Masterarbeit, 2016
60 Seiten, Note: 1,0
Philosophie - Praktische (Ethik, Ästhetik, Kultur, Natur, Recht, ...)
1 Einleitung
2 Begriffsdefinitionen
2.1 Euthanasie
2.2 Suizid
2.3 Assistierter Suizid
2.4 Passive Sterbehilfe
2.5 Aktive Sterbehilfe
2.6 Indirekte Sterbehilfe
3 Individualmoralische Zulässigkeit der aktiven Sterbehilfe
3.1 Voraussetzungen eines Individuums
3.2 Der Tod als ein Gut
3.3 Die moralische Differenz der passiven und aktiven Sterbehilfe
3.4 Das Autonomieprinzip
4 Sozialmoralische Zulässigkeit der aktiven Sterbehilfe
4.1 Das Autonomieprinzip und sozialer Zwang
4.2 Palliative Care als Alternative zur Sterbehilfe
4.3 Die Rolle der Ärzte
4.4 Dammbruchargumente
5 Fazit
Die vorliegende Arbeit untersucht die individualmoralische und sozialmoralische Zulässigkeit der aktiven Sterbehilfe in Deutschland. Ziel ist es, Argumente gegen deren Legalisierung zu kritisch zu hinterfragen und zu widerlegen, um die Forderung nach einem selbstbestimmten Sterben unter definierten Bedingungen zu stützen und die Notwendigkeit einer gesetzlichen Neuordnung hervorzuheben.
3.3 Die moralische Differenz der passiven und aktiven Sterbehilfe
In Deutschland sowie in vielen anderen Ländern dieser Welt ist die passive Sterbehilfe erlaubt, während die aktive Sterbehilfe strengstens untersagt bleibt und sogar mit bis zu mehreren Jahren Haft bestraft werden kann. Diese Regelung basiert auf der weit verbreiteten Annahme, dass die passive Euthanasie moralisch akzeptabel sei, weil lediglich nichts mehr unternommen wird, um das Leben des Patienten zu verlängern und diesem demnach einfach erlaubt wird zu sterben, während die aktive Sterbehilfe moralisch verwerflich sein müsse, weil sie einen Akt des Tötens erfordert. In diesem Kapitel soll dementsprechend eines der zentralen Themen der Euthanasiedebatte diskutiert werden: Gibt es eine bedeutende moralische Differenz zwischen dem aktiven Töten eines Patienten und dem Geschehenlassen seines Todes? Die nachstehende Argumentation soll sich auf die Unterscheidung von töten und sterben lassen im Bezug zur Sterbehilfe konzentrieren, bei welcher der Tod das erwünschte und angestrebte Ergebnis darstellt.
Wie bereits in der Definition der Begriffe der aktiven und passiven Sterbehilfe deutlich wurde, besteht bei der aktiven Sterbehilfe ein kausaler Zusammenhang zwischen der direkten Handlung des Akteurs und dem Tod eines Patienten. Nach dem Kausalitäts-Argument, welches Garrard und Wilkinsons beschreiben, kann ein Unterlassen hingegen nichts verursachen. Im Fall der Euthanasie kann dieser Aussage zugestimmt werden, da bei der passiven Sterbehilfe letztendlich die Krankheit eines Patienten seinen Tod verursacht. Das unterlassene Handeln des Arztes führt lediglich indirekt zu dessen Tod, weil der Arzt diesen mittels lebensverlängernder Maßnahmen nicht weiter hinauszögert. Der Tod wird aber unumgänglich aufgrund der Krankheit zu einem unbestimmten Zeitpunkt eintreten.
1 Einleitung: Die Einleitung thematisiert den Wunsch nach selbstbestimmtem Sterben angesichts unheilbarer Krankheiten und gibt einen Überblick über die Zielsetzung der Arbeit, die individualmoralische sowie sozialmoralische Zulässigkeit der aktiven Sterbehilfe zu diskutieren.
2 Begriffsdefinitionen: In diesem Kapitel werden grundlegende Termini wie Euthanasie, Suizid, assistierter Suizid sowie passive, aktive und indirekte Sterbehilfe definiert und voneinander sowie von der Tötung aus anderen Gründen abgegrenzt.
3 Individualmoralische Zulässigkeit der aktiven Sterbehilfe: Dieses Kapitel prüft Voraussetzungen für eine Inanspruchnahme, den moralischen Wert des Todes als Gut und das Autonomieprinzip als Rechtfertigungsgrundlage für eine aktive Sterbehilfe.
4 Sozialmoralische Zulässigkeit der aktiven Sterbehilfe: Es werden Gegenargumente wie sozialer Zwang, die Palliative Care als Alternative und die Rolle der Ärzte sowie Dammbruchargumente erörtert und deren Überzeugungskraft hinterfragt.
5 Fazit: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen und bekräftigt die Forderung nach einer legalen, jedoch streng regulierten Möglichkeit zur freiwilligen aktiven Sterbehilfe als humanere Option.
Aktive Sterbehilfe, passive Sterbehilfe, Sterbehilfe, Euthanasie, Autonomieprinzip, Selbstbestimmung, Letzte Hilfe, Patientenverfügung, Palliative Care, Medizinethik, Tötung auf Verlangen, Assistierter Suizid, Dammbruchargumente, Lebensende.
Die Arbeit plädiert für die individualmoralische und sozialmoralische Zulässigkeit der freiwilligen aktiven Sterbehilfe und hinterfragt die bestehenden gesetzlichen Einschränkungen in Deutschland.
Unterschieden werden insbesondere Euthanasie, Suizid, assistierter Suizid, passive, aktive und indirekte Sterbehilfe, wobei der Fokus auf der aktiven Sterbehilfe liegt.
Die zentrale Frage ist, ob das in Deutschland aktuell bestehende Verbot der freiwilligen aktiven Sterbehilfe angesichts ethischer Argumente, wie dem Autonomieprinzip, weiterhin ethisch und rechtlich tragfähig ist.
Die Arbeit nutzt eine theoretisch-analytische Methode, indem sie medizinethische Prinzipien, philosophische Argumentationen (z.B. von Rachels, Dworkin, Dietrich) und empirische Studien heranzieht, um die Argumente der Euthanasiegegner zu prüfen.
Der Hauptteil behandelt die moralische Einordnung des Todes als Gut, die Differenz zwischen Handeln und Unterlassen, die Prüfung des Autonomieprinzips sowie eine kritische Analyse von Gegenargumenten bezüglich soziale Zwangs und der Palliative Care.
Wichtige Begriffe sind Autonomie, Selbstbestimmung, Kompetenz, Palliative Care, Dammbruch und die Unterscheidung zwischen Töten und Sterbenlassen.
Nein, die Arbeit betont, dass Ärzte aus ethischen Überzeugungen ablehnen können, sie jedoch die Autonomie und den Wunsch des Patienten respektieren und gegebenenfalls an entsprechend qualifizierte Kollegen verweisen sollten.
Palliative Care wird zwar als wertvolle Versorgung anerkannt, aber als Alternative zur aktiven Sterbehilfe kritisch gesehen, da sie nicht in allen Fällen das Leiden vollständig lindern kann oder möchte und den Wunsch nach Selbstbestimmung nicht ersetzt.
Ja, indem sie argumentiert, dass eine präzise gesetzliche Regelung und eine transparente Dokumentation das Risiko eines Missbrauchs minimieren und das gegenwärtige Verbot bereits zu unzumutbarem Leid führt.
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