Bachelorarbeit, 2023
74 Seiten, Note: 1,0
1. Einleitung und Fragestellung
2. Zentrale Begriffe und theoretische Grundlagen
2.1 Auseinandersetzung mit dem Begriff „geistige Behinderung“
2.2 Gesamtplanverfahren
2.2.1 Definition und Abgrenzung
2.2.2 Gesetzesgrundlagen
2.2.3 Bestandteile und Ablauf
2.3 Partizipation
2.3.1 Begriffsklärung und Abgrenzung
2.3.1 Das Modell der Partizipationspyramide
2.3.2 Partizipation an Gesamtplanung in Thüringen
2.4 Leichte Sprache als Form barrierearmer Kommunikation
2.4.1 Sprache als Barriere und Einführung in die barrierearme Kommunikation
2.4.2 Definition, Funktion und Zielgruppen Leichter Sprache
2.4.3 Entstehung
2.4.4 Gesetzesgrundlagen
2.4.5 Regelwerke und zentrale Regeln
2.4.6 Übersetzung
2.4.7 Einsatzgebiete und Umsetzung in Thüringen
3. Beantwortung der Fragestellung
3.1 Betrachtung einzelner Bestandteile des Gesamtplanverfahrens hinsichtlich Möglichkeiten des Einbezugs Leichter Sprache
3.1.1 Antragstellung
3.1.2 Beratung und Unterstützung – mit Schwerpunkt Beratung
3.1.3 Bedarfsermittlung
3.1.4 Gesamtplankonferenz
3.1.5 Erstellung des Gesamtplans
3.1.6 Erlass des Verwaltungsaktes und Abschließen der Teilhabezielvereinbarung
3.2 Kritische Auseinandersetzung mit Leichter Sprache und ihrem Einsatz in der Gesamtplanung
4. Fazit und Ausblick
Die Arbeit untersucht, inwiefern Leichte Sprache als barrierearme Kommunikation in Gesamtplanverfahren in Thüringen eingesetzt werden kann, um die Partizipation von erwachsenen Menschen mit sogenannter geistiger Behinderung zu verbessern. Dabei werden die theoretischen Grundlagen der Partizipation und Leichten Sprache mit den prozessualen Anforderungen des Gesamtplanverfahrens verknüpft, um praxisorientierte Handlungsempfehlungen abzuleiten.
1. Einleitung und Fragestellung
Sprache wird oft als der Schlüssel zur Welt bezeichnet. Dies trifft zu, wenn es um das Lernen von Fremdsprachen geht aber auch innerhalb der eigenen Muttersprache. Sprache ist Teil der eigenen Identität. Sie ist Ausdrucksform von Gedanken, Wünschen und Lebenszielen und ermöglicht Kommunikation und den Aufbau von Beziehungen. Schließlich schafft Sprache auch Zugang zu sowie Verständnis von Informationen und öffnet Türen zu Teilhabe, Partizipation und selbstbestimmter Lebensführung. Sprache kann den Weg zu Informationen eröffnen, aber auch eine große Barriere auf dem Weg zu diesen darstellen (Rieger, Straßburger 2014a, S. 24).
Es folgt ein Szenario zur Einleitung des Themas: Stellen Sie sich vor, Sie sitzen in einem Raum an einem großen Tisch gemeinsam mit mehreren Menschen, die Ihnen teilweise aus bestimmten Kontexten bekannt, teilweise aber auch völlig unbekannt sind. Diese Menschen versuchen sich ein Bild zu machen, von Ihnen, Ihren Fähigkeiten und Zielen. Die Personen diskutieren und beratschlagen über Ihr Leben, setzen Ziele für Ihre Zukunft und treffen Entscheidungen, die sich auf diese auswirken werden. Anfangs wurden Sie vielleicht noch angesprochen und nach Ihrer Meinung gefragt. Doch Sie haben die Frage nicht richtig verstanden und konnten Ihre Gedanken nicht in Worte fassen. Je weiter die Diskussion voranschreitet, desto weniger können Sie dem Gespräch folgen oder werden nach Ihrer Sicht der Dinge gefragt. Sie verstehen die zahlreichen Fachbegriffe und komplexen Formulierungen nicht. Sie fühlen sich ohnmächtig, den Fachkräften unterlegen, aus dem Gespräch ausgeschlossen und wissen nicht, wie Sie das ändern können. Diese Situation mag abstrakt klingen, ist aber für viele Menschen Teil ihrer Lebenswirklichkeit.
1. Einleitung und Fragestellung: Diese Einführung verdeutlicht die sprachlichen Barrieren in Gesamtplanverfahren und formuliert die Fragestellung zur Verbesserung der Partizipation von Menschen mit geistiger Behinderung in Thüringen durch Leichte Sprache.
2. Zentrale Begriffe und theoretische Grundlagen: Dieses Kapitel definiert wesentliche Begriffe wie "geistige Behinderung", "Gesamtplanverfahren", "Partizipation" und "Leichte Sprache" und bettet sie in den theoretischen Kontext der Inklusion und Kommunikation ein.
3. Beantwortung der Fragestellung: Hier werden die einzelnen Schritte des Gesamtplanverfahrens analysiert und für jeden Schritt Handlungsempfehlungen sowie Best-Practice-Beispiele zum Einsatz Leichter Sprache erarbeitet; zudem erfolgt eine kritische Reflexion des Konzepts.
4. Fazit und Ausblick: Das Fazit fasst die wesentlichen Erkenntnisse zusammen und stellt fest, dass Leichte Sprache ein wichtiges Instrument zur Verbesserung der Partizipation darstellt, jedoch eine sensible Anwendung sowie weitere Forschung benötigt.
Leichte Sprache, Partizipation, Gesamtplanverfahren, Thüringen, Teilhabe, Eingliederungshilfe, Barrierefreiheit, Empowerment, Bedarfsermittlung, Gesamtplankonferenz, Inklusion, Kommunikation, Beratung, geistige Behinderung, Menschenrechte.
Die Arbeit untersucht Möglichkeiten, wie Menschen mit sogenannter geistiger Behinderung durch den Einsatz von Leichter Sprache besser an offiziellen Gesamtplanverfahren in Thüringen beteiligt werden können.
Die Arbeit verknüpft Aspekte der Teilhabe und Partizipation mit den rechtlichen und praktischen Anforderungen der Eingliederungshilfe und den spezifischen Regeln der Leichten Sprache.
Die zentrale Frage ist, inwiefern Leichte Sprache in Gesamtplanverfahren in Thüringen konkret eingesetzt werden kann, um die Mitbestimmung von Menschen mit geistiger Behinderung zu stärken.
Es handelt sich um eine Literaturarbeit, die auf Fachliteratur, Studien, Forschungsergebnissen, offiziellen Projekten und Best-Practice-Beispielen aufbaut.
Der Hauptteil analysiert die einzelnen Schritte des Gesamtplanverfahrens (Antrag, Beratung, Bedarfsermittlung, Konferenz, Planerstellung) und bietet gezielte Handlungsvorschläge und Beispiele für deren barrierearme Gestaltung.
Wichtige Begriffe sind Leichte Sprache, Gesamtplanverfahren, Teilhabe, Partizipation, Empowerment, Personenzentrierung und barrierearme Kommunikation.
Der ITP wird als das zentrale Bedarfsermittlungsinstrument in Thüringen ausführlich beleuchtet, wobei Möglichkeiten zur Ergänzung oder Übersetzung in Leichte Sprache diskutiert werden.
Die Autorin betont die hohe Verantwortung der Fachkräfte für eine personenzentrierte Haltung und unterstreicht die Notwendigkeit von Schulungen und einer sensiblen Gesprächsführung.
Ja, die Arbeit reflektiert kritisch über Risiken wie mögliche Stigmatisierung, inhaltliche Reduktion und die wissenschaftliche Fundierung des Konzepts.
Die Arbeit fordert eine stärkere gesetzliche Verankerung, mehr Ressourcen, eine systematische Schulung von Fachkräften und eine begleitende empirische Forschung zur Wirkung der Leichten Sprache im Verfahren.
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