Masterarbeit, 2010
85 Seiten, Note: 1,3
1. Einleitung
2. Zielvereinbarung
2.1. Definition
2.1.1. Ziel
2.1.2. Vereinbarung
2.1.3. Zielvereinbarung vs. Zielvorgabe
2.1.4. Zielvereinbarung
2.2. Managementkonzepte mit Zielorientierung
2.2.1. Zielsetzungstheorie
2.2.2. Management by Objectives
2.2.3. Goal-Setting-Theorie
2.2.4. Kennzahlensystem Balanced Scorecard
2.2.5. Management by Results und Management by Participation
2.3. Funktion von Zielvereinbarungen
2.4. Anforderungen an Zielvereinbarungen
2.5. Auswirkungen von Zielvereinbarungen
2.6. Rolle des Betriebsrates
3. AGB-Kontrolle
3.1. Gegenstand der Inhaltskontrolle nach §§ 305 ff. BGB
3.1.1. Zielvereinbarungen in der AGB-Kontrolle?
3.1.2. Allgemeine Geschäftsbedingungen
3.1.3. Kontrollfähigkeit von Entgeltvereinbarungen
3.1.4. Bereichsausnahme für normativ geltende Kollektivvereinbarungen
3.1.5. Arbeitsrechtliche Besonderheiten
3.2. Einbeziehung und Auslegung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
3.3. Maßstäbe der Inhaltskontrolle
3.4. Rechtsfolgen bei Nichteinbeziehung und Unwirksamkeit
3.4.1. Teilunwirksamkeit nach § 306 Abs. 1 BGB
3.4.2. Ergänzende Vertragsauslegung nach § 306 Abs. 2 BGB
3.4.3. Gesamtnichtigkeit wegen unzumutbarer Härte nach § 306 Abs. 3 BGB
4. Bedeutung für die Praxis
4.1. Einbeziehung von Kollektivverträgen
4.2. Ausgestaltung von Zielen und Rahmenmodalitäten
4.3. Flexibilisierungsklauseln
4.3.1. Widerrufsvorbehalte
4.3.2. Freiwilligkeitsvorbehalte
4.3.3. Befristung
4.3.4. Änderungskündigung/Teilkündigungsklauseln
4.3.5. Anrechnungsklauseln
4.4. Auswirkungen von Fehlzeiten
4.5. Beendigung des Arbeitsverhältnisses
4.5.1. Zulässigkeit von Stichtagsklauseln
4.5.2. Zulässigkeit von Rückzahlungsklauseln
4.6. Ausschlussfristen
4.7. Beweislastfragen
5. Fazit
6. Appendizes
6.1. Appendix: Zielvereinbarungs-Rahmenvereinbarung
6.2. Appendix: Zielfestlegung
6.3. Appendix: „Zielvereinbarungstabelle“
Die Arbeit untersucht den individualarbeitsrechtlichen Gestaltungsrahmen von Zielvereinbarungen im Arbeitsverhältnis unter besonderer Berücksichtigung der AGB-Kontrolle. Dabei steht die Forschungsfrage im Mittelpunkt, unter welchen rechtlichen Voraussetzungen Zielvereinbarungen als Allgemeine Geschäftsbedingungen kontrollfähig sind und welchen Maßstäben sie bei einer Inhaltskontrolle unterliegen.
2.1.1. Ziel
Der Begriff des Ziels ist aus betriebswirtschaftlicher Sicht zu betrachten, da er der rechtlichen Dogmatik fremd ist. So gibt es zwar keine einheitliche Verwendung, aber zumindest eine Kennzeichnung durch drei wesentliche Merkmale: Ziele beziehen sich „auf das Resultat menschlichen Handelns“, also nicht das Verhalten des Arbeitnehmers, sondern das Ergebnis seines Handelns, sie haben einen Zukunftsbezug, das Ergebnis einer Periode und positive Valenz. „Ein Ziel ist somit ein in der Zukunft liegender, angestrebter Zustand mit eindeutiger Beschreibung.“
1. Einleitung: Diese Einleitung beleuchtet die wirtschaftliche Notwendigkeit von Entgeltflexibilisierung und führt in das Instrument der Zielvereinbarungen sowie die damit verbundene AGB-rechtliche Problematik ein.
2. Zielvereinbarung: Dieses Kapitel definiert den Begriff der Zielvereinbarung, grenzt ihn von Zielvorgaben ab und untersucht verschiedene Managementkonzepte, Funktionen sowie Anforderungen an Zielvereinbarungen.
3. AGB-Kontrolle: Hier wird die rechtliche Einordnung von Zielvereinbarungen als Allgemeine Geschäftsbedingungen analysiert und dargelegt, welche Inhaltskontrollmaßstäbe im Arbeitsrecht gelten.
4. Bedeutung für die Praxis: Dieser Abschnitt behandelt konkrete Anwendungsfälle wie Flexibilisierungsklauseln, Fehlzeitenregelungen und die Beendigung von Arbeitsverhältnissen im Hinblick auf AGB-rechtliche Grenzen.
5. Fazit: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen und betont die Notwendigkeit einer sorgfältigen Ausarbeitung von Zielvereinbarungen zur Vermeidung rechtlicher Unwirksamkeit.
6. Appendizes: Dieser Teil enthält praktische Vorlagen, wie Rahmenvereinbarungen, Zielfestlegungen und Tabellen zur Berechnung des Zielerreichungsgrades.
Zielvereinbarung, Arbeitsrecht, AGB-Kontrolle, Entgeltflexibilisierung, Leistungsentgelt, Inhaltskontrolle, Freiwilligkeitsvorbehalt, Widerrufsvorbehalt, Rückzahlungsklausel, Stichtagsklausel, Mitbestimmungsrecht, Betriebsrats, Leistungsbeurteilung, Vergütung, Arbeitsvertrag
Die Arbeit beschäftigt sich mit der rechtlichen Einordnung von Zielvereinbarungen im Arbeitsverhältnis, insbesondere mit der Frage, wie diese unter dem Blickwinkel der AGB-Kontrolle gemäß §§ 305 ff. BGB zu beurteilen sind.
Im Zentrum stehen die Definition von Zielvereinbarungen, ihre Abgrenzung zu einseitigen Zielvorgaben, die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats sowie die AGB-rechtliche Prüfung von Klauseln in der Praxis.
Das primäre Ziel ist es, einen Überblick über den rechtlichen Gestaltungsrahmen von Zielvereinbarungen zu geben und insbesondere die Grenzen aufzuzeigen, die sich aus der AGB-Kontrolle im Arbeitsrecht ergeben.
Die Autorin nutzt eine rechtswissenschaftliche Bestandsaufnahme und Analyse der relevanten Rechtsprechung sowie Literatur, um den Gestaltungsrahmen und die Grenzen von Zielvereinbarungen zu systematisieren.
Der Hauptteil gliedert sich in die theoretische Fundierung der Zielvereinbarung, die ausführliche Untersuchung der Kontrollfähigkeit durch die AGB-Regelungen und die Anwendung dieser Erkenntnisse auf spezifische Praxisklauseln wie Widerrufs- oder Stichtagsregelungen.
Wesentliche Begriffe sind Zielvereinbarung, AGB-Kontrolle, Entgeltflexibilisierung, Leistungsentgelt sowie verschiedene arbeitsvertragliche Vorbehalts- und Klauselarten.
Ja, im Anhang (Appendizes) finden sich konkrete Entwürfe für eine Zielvereinbarungs-Rahmenvereinbarung, Muster für Zielfestlegungen und eine Tabelle zur Berechnung von Bonuszahlungen.
Die Autorin hebt die große Praxisrelevanz der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats hervor und empfiehlt, das Gremium von Beginn an in den Prozess einzubinden, um fachgerechte Bewertungen sicherzustellen und Konflikte zu minimieren.
Stichtagsklauseln, die einen Bonus bei Ausscheiden verfallen lassen, werden zunehmend kritisch gesehen. Wenn der Bonus einen leistungsorientierten Charakter hat, spricht vieles für eine anteilige Zahlung statt eines kompletten Verlusts bei vorzeitigem Ausscheiden.
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