Diplomarbeit, 2009
104 Seiten, Note: 15 Punkte
Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht
Diese Diplomarbeit untersucht die Einführung und Umsetzung des Subsidiaritätsprinzips im europäischen Gemeinschaftsrecht, insbesondere im Hinblick auf den Vertrag von Lissabon. Ziel ist es, den materiellen Gehalt und die Wirkungsweise des Prinzips auf europäischer Ebene darzustellen und es mit dem allgemeinen Subsidiaritätsprinzip der katholischen Soziallehre zu vergleichen.
1. Einleitung: Die Arbeit untersucht die Wirkungsweise des Subsidiaritätsprinzips im europäischen Gemeinschaftsrecht, motiviert durch Erfahrungen im Europäischen Parlament. Sie analysiert den Begriff der Subsidiarität, seine Anwendung im Gemeinschaftsrecht und die Auswirkungen des Vertrags von Lissabon. Die Arbeit gliedert sich in Kapitel, die die ideengeschichtliche Entwicklung, die inhaltliche Bedeutung und die rechtliche Umsetzung des Prinzips untersuchen.
2. Der Begriff des Subsidiaritätsprinzips: Dieses Kapitel erörtert die etymologische und historische Entwicklung des Subsidiaritätsprinzips, beginnend mit seiner militärischen Herkunft und seiner Ausprägung in der katholischen Soziallehre. Es analysiert die unterschiedlichen Auslegungen des Prinzips als Zuständigkeitsverteilungs- oder Zuständigkeitsausübungsregel und untersucht seinen rechtlichen Charakter als Rechtsprinzip. Die Diskussion vergleicht die katholische Soziallehre mit der Umsetzung in europäischen Verträgen.
3. Das Subsidiaritätsprinzip im europäischen Gemeinschaftsrecht vor dem Vertrag von Maastricht: Dieses Kapitel untersucht die implizite Verankerung des Subsidiaritätsprinzips im Gemeinschaftsrecht vor dem Vertrag von Maastricht. Es analysiert die Debatte um das Prinzip unter verschiedenen Akteuren (Kommission, Parlament, Mitgliedstaaten, Regionen) vor der expliziten Einführung im Vertrag von Maastricht. Es stellt fest, dass eine implizite Verankerung vor Maastricht nicht bestand.
4. Das Subsidiaritätsprinzip ab dem Vertrag von Maastricht: Dieses Kapitel analysiert das Subsidiaritätsprinzip im Vertrag von Maastricht, einschließlich des Prinzips der begrenzten Einzelermächtigung und des Verhältnismäßigkeitsprinzips. Es untersucht den Anwendungsbereich des Prinzips, die materiellen und prozeduralen Aspekte der Umsetzung und die Rolle des EuGH bei der Kontrolle. Es bewertet die Anwendung des Prinzips im Vergleich zur katholischen Soziallehre, wobei die unterschiedliche Auslegung des Negativ- und Positivkriteriums im Mittelpunkt steht.
Subsidiaritätsprinzip, Europäisches Gemeinschaftsrecht, Vertrag von Lissabon, Katholische Soziallehre, Kompetenzverteilung, Kompetenzausübung, EuGH, Rechtsetzung, Rechtsschutz, Frühwarnmechanismus, Nationale Parlamente, Regionen, Verhältnismäßigkeitsprinzip.
Die Diplomarbeit untersucht die Einführung und Umsetzung des Subsidiaritätsprinzips im europäischen Gemeinschaftsrecht, insbesondere im Hinblick auf den Vertrag von Lissabon. Sie analysiert den materiellen Gehalt und die Wirkungsweise des Prinzips auf europäischer Ebene und vergleicht es mit dem allgemeinen Subsidiaritätsprinzip der katholischen Soziallehre.
Die Arbeit behandelt die ideengeschichtliche Entwicklung des Subsidiaritätsprinzips, seine inhaltliche Bedeutung in der katholischen Soziallehre und im europäischen Gemeinschaftsrecht (vor und nach Maastricht), die Bewertung der Umsetzung und Kontrolle des Prinzips sowie die Neuerungen durch den Vertrag von Lissabon. Ein besonderer Fokus liegt auf der Vergleichbarkeit der verschiedenen Interpretationen und der Rolle des EuGH.
Die Arbeit gliedert sich in mehrere Kapitel: Einleitung, Begriff des Subsidiaritätsprinzips, Subsidiaritätsprinzip im europäischen Gemeinschaftsrecht vor Maastricht, Subsidiaritätsprinzip ab Maastricht, Subsidiaritätsprinzip im Vertrag von Lissabon, Perspektiven der Reformvorschläge und Ausblick, sowie Quellenverzeichnis und Anhang. Jedes Kapitel untersucht einen spezifischen Aspekt des Subsidiaritätsprinzips, beginnend mit seiner historischen Entwicklung bis hin zu aktuellen Entwicklungen und Herausforderungen.
Die Arbeit untersucht die Ursprünge des Subsidiaritätsprinzips in der katholischen Soziallehre und analysiert dessen inhaltliche Bedeutung. Dieser Aspekt dient als Vergleichsmaßstab für die Umsetzung und Interpretation des Prinzips im europäischen Kontext.
Die Arbeit analysiert die (fehlende) explizite Verankerung des Prinzips vor Maastricht und die damit verbundene Debatte unter verschiedenen Akteuren wie Kommission, Parlament, Mitgliedstaaten und Regionen. Es wird untersucht, ob und inwieweit eine implizite Anwendung bestand.
Der Vertrag von Maastricht markierte die explizite Einführung des Subsidiaritätsprinzips in das europäische Gemeinschaftsrecht. Die Arbeit untersucht detailliert die Bestimmungen des Vertrags, inklusive des Prinzips der begrenzten Einzelermächtigung und des Verhältnismäßigkeitsprinzips, sowie deren Anwendung und Kontrolle durch den EuGH.
Der Vertrag von Lissabon führte wesentliche Neuerungen bei der Anwendung des Subsidiaritätsprinzips ein, darunter die Einteilung der EU-Kompetenzen in Kategorien, ein neues Subsidiaritätsprotokoll, ein Frühwarnsystem (Ex-ante-Kontrolle), erweiterte Klagerechte (Ex-post-Kontrolle) und verstärkte prozedurale Pflichten der Unionsorgane. Die Arbeit beleuchtet diese Neuerungen im Detail, insbesondere die Auswirkungen auf nationale, regionale und kommunale Ebenen.
Der EuGH spielt eine entscheidende Rolle bei der Kontrolle der Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips. Die Arbeit analysiert die Rechtsprechung des EuGH und die Möglichkeiten des Rechtsschutzes im Zusammenhang mit dem Subsidiaritätsprinzip.
Schlüsselwörter sind: Subsidiaritätsprinzip, Europäisches Gemeinschaftsrecht, Vertrag von Lissabon, Katholische Soziallehre, Kompetenzverteilung, Kompetenzausübung, EuGH, Rechtsetzung, Rechtsschutz, Frühwarnmechanismus, Nationale Parlamente, Regionen, Verhältnismäßigkeitsprinzip.
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