Masterarbeit, 2019
75 Seiten, Note: 1,3
1. Einführung
1.1 Die Gewerbesteuer als gemeindliche Einnahmequelle
1.2 Vergleich von Steuerschätzung und Forderungsausfall
1.3 Forschungsfrage und Untersuchungsgang
2. Die Gewerbesteuer
2.1 Steuergegenstand und Steuerschuldner
2.1.1 Die Personengesellschaft
2.1.2 Die Kapitalgesellschaft
2.2 Steuergläubiger
2.3 Zweigeteilter Verwaltungsweg
2.3.1 Verfahren des Gewerbesteuermessbescheids
2.3.2 Verfahren des Gewerbesteuerbescheids
2.4 Bekanntgabe gegenüber dem Steuerpflichtigen
2.5 Problemfelder der Bekanntgabe
2.5.1 Insolvenz
2.5.2 Gesellschaft in Liquidation
2.5.3 Gelöschte Gesellschaften
2.6 Fälligkeit
2.7 Zwischenfazit
3. Die Haftung für Steuerschulden
3.1 Der Haftungsbescheid nach § 191 AO
3.1.1 Verfahrensablauf: Ermittlungsmöglichkeiten, Zuständigkeit und Anhörung
3.1.2 Akzessorietät der Haftung
3.1.3 Subsidiarität der Haftung
3.1.4 Bestimmtheit, Form und Inhalt
3.1.4.1 Entschließungsermessen
3.1.4.2 Auswahlermessen
3.1.5 Verjährungsfristen
3.1.5.1 Festsetzungsverjährung
3.1.5.2 Zahlungsverjährung
3.1.5.3 Verfahrensablauf
3.1.6 Insolvenz
3.2 Originäre Haftungstatbestände nach der AO
3.2.1 Haftung der Vertreter
3.2.1.1 Allgemein
3.2.1.2 Maßgeblicher Personenkreis
3.2.1.3 Pflichtverletzung
3.2.1.4 Eingetretener Haftungsschaden
3.2.1.5 Ursächlichkeit der Pflichtverletzung
3.2.1.6 Verschulden
3.2.1.7 Haftungsumfang
3.2.1.8 Verjährung
3.2.1.9 Haftungsinanspruchnahme
3.2.2 Haftung des Steuerhinterziehers
3.2.2.1 Haftungsschuldner
3.2.2.2 Haftungstatbestand
3.2.2.3 Haftungsumfang
3.2.2.4 Verjährung
3.2.2.5 Haftungsinanspruchnahme
3.2.3 Haftung bei der Organschaft
3.2.3.1 Begriff der Organschaft
3.2.3.2 Haftungsschuldner
3.2.3.3 Umfang
3.2.3.4 Verjährung
3.2.3.5 Haftungsinanspruchnahme
3.2.4 Haftung des Eigentümers von Gegenständen
3.2.4.1 Allgemein
3.2.4.2 Unternehmen
3.2.4.3 Gegenstand
3.2.4.4 Haftungskreis
3.2.4.5 Umfang der Haftung
3.2.4.6 Verjährung
3.2.4.7 Geltendmachung mit Haftungsbescheid
3.2.5 Haftung des Betriebsübernehmers
3.2.5.1 Allgemein
3.2.5.2 Voraussetzungen
3.2.5.3 Umfang
3.2.5.4 Verjährung
3.2.5.5 Haftungsinanspruchnahme
3.2.6 Zwischenfazit
3.3 Zivilrechtliche Haftungsnormen i. V. m. § 191 AO
3.3.1 § 25 HGB
3.3.1.1 Allgemein
3.3.1.2 Haftungsvoraussetzungen
3.3.1.3 Haftungsumfang
3.3.1.4 Haftungsausschluss und Alternative
3.3.1.5 Ausschlussfrist und Verjährung
3.3.2 Haftung der Gesellschafter der Personengesellschaft
3.3.2.1 Haftung der Gesellschafter der OHG
3.3.2.2 Haftung der Gesellschafter der KG
3.3.2.3 Haftung der Gesellschafter der GbR
3.3.2.4 Verjährung für die Haftung nach Zivilrecht
4. Rechtsbehelfsmöglichkeiten
5. Fazit
Die Arbeit untersucht das Verfahren zur Haftungsinanspruchnahme von Dritten für Gewerbesteuerschulden basierend auf der Abgabenordnung (AO) und ergänzenden zivilrechtlichen Normen. Ziel ist es, aufzuzeigen, wie Gemeinden bei Zahlungsausfällen von Gewerbetreibenden rechtssicher vorgehen können, um Steuerausfälle zu minimieren.
3.1.4 Bestimmtheit, Form und Inhalt
Als Verwaltungsakt muss der Haftungsbescheid nach § 122 AO schriftlich bekannt gegeben werden und nach § 119 Abs. 1 AO inhaltlich hinreichend bestimmt sein. Hinreichend bestimmt ist der Haftungsbescheid, wenn der Haftungsschuldner erkennen kann, warum und in welcher Höhe er für die Gewerbesteuer in die Haftung genommen wird. Neben den genannten Angaben gewinnt der Betroffene weitere Informationen aus der Begründung im Bescheid, § 121 Abs. 1 AO. Ist der Bescheid nicht hinreichend bestimmt, so ist er formell rechtswidrig. Soweit der Haftungsschuldner gegen den Bescheid keinen Widerspruch einlegt, wird auch der rechtswidrige Bescheid bestandskräftig, denn rechtswidrig ist nicht nichtig (§ 125 AO). Auch muss aus dem Bescheid hervorgehen, für welche Steuer und für welche Beträge, getrennt nach Jahren, gehaftet wird.
Wie auch bei der Anhörung, ermöglicht § 126 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 AO die Nachholung der Begründung bis zum Abschluss der Tatsacheninstanz eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens. Die Möglichkeit der nachträglichen Begründung dient vorrangig der „Verfahrensökonomie“. Durch den schnellen Erlass des Haftungsbescheides, insbesondere ohne Begründung, kann hier einer Verjährung vorgegriffen werden und der Bescheid auch noch knapp vor Ablauf der Verjährung ergehen. Die Begründung wird dann, soweit der Bescheid angefochten wird, im Widerspruchs- oder Klageverfahren nachgeholt.
Dieses Verwaltungshandeln wird durchaus kritisch betrachtet. Insbesondere hat es zur Folge, dass die Verfahrensvorschriften vernachlässigt werden, da die Heilung, wenn erforderlich, noch erfolgen kann, und vor allem der im Grundgesetz festgelegte Grundsatz der „Rechtsstaatlichkeit“ mithin verloren geht. Hier steht jedoch die Vermeidung des Steuerausfalls im Vordergrund. Daher kann von der Anhörung abgesehen werden, da dem Haftungsschuldner sämtliche Rechtsmittel zur Verfügung stehen und er von seinem Anhörungsrecht Gebrauch machen kann. Damit wird der Rechtsstaatlichkeit aus Sicht der Gemeinde genüge getan.
1. Einführung: Diese Einleitung skizziert die Bedeutung der Gewerbesteuer als Einnahmequelle und begründet die Relevanz der Forschungsfrage im Kontext drohender Forderungsausfälle.
2. Die Gewerbesteuer: Das zweite Kapitel erläutert die Grundlagen der Gewerbesteuer, den zweigeteilten Verwaltungsweg sowie die spezifischen Probleme bei der Bekanntgabe von Bescheiden, etwa in Insolvenzfällen.
3. Die Haftung für Steuerschulden: Dieses umfangreiche Hauptkapitel analysiert detailliert die gesetzlichen Haftungstatbestände nach der Abgabenordnung und die ergänzenden zivilrechtlichen Normen für verschiedene Schuldnergruppen.
4. Rechtsbehelfsmöglichkeiten: Das Kapitel bietet einen kurzen Überblick über die rechtlichen Korrekturmöglichkeiten gegen Steuer- und Haftungsbescheide im Verwaltungsrechtsweg.
5. Fazit: Das Fazit fasst die Ergebnisse der Untersuchung zusammen und unterstreicht die Komplexität des Haftungsrechts für Gemeinden, während es gleichzeitig die Notwendigkeit konsequenten Handelns betont.
Gewerbesteuer, Haftungsbescheid, Abgabenordnung, Steuerschuld, Haftungsschuldner, Insolvenzverfahren, Steuerhinterziehung, Organschaft, Betriebsübernehmer, Gesamtschuldner, Festsetzungsverjährung, Zahlungsverjährung, Rechtsbehelf, Verwaltungsakt, Ermessensentscheidung.
Die Masterthesis behandelt die Haftungsmöglichkeiten von Gemeinden zur Sicherung gewerbesteuerlicher Einnahmen, wenn die Steuerschuld beim primären Steuerschuldner nicht beigetrieben werden kann.
Zentrale Themen sind die Entstehung der Gewerbesteuerforderung, die Anforderungen an das Verwaltungsverfahren, die Haftung gemäß Abgabenordnung sowie der Einbezug zivilrechtlicher Haftungsnormen.
Die Arbeit verfolgt das Ziel zu klären, wie Gemeinden ihre Interessen durch Inanspruchnahme Dritter als Haftungsschuldner bei der Gewerbesteuer wirksam durchsetzen können.
Die Untersuchung basiert auf der systematischen Auswertung von einschlägigen Gerichtsurteilen, Fachkommentaren und Handbüchern zur steuerlichen und zivilrechtlichen Haftung.
Der Hauptteil befasst sich detailliert mit den Haftungstatbeständen nach der Abgabenordnung, wie der Haftung von Vertretern, Steuerhinterziehern, bei der Organschaft sowie der Haftung von Eigentümern und Betriebsübernehmern.
Die Arbeit lässt sich durch Begriffe wie Haftungsbescheid, Steuerausfall, Gesamtschuldnerschaft, Ermessensausübung der Behörde und Verjährungsfristen charakterisieren.
Diese Unterscheidung ist für die Rechtmäßigkeit des Haftungsbescheides entscheidend: Die Behörde muss erst begründen, "ob" sie überhaupt jemanden in Haftung nimmt (Entschließungsermessen) und "wen" sie auswählt, falls mehrere Personen haften (Auswahlermessen).
Aufgrund des Grundsatzes der Subsidiarität ist die Inanspruchnahme eines Haftungsschuldners in der Regel nur zulässig, sofern eine Zwangsvollstreckung gegen den Steuerschuldner zuvor erfolglos war oder diese aussichtslos erscheint.
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