Masterarbeit, 2024
95 Seiten
1. Einleitung
2. Grundlagen
2.1. Definition von künstlicher Intelligenz
2.2. Starke und schwache künstliche Intelligenz
2.3. Technische Grundlagen von KI-Systemen am Beispiel „ChatGPT“
2.4. Einsatzfelder von künstlicher Intelligenz im Unternehmen
2.5. Rechtliche Herausforderungen beim Einsatz von KI
2.6. Welche Bestandteile einer KI kommen für Rechtsschutz in Betracht?
2.7. Beispiel zur rechtlichen Auseinandersetzung mit der Thematik
3. Immaterialgüterrechtliche Schutzfähigkeit der KI – de lege lata
3.1. Schutz der KI als Computerprogramm nach § 69a UrhG
3.2. Schutz der KI als Datenbank oder Datenbankwerk
3.3. Zwischenergebnis
3.4. Patentrechtlicher Schutz der KI
3.5. Zwischenergebnis
3.6. Schutz der KI nach dem Geschäftsgeheimnisgesetz
3.6.1. Angemessene Schutzmaßnahmen
3.6.2. Vorgehensweise zum Geheimnisschutz bei KI-Modellen
3.7. Zwischenergebnis
4. Immaterialgüterrechtliche Schutzfähigkeit von KI-Ergebnissen
4.1. Urheberrechtliche Fragestellungen
4.2. Beispiel zur urheberrechtlichen Prüfung von KI-Ergebnissen
4.3. Urheberrechtliche Schutzfähigkeit von KI-generierten Ergebnissen
4.3.1. Materielle Voraussetzungen
4.3.2. Schutz durch überschießenden menschlichen Beitrag
4.3.3. Schutzfähigkeit durch urheberrechtliche Leistungsschutzrechte
4.4. Zwischenergebnis
4.5. Patentrechtlicher Schutz von KI-Ergebnissen
4.5.1. Menschliche Erfindung als Patentierbarkeitsvoraussetzung
4.5.2. Menschliche Erfindungsleistung bei KI-assistiert entwickelten Erfindungen
4.5.3. Erfindung durch gänzlich KI-generierte Ergebnisse
4.6. Zwischenergebnis
5. Immaterialgüterrechtliche Schutzfähigkeit von KI-Trainingsdaten
5.1. Urheberrechtlicher Schutz von KI-Trainingsdaten
5.1.1. Schutz der kleinen Münze gem. § 2 UrhG
5.1.2. Schutz des Datenbankherstellers gem. §§ 87a ff. UrhG
5.2. Patentrechtlicher Schutz von KI-Trainingsdaten
5.3. Schutz der Trainingsdaten nach dem Geschäftsgeheimnisgesetz
5.4. Schutz der Trainingsdaten nach dem Bürgerlichen Recht
5.5. Wettbewerbsrechtlicher Schutz von KI-Trainingsdaten
5.6. Zwischenergebnis
6. Folgen für die Lizenzierung von KI, Daten und KI-Ergebnissen
6.1. Lizenzierung des KI-Systems selbst
6.1.1. Lizenzierung des Algorithmus, Quellcodes und technischen Know-hows
6.1.2. Lizenzierung der KI als Computerprogramm gem. § 69a UrhG
6.2. Zwischenergebnis
6.3. Lizenzierung von Daten
6.3.1. Faktische Grundlage des Datenhandels
6.3.2. Dogmatische Einordnung der Datenlizenz
6.3.3. Datennutzungsverträge
6.3.4. Vereinbarungen über Dateninhaberschaft
6.3.5. Lizenzierung der Daten
6.3.6. Exklusivität der Datenlizenz
6.3.7. Zweckbindung
6.3.8. Dauer der Datenlizenz
6.3.9. Sonstige Regelungen der Datenlizenz
6.4. Rechtliche Grenzen der Datenlizenz
6.4.1. Datenschutzrechtliche Grenzen
6.4.2. Grenzen auf Ebene des AGB-Rechts
6.5. Daten auf Ebene der künstlichen Intelligenz
6.5.1. Lizenzierung von Rohdaten für das KI-System
6.5.2. Lizenzierung von Datenbanken für das KI-System
6.5.3. Lizenzierung von sonstigen Inhalten für das KI-System
6.6. Lizenzierung von KI-Ergebnissen
6.6.1. Lizenzierung der Ergebnisse als Datenbank
6.6.2. Lizenzierung sonstiger immaterieller Arbeitsergebnisse
6.7. Zwischenfazit
7. Schutzfähigkeit von KI und KI-Ergebnissen de lege ferenda
7.1. Notwendigkeit von Regulierungen
7.2. Schutz der KI – de lege ferenda
7.2.1. Schutzfähigkeit durch das Patentrecht
7.2.2. Schutzlücken hinsichtlich Technizität, Neuheit und erfinderischer Tätigkeit
7.3. Schutz von KI-Ergebnissen de lege ferenda
7.3.1. Schutzfähigkeit durch das Urheberrecht
7.3.2. Die KI selbst als Urheber
7.3.3. Der Anwender oder Programmierer einer KI als Urheber
7.3.4. Zwischenergebnis
7.4. Schutzfähigkeit durch das Patentrecht
7.5. Auswirkungen der Änderung von Immaterialgüterrechten auf Lizenzvereinbarungen
7.6. Auswirkungen neuer EU-Regulierungen auf Lizenzverträge
7.6.1. Der Data Governance Act
7.6.2. Der Data Act
7.6.3. Die KI-Verordnung
7.7. Zwischenergebnis
8. Haftungsrechtliche Fragen beim Einsatz künstlicher Intelligenz
8.1. Das Autonomierisiko
8.2. Das Opazitätsrisiko
8.3. Zuordnung des Risikos
8.3.1. Zuordnung des Autonomierisikos
8.3.2. Gefährdungshaftung
8.3.3. Zuordnung des Opazitätsrisikos
8.4. Zwischenergebnis
8.5. Das Produkthaftungsgesetz
8.5.1. Fehlerbegriff des ProdHaftG
8.5.2. Beweislast für entstandene Schäden
8.6. Produzentenhaftung nach § 823 Abs. 1 BGB
8.6.1. Haftungsrahmen und Inverkehrbringen
8.6.2. Produktbeobachtungspflicht
8.6.3. Beweislast für entstandene Schäden
8.7. Zwischenergebnis
8.8. Herangehensweise bei der Vertragsgestaltung
9. Haftung durch neue europäische Regulierungsansätze
9.1. KI-Haftungsrichtlinie
9.1.1. Regelungsgegenstand
9.1.2. Offenlegungspflicht von Beweismitteln
9.1.3. Kausalzusammenhang im Falle eines Verschuldens
9.2. Zwischenfazit
10. Gesamtfazit
Die vorliegende Arbeit untersucht den aktuellen rechtlichen Rahmen für die Lizenzierung von und Haftung für KI-Systeme, deren zugrunde liegende Trainingsdaten sowie die damit erzielten Ergebnisse. Im Zentrum steht dabei die Analyse der Frage, inwiefern bestehende immaterialgüterrechtliche Schutzrechte auf KI-Konstellationen anwendbar sind, welche vertraglichen Gestaltungsmöglichkeiten für Lizenzvereinbarungen bestehen und wie das deutsche Haftungssystem auf durch KI-Systeme verursachte Schäden reagiert, insbesondere unter Einbeziehung neuer EU-Regulierungsansätze.
3.1. Schutz der KI als Computerprogramm nach § 69a UrhG
KI-Systeme und künstliche neuronale Netze bestehen auf Grundlage von Software, weshalb ein urheberrechtlicher Schutz als Computerprogramm gem. §§ 2 Abs. 1 Nr. 1, 69a UrhG nahe liegen könnte. Voraussetzung hierfür ist, dass es sich gem. § 69a Abs. 1 UrhG, Art. 1 Abs. 1, 2 Computerprogramm-RL um ein Computerprogramm handelt, das gem. § 69a Abs. 3 UrhG, Art. 1 Abs. 3 Computerprogramm-RL einen besonderen Werkcharakter aufweist. Bloße Ideen und Grundsätze, die einem Computerprogramm zugrunde liegen, sind nicht geschützt.
Bei Textgeneratoren, wie im vorangegangenen Beispiel, handelt es sich um in Programmiersprache geschriebene Befehle, die bestimmte Funktionen erfüllen sollen. Deshalb kann die Umsetzung in Code – in Abgrenzung zu mathematischen Algorithmen, welche nicht geschützt werden können – ein urheberrechtlich geschütztes Computerprogramm sein.
Gem. § 69a Abs. 1 UrhG sind Computerprogramme „in jeder Gestalt“ geschützt. Dabei knüpft der Schutz an die schöpferische Eigenleistung des Programmierenden als Ausdruck eines Werks an, und nicht an den schlichten Informationsgehalt. Eine individuelle Programmiertätigkeit wird bei der Programmierung nicht trivialer Software in jedem Fall erforderlich sein. Bei Computerprogrammen von gewisser Komplexität spricht eine tatsächliche Vermutung für eine hinreichende Individualität. Das gilt jedoch nur für das künstliche neuronale Netzwerk als ein konkret formuliertes Modell, also die innere Struktur des Computerprogramms, nicht jedoch für die Komponenten, die durch Automatisierung im Lernprozess durch die KI selbst erzeugt wurden. Der Schutz beschränkt sich daher ausschließlich auf den Quellcode der KI. Der Schutz der darüber hinausgehenden Ideen und Grundsätze müsste patentrechtlich geprüft werden. Es bleibt somit eine Frage des Einzelfalls, da es zwar einem oder mehreren Programmierern gelingen mag, ein Modell nach den rechtlichen Anforderungen zu modellieren, dass ein urheberrechtlicher Schutz greift – für die Praxis bleibt dies jedoch eine unsichere und in diesem Schutzbereich einstweilen eher unklare Option.
1. Einleitung: Die Einleitung verdeutlicht die Schlüsselrolle von Daten und KI im wirtschaftlichen Leben sowie die damit verbundenen komplexen rechtlichen Herausforderungen in den Bereichen Lizenzierung und Haftung.
2. Grundlagen: Dieses Kapitel definiert künstliche Intelligenz, unterscheidet zwischen starker und schwacher KI, erläutert die technischen Grundlagen am Beispiel von „ChatGPT“ und beleuchtet erste rechtliche Rahmenbedingungen.
3. Immaterialgüterrechtliche Schutzfähigkeit der KI – de lege lata: Es wird analysiert, inwieweit KI-Systeme selbst – etwa als Computerprogramm, Datenbank oder Geschäftsgeheimnis – rechtlich geschützt werden können.
4. Immaterialgüterrechtliche Schutzfähigkeit von KI-Ergebnissen: Dieses Kapitel prüft, ob von KI generierte Ergebnisse urheber- oder patentrechtlichen Schutz genießen, wobei besonderes Augenmerk auf das Erfordernis einer menschlichen geistigen Schöpfung gelegt wird.
5. Immaterialgüterrechtliche Schutzfähigkeit von KI-Trainingsdaten: Hierbei wird untersucht, wie Trainingsdaten durch das Urheber-, Patent-, Wettbewerbs- oder Geschäftsgeheimnisrecht abgesichert werden können.
6. Folgen für die Lizenzierung von KI, Daten und KI-Ergebnissen: Dieses Kapitel befasst sich mit den praktischen Herausforderungen und Gestaltungsmöglichkeiten von Lizenzverträgen für KI-Software, Datensätze und erzielte KI-Ergebnisse.
7. Schutzfähigkeit von KI und KI-Ergebnissen de lege ferenda: Es werden notwendige Regulierungen und Reformansätze im Immaterialgüterrecht diskutiert, inklusive der Auswirkungen aktueller EU-Regulierungen wie des Data Governance Act und der KI-Verordnung.
8. Haftungsrechtliche Fragen beim Einsatz künstlicher Intelligenz: Das Kapitel beleuchtet Haftungsrisiken wie das Autonomie- und Opazitätsrisiko sowie die deliktische und produkthaftungsrechtliche Verantwortlichkeit beim Einsatz von KI.
9. Haftung durch neue europäische Regulierungsansätze: Hier wird der Entwurf der KI-Haftungsrichtlinie analysiert, insbesondere hinsichtlich der Beweislastfragen und der Offenlegungspflichten bei Schadensfällen.
10. Gesamtfazit: Das Fazit fasst die vielschichtigen Herausforderungen zusammen und betont die Notwendigkeit präziser vertraglicher Absicherungen in einem noch unzureichend durch Immaterialgüterrechte geschützten Umfeld.
Künstliche Intelligenz, KI-Systeme, Lizenzierung, Datenrecht, Urheberrecht, Patentrecht, Haftungsrecht, Produkthaftungsgesetz, Geschäftsgeheimnisgesetz, KI-Verordnung, Data Act, Trainingsdaten, Datennutzung, Algorithmen, Algorithmenschutz.
Die Arbeit untersucht den aktuellen rechtlichen Rechtsrahmen rund um künstliche Intelligenz, wobei der Schwerpunkt auf der immaterialgüterrechtlichen Schutzfähigkeit (von Systemen, Daten und Ergebnissen), den vertraglichen Lizenzgestaltungsmöglichkeiten und der haftungsrechtlichen Einordnung beim Einsatz von KI-Technologien liegt.
Die zentralen Themenfelder umfassen den rechtlichen Schutz von KI-Modellen, die Lizenzierung von Trainingsdaten, die Haftung für autonom verursachte Schäden (Autonomie- und Opazitätsrisiko) sowie die Auswirkungen neuer EU-Regulierungen auf die unternehmerische Praxis.
Ziel der Arbeit ist es, aufzuzeigen, wie Unternehmen den Nutzen aus Daten und künstlicher Intelligenz rechtlich absichern können, und zu bewerten, ob das aktuelle Haftungssystem sowie die immaterialgüterrechtlichen Bestimmungen für diese technologische Entwicklung vorbereitet sind.
Die Arbeit basiert auf einer kritischen rechtswissenschaftlichen Analyse des geltenden Rechts (de lege lata) sowie der Untersuchung von Reformvorschlägen (de lege ferenda) und aktuellen EU-Legislativvorhaben im Kontext der KI-Technologie.
Der Hauptteil analysiert detailliert die Anwendbarkeit klassischer Schutzinstrumente (Urheber-, Patent- und Geschäftsgeheimnisrecht) auf die verschiedenen Komponenten von KI-Systemen, erarbeitet Lösungen für Lizenzverträge und untersucht komplexe Haftungsfragen im Kontext deliktischer Ansprüche und des Produkthaftungsrechts.
Die EU-Gesetzgebung, insbesondere der Data Governance Act, der Data Act, die KI-Verordnung und die geplante KI-Haftungsrichtlinie, ist zentral für die Arbeit, da sie den neuen regulatorischen Rahmen bildet, der die rechtliche Handhabung von Daten und KI-Systemen maßgeblich beeinflusst.
Das Autonomierisiko beschreibt die Schwierigkeit, dass KI-Systeme eigenständig handeln können, was zu unvorhersehbaren Schäden führt. Die Arbeit stellt fest, dass das geltende deutsche Haftungsrecht Schwierigkeiten hat, dies zuzuordnen, weshalb vertragliche Lösungen zur Risikoverteilung essenziell sind.
Der Schutz der kleinen Münze greift meist nur für die spezifische Darstellungsform. Da es KI-Trainingsdaten oft an einer persönlichen geistigen Schöpfung fehlt und sie vielmehr eine systematische Fleißarbeit darstellen, ist dieser Schutz für die Anforderungen von KI-Modellen in der Praxis oft nicht verlässlich genug.
Der GRIN Verlag hat sich seit 1998 auf die Veröffentlichung akademischer eBooks und Bücher spezialisiert. Der GRIN Verlag steht damit als erstes Unternehmen für User Generated Quality Content. Die Verlagsseiten GRIN.com, Hausarbeiten.de und Diplomarbeiten24 bieten für Hochschullehrer, Absolventen und Studenten die ideale Plattform, wissenschaftliche Texte wie Hausarbeiten, Referate, Bachelorarbeiten, Masterarbeiten, Diplomarbeiten, Dissertationen und wissenschaftliche Aufsätze einem breiten Publikum zu präsentieren.
Kostenfreie Veröffentlichung: Hausarbeit, Bachelorarbeit, Diplomarbeit, Dissertation, Masterarbeit, Interpretation oder Referat jetzt veröffentlichen!

