Masterarbeit, 2009
129 Seiten, Note: 1,0
1. Einleitung
2. Grundlagen der Diskursanalyse
2.1. Diskursanalyse und Funktionale Pragmatik
2.2. Institution
2.3. Handlungsmuster und Zwecke
2.4. Prozeduren
2.5. Methodologie
3. Institutionelle Bedingungen der Kommunikation vor Gericht
3.1. Mündlichkeitsprinzip
3.2. Vom Ereignis zum Fall
3.3. Normalität und Glaubwürdigkeit
3.4. Wissen und Wirklichkeit
3.5. Darstellungsformen
3.5.1. Erzählende Darstellung
3.5.2. Berichtende Darstellung
3.5.3. Frage-Antwort-Muster
3.5.4. Argumentation
4. Interkulturelle Kommunikation
4.1. Begriffsbestimmung
4.2. Interkulturelle Aspekte der Gerichtskommunikation
4.2.1. Gerichtskommunikation und Kulturwertsysteme
4.2.2. Dolmetschen
5. Zusammenfassung der Verhandlung
6. Sprachliche Verständigungsprobleme
6.1. Beispiel 1: „Drei.“ – „Ja.“ – „Oder fünf?“
6.2. Beispiel 2: „Ich glaub wir vertiefen das mal besser nich“
6.3. Beispiel 3: „So gegen/ so wie Fenster“
7. Interkulturelle Verständigungsprobleme
7.1. Über Scham, Beleidigung und Ehre
7.2. Beispiel 4: „Nee, nich ‚natürlich’!“
7.3. Beispiel 5: „Die Leute, Leute un alles gucken uns an“
7.4. Beispiel 6: „Die haben’n anderes Ehrgefühl”
7.5. Beispiel 7: „Sagen Sie nicht dieses ‚blablabla’“
7.6. Beispiel 8: „Da liegt es doch nahe, da würde ich erwarten, dass man nochmal sein Missfallen darüber äußert!“
7.7. Beispiel 9: „Des war Letzte für mich“
7.8. Beispiel 10: „aber das geht hier nich, dass Sie andre Leute schlagen, auch wenn Ihre Ehre noch so verletzt is“
7.9. Beispiel 11: „Man muss nicht immer alles so empfindlich dann nehmen“
8. Fazit und Ausblick
Die Arbeit analysiert eine authentische Strafverhandlung unter dem Aspekt der interkulturellen Kommunikation vor Gericht. Das primäre Ziel ist es, die Forschungsdefizite im Zusammenhang von institutioneller Gerichtskommunikation und interkulturellen Faktoren zu untersuchen und aufzuzeigen, wie kulturelle Hintergründe, Wissensasymmetrien und Sprachverhalten den Prozessverlauf und die Kategorisierung der Beteiligten durch das Gericht beeinflussen.
3.3. Normalität und Glaubwürdigkeit
Nach Wolff & Müller (1997) ist das Strafverfahren „zweifellos einer der zentralen Orte, an denen in unserer Gesellschaft über Normalität und Vernunft verhandelt und entschieden wird“ (Wolff/ Müller 1997:243). Um glaubwürdig zu erscheinen, muss der Aktant seine Äußerungen stets an dem orientieren, was als normal gilt (vgl. Hoffmann 2002:81). Im Rahmen der Glaubwürdigkeitsprüfung durch das Gericht werden seine Äußerungen ständig „mit Vorstellungen darüber verglichen, wie eine normale, vernünftige Person in einer derartigen Situation handeln würde“ (Wolff/ Müller:223). Sprecher sind demnach generell bemüht, die Orientierung auf das, was als „normal“ gilt, in ihrer Sprache und ihrem Handeln auszudrücken (vgl. ebd.:245). Für die Aktanten geht es nicht nur um die Wahrheit, sondern vielmehr darum, „ihr Erlebnis als normales, d.h. konventionellerweise erwartbares, und ihr Handeln als für ein kompetentes Gesellschaftsmitglied vernünftiges und angemessenes darstellen zu können“ (ebd.: 244); denn Normalitätswissen ist ein „kollektives, in den relevanten Zusammenhängen gesellschaftlich erarbeitetes Bild“ (Hoffmann 2002:82). Normalität und Normativität bilden wesentliche Kontrollmechanismen menschlichen Handelns.
Zwischen Normalität und Glaubwürdigkeit besteht eine enge Beziehung: Normalitätsfolien, d.h. „Wissensfolie[n] normaler Abläufe der fraglichen Ereignisse […] und Typen von Aktanten“ (Hoffmann 2002:82) sind nicht nur Maßstab zur Bewertung eigener Handlungen, sondern auch zur Kategorisierung der Handlungen anderer. Sie liegen dem sprachlichen Verständigungshandeln vor Gericht als Tiefenstruktur zugrunde (vgl. ebd.:84f.). Dabei ist zu beachten, dass dasselbe Verhalten durch unterschiedliche Normalitätsfolien betrachtet werden kann: durch die Folie der Rechtsnormen, die auf professionellem Sonderwissen beruhen, oder die der Alltagsnormen. Das Aufeinandertreffen der divergierenden Normalitätsfolien kann zu Konflikten zwischen Agenten und Klienten des Gerichts führen (vgl. ebd.:92).
1. Einleitung: Vorstellung des Forschungsgegenstands und der Fragestellung zur interkulturellen Kommunikation im Strafverfahren.
2. Grundlagen der Diskursanalyse: Erläuterung der funktional-pragmatischen Diskursanalyse als methodischer Rahmen für die Untersuchung von Kommunikation in Institutionen.
3. Institutionelle Bedingungen der Kommunikation vor Gericht: Analyse der verfahrensrechtlichen und institutionellen Rahmenbedingungen, die die Kommunikation vor Gericht prägen.
4. Interkulturelle Kommunikation: Theoretische Bestimmung von Interkulturalität und ein Überblick über den Forschungsstand zur Kommunikation vor Gericht unter Berücksichtigung kultureller Unterschiede.
5. Zusammenfassung der Verhandlung: Detaillierte Darstellung des Ablaufs der untersuchten Strafverhandlung.
6. Sprachliche Verständigungsprobleme: Analyse spezifischer Diskurssequenzen, in denen sprachliche Defizite des Angeklagten zu Verständigungsproblemen führen.
7. Interkulturelle Verständigungsprobleme: Vertiefende Analyse zu den Themen Ehre, Scham und Beleidigung sowie deren Einfluss auf den Kommunikationsverlauf.
8. Fazit und Ausblick: Zusammenfassende Bewertung der Ergebnisse und Vorschläge zur Sensibilisierung von Akteuren in der juristischen Praxis.
Interkulturelle Kommunikation, Strafverhandlung, Diskursanalyse, Funktionale Pragmatik, Ehre, Scham, Gerichtskommunikation, Normalität, Glaubwürdigkeit, Institutionelle Bedingungen, Sprachliche Verständigungsprobleme, Kategorisierung, Migrationshintergrund, Rechtsprechung.
Die Masterarbeit befasst sich mit der Analyse einer authentischen Strafverhandlung unter dem besonderen Fokus interkultureller Kommunikation und den damit verbundenen Herausforderungen vor Gericht.
Die zentralen Felder umfassen die institutionelle Gerichtskommunikation, die Bedeutung von Normalitätsannahmen, interkulturelle Missverständnisse sowie die Konzepte von Ehre, Scham und Beleidigung.
Die Arbeit untersucht, wie Interkulturalität einen konkreten Diskurs beeinflussen kann und welche Formen der Interkulturalität in einer Strafverhandlung vorzufinden sind.
Es wird der methodische Ansatz der funktional-pragmatischen Diskursanalyse verwendet, um die authentische, 60-minütige Verhandlung induktiv zu untersuchen.
Im Hauptteil werden sowohl theoretische Grundlagen der Diskursanalyse und Institutionenlehre als auch eine detaillierte Fallanalyse anhand von Transkripten durchgeführt.
Wichtige Begriffe sind interkulturelle Kommunikation, Strafverhandlung, Ehre-Scham-Konzepte, Diskursanalyse und institutionelle Kommunikation.
Normalitätsfolien dienen dem Gericht als Maßstab für die Beurteilung der Glaubwürdigkeit und der Handlungen der Beteiligten, was in interkulturellen Kontexten häufig zu Konflikten führt.
Der Ehrbegriff fungiert als roter Faden der Arbeit, da er die unterschiedlichen Erwartungen und Interpretationen der Prozessbeteiligten bezüglich Fehlverhalten, Strafe und Respekt fundamental prägt.
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