Bachelorarbeit, 2009
44 Seiten, Note: 1,3
Die vorliegende Arbeit befasst sich mit der Bilanzierung immaterieller Vermögenswerte im deutschen Handelsrecht und nach IAS/IFRS. Ziel ist es, die unterschiedlichen Regelungen und deren Auswirkungen auf die Bilanzierungspraxis zu analysieren und zu vergleichen.
Die Einleitung führt in die Problemstellung der Bilanzierung immaterieller Vermögenswerte ein und erläutert die Relevanz des Themas im Kontext des Strukturwandels hin zu einer wissensbasierten Gesellschaft.
Das zweite Kapitel definiert und ordnet immaterielle Vermögenswerte ein und beleuchtet die Herausforderungen, die sich bei deren Bilanzierung ergeben.
Das dritte Kapitel widmet sich der Bilanzierung immaterieller Vermögensgegenstände nach Handelsrecht. Es werden die Anforderungen an den Ansatz, die Bewertung und den Ausweis immaterieller Vermögensgegenstände im Detail dargestellt.
Das vierte Kapitel behandelt die Bilanzierung immaterieller Vermögenswerte nach IAS/IFRS. Es werden die Unterschiede zu den handelsrechtlichen Vorschriften aufgezeigt und die Besonderheiten der Bilanzierung nach IAS/IFRS erläutert.
Das fünfte Kapitel befasst sich mit den Besonderheiten des Geschäfts- oder Firmenwertes, einem wichtigen immateriellen Vermögensgegenstand, der sowohl im Handelsrecht als auch nach IAS/IFRS eine besondere Behandlung erfährt.
Die Schlüsselwörter und Schwerpunktthemen des Textes umfassen immaterielle Vermögenswerte, Bilanzierung, Handelsrecht, IAS/IFRS, Geschäfts- oder Firmenwert, Ansatz, Bewertung, Ausweis, Informationsvermittlung, Entscheidungsfindung, Investoren, Strukturwandel, wissensbasierte Gesellschaft.
Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) führte ein Aktivierungswahlrecht für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens im HGB ein.
Wegen Bewertungsproblemen und dem Fehlen aktiver Märkte, was zu Objektivierungsdefiziten führt. Das Vorsichtsprinzip verbot daher lange die Aktivierung nicht entgeltlich erworbener Werte.
Bei IFRS steht die Informationsvermittlung im Vordergrund, weshalb der Ansatz selbst geschaffener immaterieller Werte unter bestimmten Voraussetzungen oft zwingend vorgeschrieben ist.
Anschaffungskosten fallen beim Erwerb von Dritten an, während Herstellungskosten bei der Eigenentwicklung (selbst geschaffene Werte) relevant sind.
Die Arbeit analysiert die spezifischen Regeln für den Goodwill sowohl nach deutschem Handelsrecht als auch nach IAS/IFRS, insbesondere im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen.
In einer wissensbasierten Gesellschaft sind immaterielle Werte zentrale Wertetreiber. Eine modernisierte Bilanzierung bietet eine bessere Informationsgrundlage für Investitionsentscheidungen.
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