Diplomarbeit, 2006
125 Seiten, Note: 1,3
1 Einleitung
2 Grundlagen
2.1 Definitionen von Umweltschutzmaßnahmen
2.2 Bilanzielle Behandlung und Bilanzierungskriterien
2.2.1 Umweltschutzmaßnahmen auf der Aktivseite
2.2.1.1 Aktivierung von Vermögensgegenständen
2.2.1.1.1 Aktivierung gem. HGB
2.2.1.1.2 Aktivierung gem. IAS/IFRS
2.2.1.2 Abschreibungen
2.2.1.2.1 Außerplanmäßige Abschreibung gem. HGB
2.2.1.2.2 Außerplanmäßige Abschreibung gem. IAS/IFRS
2.2.2 Umweltschutzmaßnahmen auf der Passivseite
2.2.2.1 Verbindlichkeiten
2.2.2.1.1 Bilanzierung gem. HGB
2.2.2.1.2 Bilanzierung gem. IAS/IFRS
2.2.2.2 Rückstellungen
2.2.2.2.1 Bilanzierung gem. HGB
2.2.2.2.1.1 Ansatzkriterien für Verbindlichkeitsrückstellungen gem. HGB
2.2.2.2.1.2 Ansatzkriterien für Aufwandsrückstellungen gem. § 249 Abs. HGB
2.2.2.2.1.3 Bewertung von Rückstellungen gem. HGB
2.2.2.2.2 Bilanzierung gem. IAS/IFRS
2.2.2.2.2.1 Aufwandsrückstellungen
2.2.2.2.2.2 Bewertung gem. IAS/IFRS
2.2.3 Umweltschutzmaßnahmen im Lagebericht
2.2.3.1 Lagebericht nach HGB
2.2.3.2 Lagebericht nach IAS/IFRS
3 Bilanzierung ausgewählter Umweltschutzmaßnahmen
3.1 Entsorgungs- und Rücknahmeverpflichtungen
3.1.1 Entsorgung und Verwertung von Abfällen und Reststoffen
3.1.1.1 Bilanzierung von Entsorgungs- und Verwertungs- verpflichtungen nach HGB
3.1.1.2 Bilanzierung von Entsorgungs- und Verwertungs- verpflichtungen nach IAS/IFRS
3.1.1.3 Beispiel zur Bilanzierung von Entsorgungsverpflichtungen
3.1.1.4 Zusammenfassung
3.1.2 Entsorgung und Rücknahme von Elektro- und Elektronikgeräten
3.1.2.1 Bilanzierung von Rücknahme- und Entsorgungs- verpflichtungen
3.1.2.1.1 Alt-Altgeräte von privaten Nutzern
3.1.2.1.1.1 Bilanzierung nach HGB
3.1.2.1.1.2 Bilanzierung nach IAS/IFRS
3.1.2.1.2 Neu-Altgeräte von privaten Nutzern
3.1.2.1.2.1 Bilanzierung nach HGB
3.1.2.1.2.2 Bilanzierung nach IAS/IFRS
3.1.2.1.3 Alt-Altgeräte von gewerblichen Nutzern
3.1.2.1.3.1 Bilanzierung nach HGB
3.1.2.1.3.2 Bilanzierung nach IAS/IFRS
3.1.2.1.4 Neu-Altgeräte von gewerblichen Nutzern
3.1.2.1.4.1 Bilanzierung nach HGB
3.1.2.1.4.2 Bilanzierung nach IAS/IFRS
3.1.2.2 Beispiel zur Bilanzierung von Elektro- und Elektronikgeräten
3.1.2.3 Zusammenfassung
3.1.3 Entsorgung von Altfahrzeugen
3.1.3.1 Bilanzierung gem. HGB
3.1.3.2 Bilanzierung gem. IAS/IFRS
3.1.3.3 Beispiel zur Bilanzierung vom Altfahrzeugen
3.1.3.4 Zusammenfassung
3.1.4 Rekultivierung und Stilllegung von Deponien
3.1.4.1 Bilanzierung gem. HGB
3.1.4.2 Bilanzierung gem. IAS/IFRS
3.1.4.3 Beispiel zur Bilanzierung von Rekultivierungsmaßnahmen
3.1.4.4 Zusammenfassung
3.2 Anpassungsverpflichtungen
3.2.1 Bilanzierung gem. HGB
3.2.2 Bilanzierung gem. IAS/IFRS
3.2.3 Beispiel zur Bilanzierung von Anpassungsverpflichtungen
3.2.4 Zusammenfassung
3.3 Verpflichtungen zur Sanierung von Altlasten
3.3.1 Bilanzierung gem. HGB
3.3.1.1 Rückstellungsbildung
3.3.1.2 Außerplanmäßige Abschreibung bzw. Teilwertabschreibung
3.3.2 Bilanzierung gem. IAS/IFRS
3.3.3 Beispiel zur Bilanzierung von Altlasten
3.3.4 Zusammenfassung
3.4 Verpflichtung zur Rückgabe von Emissionsrechten
3.4.1 Bilanzierung gem. HGB
3.4.2 Bilanzierung gem. IAS/IFRS
3.4.3 Beispiel zur Bilanzierung von Emissionsrechten
3.4.4 Zusammenfassung
4 Fazit
Das Hauptziel dieser Arbeit ist es, die ordnungsgemäße bilanzielle Erfassung von Umweltschutzmaßnahmen nach den deutschen Standards (HGB) sowie nach den internationalen Standards (IAS/IFRS) aufzuzeigen und die Unterschiede in der Bilanzierungspraxis gegenüberzustellen. Die zentrale Forschungsfrage untersucht, welche Differenzen zwischen diesen Regelungswerken bestehen und welche Bilanzierungsform für Unternehmen zukünftig als vorteilhaft zu favorisieren ist.
3.1.2 Entsorgung und Rücknahme von Elektro- und Elektronikgeräten
Mit dem am 24.04.2005 in Kraft getretenen Gesetz über das In-Verkehr-Bringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG), setzt der deutsche Gesetzgeber die sog. Elektroschrott-Richtlinie des Europäischen Parlaments um. Das Gesetz verpflichtet die Hersteller, Altgeräte zurückzunehmen und nach bestimmten ökologischen Standards zu entsorgen. Dabei stehen die Wiederverwendung und stoffliche Verwertung (Recycling) als zentrale Ziele im Vordergrund. Endnutzer und Vertreiber müssen Altgeräte, die sie nicht mehr nutzen, an einer getrennten Sammelstelle bei den Kommunen zurückgeben und dürfen diese nicht im mehr im Hausmüll entsorgen.
Die Gemeinden haben dazu besondere Sammelstellen einzurichten oder Abholungen anzubieten. Die umweltgerechte Entsorgung der Geräte ist von den Herstellern vorzunehmen und zu finanzieren. Aufgrund der durchschnittlich langjährigen Nutzungsdauer der Geräte, liegen zwischen In-Verkehr-Bringen und Rückgabe der Geräte i.d.R. mehrere Wirtschaftsjahre.
Es stellt sich somit die Frage der Notwendigkeit der Bildung einer Pflichtrückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten für die zu erwartenden Entsorgungskosten nach HGB sowie nach IAS/IFRS. Die tatsächlichen Entsorgungskosten werden seitens der Elektro- und Elektronikindustrie auf rund 350-500 Mio. € geschätzt. In Anbetracht dieser Größenordnung ist die Rückstellungsfrage von erheblicher Bedeutung für die betroffene Branche. Je nach Nutzer und Art des In-Verkehr-Bringens der Geräte ergeben sich jedoch für die Hersteller unterschiedliche Verpflichtungen, welche sich auf die bilanzielle Behandlung der Entsorgungs- und Rücknahmekosten unterschiedlich auswirken.
1 Einleitung: Die Einleitung erläutert die steigende Bedeutung des Umweltschutzes für Unternehmen und deren bilanzielle Relevanz, wobei das Ziel der Arbeit die Gegenüberstellung von HGB und IAS/IFRS ist.
2 Grundlagen: Dieses Kapitel definiert Umweltschutzmaßnahmen und legt die allgemeinen Bilanzansätze sowie die zentralen Kriterien für die bilanzielle Behandlung nach HGB und IAS/IFRS dar.
3 Bilanzierung ausgewählter Umweltschutzmaßnahmen: Der Hauptteil untersucht detailliert die bilanzielle Erfassung von speziellen ökologischen Verpflichtungen wie Entsorgung, Anpassung, Altlastensanierung und Emissionsrechte.
4 Fazit: Das Fazit fasst die wesentlichen Unterschiede zwischen den Rechnungslegungssystemen zusammen und bewertet die Vor- und Nachteile der jeweiligen Bilanzierungsvorschriften.
Umweltschutz, Bilanzierung, HGB, IAS, IFRS, Rückstellungen, Entsorgungsverpflichtungen, Altfahrzeuge, ElektroG, Emissionsrechte, Sanierung, Altlasten, Bewertung, Abzinsung, Periodenabgrenzung.
Die Arbeit befasst sich mit der ordnungsgemäßen bilanziellen Behandlung von betrieblichen Umweltschutzmaßnahmen und vergleicht dabei die spezifischen Regelungen des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB) mit den internationalen Rechnungslegungsstandards (IAS/IFRS).
Zentrale Themen sind die Bilanzierung von Entsorgungs- und Rücknahmeverpflichtungen (insbesondere für Elektrogeräte und Altfahrzeuge), die Behandlung von Anpassungsverpflichtungen, die Sanierung von Altlasten sowie der Umgang mit Emissionsrechten.
Das Ziel ist es, Unterschiede in der Bilanzierungspraxis aufzudecken, die Auswirkungen auf den Unternehmenserfolg zu analysieren und zu klären, welche Bilanzierungsform für Unternehmen zukünftig zu favorisieren ist.
Die Arbeit stützt sich auf eine tiefgehende Literaturanalyse sowie die vergleichende Untersuchung der Ansatz- und Bewertungskriterien beider Rechnungslegungssysteme, ergänzt durch fiktive Praxisbeispiele zur Veranschaulichung der Effekte.
Im Hauptteil werden vier spezifische Verpflichtungsarten (Entsorgung, Rücknahme, Anpassung, Sanierung von Altlasten, Emissionsrechte) detailliert nach HGB und IAS/IFRS analysiert, wobei besonders die Bewertung (Rückstellungsbildung vs. Teilwertabschreibung) im Vordergrund steht.
Die Arbeit lässt sich durch Begriffe wie "Umweltschutzbilanzierung", "Rückstellungspolitik", "IAS 37", "HGB-Bilanzierung" und "Nachhaltigkeit in der Rechnungslegung" zusammenfassen.
Die Komplexität ergibt sich aus der Unterscheidung zwischen historischen Altgeräten und Neugeräten sowie verschiedenen Nutzertypen (privat vs. gewerblich), was unterschiedliche Rückstellungsverpflichtungen und Unsicherheiten bei der Schätzung des Erfüllungsbetrages nach sich zieht.
Während im HGB die Ansammlungsrückstellung als Methode zur Periodisierung von Aufwendungen diskutiert und teils angewendet wird, ist eine solche ratierliche Ansammlung nach IAS 37 grundsätzlich nicht zulässig; dort ist der bestmögliche Schätzwert als Barwert anzusetzen.
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