Bachelorarbeit, 2010
50 Seiten, Note: 1,7
Abkürzungsverzeichnis
1. Einleitung
2. Der Begriff Kindeswohlgefährdung: was steckt dahinter? Definition nach § 1666 Abs., 1 BGB und Grundgesetz (dazu: 2.5).
2.1 Gesetzeserneuerungen
2.2 Gegenwärtig vorhandene Gefahr
2.3 Erheblichkeit der Schädigung
2.4 Sicherheit der Vorhersage
2.5 Elternrechte und Staatliches Wächteramt (GG)
2.6 Fakten und Folgen von Kindeswohlgefährdung
3. Der Schutzauftrag nach § 8a SGB VIII: Verfassungsrechtliche Vorgaben und Auftrag an die Jugendämter
3.1 Gewichtige Anhaltspunkte
3.2 Einschätzung der Gefährdung
3.3 Umsetzung des Schutzauftrages
3.4 Hilfe zur Erziehung gemäß §§ 27ff. SGB VIII
3.5 Inobhutnahme gemäß § 42 SGB VIII
4. Aufgaben und Möglichkeiten des Jugendamtes
4.1 Organisation
4.2 Krisenintervention
4.3 Fallbeispiel
4.3.1 Überlegungen zum Fallbeispiel
5. Resümee
6. Literaturverzeichnis
7. Quellenverzeichnis
8. Abbildungsverzeichnis
Die Definition basiert auf § 1666 BGB und dem Grundgesetz. Sie liegt vor, wenn eine gegenwärtige Gefahr für das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes besteht.
Dieser Paragraph verpflichtet das Jugendamt, bei gewichtigen Anhaltspunkten für eine Gefährdung das Risiko einzuschätzen und notwendige Schutzmaßnahmen einzuleiten.
Eine Inobhutnahme erfolgt als Krisenintervention, wenn eine dringende Gefahr für das Kind besteht und eine sofortige Herausnahme aus der aktuellen Umgebung notwendig ist.
Gemäß §§ 27ff. SGB VIII gibt es verschiedene Unterstützungsangebote, die darauf abzielen, die Erziehungskompetenz der Eltern zu stärken und ein gesundes Leben in der Familie zu ermöglichen.
Das staatliche Wächteramt (Art. 6 GG) bedeutet, dass der Staat die Pflicht hat, Kinder zu schützen, wenn Eltern ihrer Erziehungsverantwortung nicht nachkommen oder das Kind gefährden.
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