vergütung und Differenzierung
2.2.5.1 Horizontale Üblichkeit
2.2.5.2 Vertikale Üblichkeit
2.2.6 Selbstbehalt bei D&O Versicherungen
3 Betriebswirtschaftliche Analyse der Neuausrichtung der Vorstandsvergütung
3.1 Betrachtung von ausgewählten Aspekten des VorstAG
3.2 Mehrjährigkeit und Nachhaltigkeit als Schlüsselelemente
3.2.1 Bonus-Malus-System
3.2.2 Kennzahlen aus dem Rechnungswesen
3.3 Ausgestaltung von Aktienoptionsplänen
3.4 Üblichkeitsansätze
3.4.1 Betrachtung der vertikalen Üblichkeit der Vergütung
3.4.2 Betrachtung der horizontalen Üblichkeit der Vergütung
4 Abschlussbetrachtungen und Ausblick
Die Arbeit untersucht die durch das Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) initiierten Veränderungen und nimmt eine betriebswirtschaftliche Interpretation dieser Gesetzesnovelle vor. Ziel ist es, Entscheidungsträgern und Aufsichtsgremien fundierte Empfehlungen für eine nachhaltige und rechtssichere Gestaltung zukünftiger Vergütungssysteme an die Hand zu geben.
2.2.1 Nachhaltige Unternehmensentwicklung
Gleich zu Beginn kann der eben erwähnte DCGK für die Erörterung dieses Abschnittes herangezogen werden. Dieses Werk enthält bereits Anregungen und Empfehlungen zur Führung börsennotierter Unternehmen, um bei seinen Interessengruppen für Vertrauen und Transparenz als Basis des geschäftlichen Erfolges zu werben. Etliche dieser Punkte wurden durch das VorstAG aufgenommen, weiterentwickelt und verbindlich festgelegt. So ergibt sich beispielsweise der Aspekt der Nachhaltigkeit aus Ziffer 4.1.1 des DCGK. Dieser Punkt wird nun explizit gleich zu Beginn des VorstAG (Änderung zum § 87 Abs. 1 Satz 2 AktG), wie auch in den Gesetzesbegründungen nochmals deutlich heraus gearbeitet und fixiert. Da es sich bei diesem Aspekt mitunter um einen der Grundpfeiler handelt, wurde dieser Gedanke bewusst als Einstieg für die weitere Abhandlung gewählt.
Hinter diesem, aus der Forstwirtschaft stammenden Begriff, steckt die Überlegung, dass Vergütungsstrukturen verhindert werden sollen, die zum Eingehen unverantwortlicher Risiken verleiten und die Fortführung des Unternehmens gefährden würden. Dies lässt sich auch allgemein aus einer mehrfach zu diesem Thema verwendeten Definition ableiten. Danach wird unter Nachhaltigkeit eine dauerhafte Entwicklung verstanden, die es ermöglichen soll, die Bedürfnisse der Gegenwart zu befriedigen, ohne dabei zu riskieren, dass künftige Generationen ihre eigenen Bedürfnisse nicht mehr befriedigen können. Betriebswirtschaftlich kann dies dergestalt interpretiert werden, dass unter Berücksichtigung der Zeitkomponente ein gesundes, nachhaltiges Firmenwachstum erreicht und der langfristige Erhalt des Unternehmens gesichert werden soll. Das impliziert jedoch nicht, dass kurzfristig ausgestaltete Anreize gemäß dieser Definition gänzlich zu verbannen sind. Die Vergütungsstruktur sollte nur insgesamt dem Leitmotiv der Nachhaltigkeit folgen.
1 Einleitung: Dieses Kapitel erläutert die Aktualität des Themas vor dem Hintergrund der Finanz- und Wirtschaftskrise und definiert die Zielsetzung sowie den Aufbau der Arbeit.
2 Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung: Hier werden die theoretischen Grundlagen (PA-Theorie) und die zentralen Aspekte des VorstAG, wie Nachhaltigkeit, Mehrjährigkeit und Üblichkeitskriterien, detailliert diskutiert.
3 Betriebswirtschaftliche Analyse der Neuausrichtung der Vorstandsvergütung: Dieses Kapitel interpretiert die gesetzlichen Neuerungen betriebswirtschaftlich und zeigt konkrete Instrumente für die Implementierung nachhaltiger Anreizsysteme auf.
4 Abschlussbetrachtungen und Ausblick: Die Arbeit resümiert die gesetzlichen Maßnahmen und regt an, in zukünftigen Debatten vermehrt verhaltenswissenschaftliche Aspekte in die Vergütungsgestaltung einzubeziehen.
Vorstandsvergütung, VorstAG, Nachhaltigkeit, Anreizsysteme, Prinzipal-Agenten-Theorie, Aktienoptionspläne, Bonus-Malus-System, Üblichkeit, Unternehmensführung, wertorientierte Steuerung, Vergütungsangemessenheit, Risiko, Controlling, Corporate Governance, Vorstandsbezüge.
Die Arbeit analysiert die Auswirkungen des Gesetzes zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) auf die betriebswirtschaftliche Gestaltung von Vorstandsvergütungssystemen.
Zu den Schwerpunkten zählen die Prinzipal-Agenten-Theorie, die operative Umsetzung von Nachhaltigkeits- und Mehrjährigkeitskriterien sowie die Methodik zur Bestimmung der Angemessenheit und Üblichkeit von Vergütungen.
Ziel ist es, Entscheidungsträgern und Aufsichtsgremien durch eine betriebswirtschaftliche Interpretation der Gesetzesnovelle konkrete Hilfestellungen und Werkzeuge für die Implementierung konformer Vergütungsstrukturen zu bieten.
Die Arbeit stützt sich auf eine systematische Literaturanalyse sowie die Einbeziehung empirischer Studien und statistischer Auswertungen zur Vorstandsvergütung.
Der Hauptteil analysiert die gesetzlichen Neuerungen des VorstAG und entwickelt daraus modifizierte Instrumente wie Bonus-Malus-Systeme, den Einsatz wertorientierter Kennzahlen und die Gestaltung von Aktienoptionsplänen.
Wichtige Begriffe sind Vorstandsvergütung, VorstAG, Nachhaltigkeit, Anreizsysteme, Aktienoptionspläne, Bonus-Malus-System sowie die Unterscheidung zwischen horizontaler und vertikaler Üblichkeit.
Nachhaltigkeit wird als Abkehr von kurzfristigen Anreizen definiert, die riskante Fehlentwicklungen provozieren könnten; stattdessen sollen Vergütungsstrukturen den langfristigen Unternehmenserhalt fördern.
Der gesetzlich verankerte Selbstbehalt soll die „Vollkasko-Mentalität“ unterbinden und die Vorstände dazu bewegen, ihre Haftungsrisiken bei unternehmerischen Entscheidungen bewusster einzuschätzen.
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