Diplomarbeit, 2009
104 Seiten, Note: 15 Punkte
Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht
1. Einleitung
1.1 Persönliche Motivation
1.2 Ziel und Aufbau der Arbeit
2. Der Begriff des Subsidiaritätsprinzips
2.1 Die ideengeschichtliche Entwicklung des Subsidiaritätsprinzips
2.1.1 Ursprüngliche Wortbedeutung
2.1.2 Historische Ursprünge im Kirchenrecht
2.2 Die inhaltliche Bedeutung des Subsidiaritätsprinzips
2.2.1 Handlungsermächtigung durch Legitimierung von unten
2.2.2 Die positive und die negative Seite des Subsidiaritätsprinzips
2.2.3 Die Kriterien der Leistungsfähigkeit und Notwendigkeit
2.2.3.1 Die Leistungsfähigkeit der kleineren Einheiten
2.2.3.2 Notwendigkeit und Effizienz
2.2.4 Das Subsidiaritätsprinzip als Zuständigkeitsverteilungs- bzw. Zuständigkeitsausübungsregel
2.2.5 Der rechtliche Charakter des Subsidiaritätsprinzips
2.3 Zusammenfassung
3. Das Subsidiaritätsprinzip im europäischen Gemeinschaftsrecht vor dem Vertrag von Maastricht über die Europäische Union
3.1 Implizite Verankerung des Subsidiaritätsprinzips im EWGV
3.2 Die Diskussion um das Subsidiaritätsprinzip im Vorfeld des Vertrages über die Europäische Union
3.2.1 Die Europäische Kommission
3.2.2 Das Europäische Parlament
3.2.3 Die Mitgliedstaaten
3.2.4 Die regionalen Untergliederungen der Mitgliedstaaten
3.2.5 Resümee
4. Das Subsidiaritätsprinzip ab dem Vertrag von Maastricht über die Europäische Union
4.1 Überblick
4.2 Absatz 1 – Das Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung
4.3 Absatz 2 – Das Subsidiaritätsprinzip im engeren Sinne
4.3.1 Anwendungsbereich
4.3.1.1 Der Begriff der „ausschließlichen Zuständigkeit“
4.3.1.2 Die Definition der „konkurrierenden Zuständigkeiten“
4.3.1.3 Die Definition der „parallelen Zuständigkeiten“
4.3.2 Der Begriff der „in Betracht gezogenen Maßnahmen“
4.3.3 Adressaten
4.3.4 Materielle Vorgaben des Abs. 2 für die Kompetenzausübung
4.3.4.1 Die Anforderungen des Subsidiaritätsprotokolls von Amsterdam
4.3.4.2 Die Subsidaritätsprüfung
4.3.4.2.1 Das Negativkriterium – „nicht ausreichend“
4.3.4.2.2 Das Positivkriterium – „besser“
4.3.5 Umsetzung und Kontrolle des Subsidiaritätsprinzips
4.3.5.1 Prozedurale Umsetzung im Rechtsetzungsverfahren
4.3.5.2 Prozessuale Kontrolle im Rechtschutzverfahren
4.3.5.2.1 Klageberechtigte
4.3.5.2.2 Justiziabilität
4.3.5.2.3 Rechtsprechung des EuGH
4.4 Absatz 3 – Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
4.4.1 Anwendungsbereich
4.4.2 Die materiellen Vorgaben des Abs. 3
4.4.3 Justiziabilität und Kontrolle
4.5 Bewertung des Subsidiaritätsprinzips im bisherigen europäischen Gemeinschaftsrecht
5. Das Subsidiaritätsprinzip im Vertrag von Lissabon
5.1 Vorgeschichte
5.1.1 Der Europäische Verfassungskonvent
5.1.2 Vom Verfassungsvertrag zum Reformvertrag von Lissabon
5.2 Die Neuerungen des Vertrags von Lissabon bei der Anwendung des Subsidiaritätsprinzips
5.2.1 Die Einteilung der EU-Kompetenzen in Kategorien
5.2.2 Das neue Subsidiaritätsprotokoll Nr. 2
5.2.3 Die Neuerungen auf nationaler Ebene
5.2.3.1 Das Frühwarnsystem – Ex-ante-Kontrolle
5.2.3.1.1 Verfahren
5.2.3.1.2 Auswirkungen auf die Rechtsetzung
5.2.3.2 Das Klagerecht vor dem EuGH - Ex-post-Kontrolle
5.2.4 Die Neuerungen auf regionaler und kommunaler Ebene
5.2.4.1 Die Sonderrolle der deutschen Regionen
5.2.4.1.1 Mitwirkung am Frühwarnmechanismus durch den Bundesrat
5.2.4.1.2 Mitwirkung am Klagerecht vor dem EuGH durch den Bundesrat
5.2.4.2 Gemeinsame Rechte der regionalen und kommunalen Ebene
5.2.4.2.1 Die Einbeziehung in Art. 5 Abs. 3 EUV VvL
5.2.4.2.2 Das Klagerecht des Ausschusses der Regionen
5.2.5 Die neuen prozeduralen Pflichten der Unionsorgane
5.2.5.1 Die Ausdehnung der Konsultationspflicht der Kommission auf die regionale und kommunale Ebene
5.2.5.2 Die intensivierte Begründungspflicht der Kommission
6. Perspektiven der Reformvorschläge: Bewertung und Ausblick
Die Arbeit untersucht die Einführung und Umsetzung des Subsidiaritätsprinzips im europäischen Gemeinschaftsrecht beginnend mit dem Vertrag über die Europäische Union. Das Ziel der Untersuchung ist es, den materiellen Gehalt sowie die Wirkungsweise des Prinzips zu analysieren, es mit den Standards der katholischen Soziallehre zu vergleichen und die Auswirkungen der Neuerungen im Vertrag von Lissabon auf die Kompetenzausübung der EU zu bewerten.
2.2.1 Handlungsermächtigung durch Legitimierung von unten
„Die katholische Soziallehre anerkennt die Vervollkommnung des Einzelmenschen als Ziel, sieht darin einen selbständigen Wert.“ Diese Betrachtungsweise beruft sich darauf, dass der Mensch schon als Individuum für sich allein genommen ein würdevolles Wesen ist, als soziales Wesen jedoch zum Zusammenschluss mit anderen Individuen tendiert.
Indem der Einzelne einem Kollektiv beitritt, gibt er den Willen, seinen eigenen Beitrag zum Gesamthandeln beizusteuern, keinesfalls auf. Vielmehr geht er davon aus, dass die Gesellschaft ihm nur ergänzend in einigen Bereichen zur Seite steht und ihm die Möglichkeit der eigenständigen Bewältigung von Aufgaben weiterhin überlässt.
Auf diesem Weg entsteht nach der katholischen Soziallehre von unten nach oben die richtige Gesellschaftsordnung mit der Maßgabe, dass alle Aufgaben zunächst beim Individuum ruhen und von ihm erst dann mit anderen geteilt werden, wenn ihre Bewältigung durch den einzelnen nicht möglich ist.
Im Bezug auf das Verhältnis zwischen der EG und den Mitgliedstaaten kann eine ähnliche Ansicht vertreten werden: Alle Aufgaben, welche die EG inzwischen wahrnimmt, standen ursprünglich den Staaten allein zu. In der Präambel des EWGV wurden unter anderem die Aufgaben der stetigen Besserung der Lebens- und Beschäftigungsbedingungen der Völker und der Wahrung von Frieden und Freiheit hervorgehoben.
1. Einleitung: Die Arbeit identifiziert die wachsende Forderung nach Bürgernähe und Transparenz in der europäischen Politik und führt in die Problematik des Subsidiaritätsprinzips als vermeintliches „Wundermittel“ ein.
2. Der Begriff des Subsidiaritätsprinzips: Es werden die etymologischen und historisch-kirchenrechtlichen Wurzeln des Prinzips sowie dessen materielle Voraussetzungen (Leistungsfähigkeit, Notwendigkeit) erörtert.
3. Das Subsidiaritätsprinzip im europäischen Gemeinschaftsrecht vor dem Vertrag von Maastricht über die Europäische Union: Untersuchung der impliziten Verankerung des Prinzips im EWGV und die Positionen der Akteure im Vorfeld des Unionsvertrags.
4. Das Subsidiaritätsprinzip ab dem Vertrag von Maastricht über die Europäische Union: Analyse der rechtlichen Ausformung in Art. 5 EGV, der Kompetenzordnung sowie der prozeduralen und prozessualen Kontrollinstrumente.
5. Das Subsidiaritätsprinzip im Vertrag von Lissabon: Darstellung der Reformen, insbesondere des Frühwarnsystems, des Klagerechts nationaler Parlamente und der Einbeziehung regionaler Ebenen.
6. Perspektiven der Reformvorschläge: Bewertung und Ausblick: Kritische Würdigung der Wirksamkeit des Prinzips und abschließende Bewertung der Machtbalance zwischen der EU und den Mitgliedstaaten.
Subsidiarität, Europäische Union, Gemeinschaftsrecht, Vertrag von Lissabon, Vertrag von Maastricht, Kompetenzausübung, Verhältnismäßigkeit, Europäischer Gerichtshof, nationale Parlamente, regionale Ebene, Föderalismus, Rechtsprinzip, Kompetenzverteilung, Effizienz, Mehrwerttest.
Die Arbeit befasst sich mit der theoretischen Herleitung und der praktischen Anwendung des Subsidiaritätsprinzips innerhalb des europäischen Gemeinschaftsrechts.
Die Untersuchung konzentriert sich auf die Entwicklung des Subsidiaritätsprinzips von der katholischen Soziallehre bis zur Anwendung in den EU-Verträgen, die Kontrollmöglichkeiten des EuGH sowie die Rolle der Mitgliedstaaten und Regionen.
Das Ziel ist die Analyse, inwiefern das europäische Subsidiaritätsprinzip tatsächlich eine Begrenzung der EU-Kompetenzen ermöglicht und wie sich dieses durch den Vertrag von Lissabon weiterentwickelt hat.
Der Autor nutzt eine rechtswissenschaftliche Analyse, gestützt auf Kommentierungen, Urteile des Europäischen Gerichtshofs, politische Dokumente und politikwissenschaftliche Fachliteratur.
Im Hauptteil werden die Tatbestandsvoraussetzungen (Negativ- und Positivkriterium), die prozedurale und prozessuale Umsetzung sowie die spezifischen Neuerungen des Vertrags von Lissabon detailliert geprüft.
Zentrale Begriffe sind Subsidiarität, Kompetenzverteilung, Verhältnismäßigkeit, EU-Recht, Rechtsschutz und Reform des Vertragswerks.
Wegen seiner unbestimmten und abstrakten Ausgestaltung in den Verträgen wird ihm von Kritikern vorgeworfen, eher ein "Prinzip der Effizienz" als ein Schutzinstrument für die Kompetenzen der Mitgliedstaaten zu sein.
Er soll es nationalen Parlamenten ermöglichen, bereits im Gesetzgebungsprozess zu prüfen, ob ein Vorschlag der EU mit dem Subsidiaritätsprinzip vereinbar ist, und so eine verstärkte demokratische Kontrolle auszuüben.
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