Diplomarbeit, 2010
91 Seiten, Note: 2,0
Die Diplomarbeit befasst sich mit der aktuellen Mantelkaufregelung im Ertragsteuerrecht. Ziel ist es, die verschiedenen Regelungen zur Verlustübertragung bei Anteilsübertragungen zu analysieren und die Auswirkungen auf die Steuergestaltung zu beleuchten. Dabei werden insbesondere die Regelungen des § 8 Abs. 4 KStG, § 8c KStG und das Sanierungsprivileg des § 8c Abs. 1a KStG im Vordergrund stehen.
Das erste Kapitel bietet eine Einleitung in die Thematik des Mantelkaufs und die Relevanz der aktuellen Rechtsentwicklung. Kapitel 2 beleuchtet das Problem des Mantelkaufs und die historische Entwicklung der Behandlung steuerlicher Verluste. Kapitel 3 widmet sich der Mantelkaufregelung des § 8 Abs. 4 KStG, einschließlich der Sachlichen Anwendung, Tatbestandmerkmale, Rechtsfolgen, Kritik und der Sanierungsfall. Kapitel 4 befasst sich mit der Regelung des Mantelkaufs nach § 8c KStG, wobei die Komponenten, der Anwendungsbereich, die Rechtsfolgen, die Kapitalerhöhung und die Kritik im Fokus stehen. Kapitel 5 analysiert das Sanierungsprivileg des § 8c Abs. 1a KStG, einschließlich der Anwendungsvoraussetzungen, die entsprechende Anwendung, die Erhaltung der wesentlichen Betriebsstrukturen, die mittelbare Anteilsübertragung, die zeitliche Anwendung und die Kritik. Kapitel 6 untersucht die Auswirkungen des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes auf die Mantelkaufregelung, mit Fokus auf die Konzernklausel, die Verschonungsregelung und die Änderungen bei der Sanierungsklausel. Abschließend fasst Kapitel 7 die Ergebnisse der Analyse zusammen und bietet einen Ausblick auf die zukünftige Entwicklung der Mantelkaufregelung.
Mantelkauf, Ertragsteuerrecht, Verlustübertragung, § 8 Abs. 4 KStG, § 8c KStG, Sanierungsprivileg, Wachstumsbeschleunigungsgesetz, Steuergestaltung, Unternehmenssanierung, Anteilsübertragung, Rechtsentwicklung, Kritikpunkte, Gestaltungsüberlegungen.
Ein Mantelkauf bezeichnet den Erwerb von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft, die kaum noch aktiv ist, aber über hohe steuerliche Verlustvorträge verfügt, um Steuern zu sparen.
Der § 8c KStG begrenzt oder streicht den Abzug von Verlustvorträgen, wenn innerhalb von fünf Jahren mehr als 25 % (quotaler Wegfall) oder mehr als 50 % (vollständiger Wegfall) der Anteile übertragen werden.
Die Sanierungsklausel soll verhindern, dass Unternehmen in der Krise ihre Verlustvorträge verlieren, wenn der Anteilseignerwechsel zum Zweck der Sanierung erfolgt.
Es führte Entschärfungen ein, wie die Konzernklausel und die Verschonungsregelung für stille Reserven, um die Verlustnutzung unter bestimmten Bedingungen zu erhalten.
Davon spricht man, wenn innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren Anteile an einen Erwerber oder nahestehende Personen übertragen werden, was zum Untergang der Verluste führen kann.
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