Diplomarbeit, 2006
171 Seiten, Note: 1,7
Diese Diplomarbeit befasst sich mit der Umsetzung der Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung (BITV) in sozialen Einrichtungen. Sie beleuchtet die Bedeutung eines barrierefreien Internets für verschiedene Zielgruppen, insbesondere für Menschen mit Behinderungen. Die Arbeit untersucht die Anforderungen an ein barrierefreies Webdesign, die rechtlichen Rahmenbedingungen in Deutschland und die aktuellen Entwicklungen auf internationaler Ebene.
Die Einleitung führt in das Thema Barrierefreies Internet und die BITV ein. Sie definiert zentrale Begriffe wie Behinderung, Gleichstellung und Barrierefreiheit und stellt das Diakoniedorf Herzogsägmühle als Fallbeispiel vor.
Teil A der Arbeit, verfasst von Marlies Pobloth-Kraus, befasst sich mit den Grundlagen eines barrierefreien Internets. Kapitel 2 analysiert die Anforderungen verschiedener Zielgruppen, darunter Menschen mit Behinderungen, Senioren und Migranten, an ein barrierefreies Webdesign. Kapitel 3 beleuchtet die Entwicklung und die aktuelle Situation der Barrierefreiheit in den USA und Europa, insbesondere in Deutschland. Kapitel 4 untersucht länderübergreifende Empfehlungen und bundesdeutsche Gesetze zur Barrierefreiheit, einschließlich der BITV. Kapitel 5 analysiert den Stand der Umsetzung der BITV in Deutschland, während Kapitel 6 die Kosten und den Nutzen einer barrierefreien Website beleuchtet.
Barrierefreies Internet, BITV, Web Accessibility, Behinderung, Gleichstellung, Universal Design, Menschen mit Behinderungen, soziale Einrichtungen, Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), rechtliche Rahmenbedingungen, Kosten und Nutzen.
Barrierefreiheit im Internet bedeutet die Symbiose aus technischer Zugänglichkeit (Accessibility) und Benutzerfreundlichkeit (Usability), basierend auf dem Grundgedanken des Universal Design, damit Webangebote von möglichst vielen Menschen – insbesondere Menschen mit Behinderungen – genutzt werden können.
Die BITV steht für die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung. Sie umfasst 66 Bedingungen in 14 Anforderungsgruppen, die sicherstellen sollen, dass Webangebote für verschiedene Zielgruppen wie Blinde, Sehbehinderte oder Gehörlose zugänglich sind.
Blinde Nutzer benötigen zusätzliche Textinformationen (Alt-Texte) für Bilder und Animationen, da sie auf Screenreader angewiesen sind, die den Inhalt der Seite vorlesen.
Typo3 wurde gewählt, weil es als Open-Source-System bereits vorgefertigte Module für Barrierefreiheit mitbringt und verschiedene Auswahlkriterien hinsichtlich der BITV-Konformität erfüllte.
Neben der sozialen Verantwortung bietet sie Vorteile wie eine größere Reichweite, Optimierung für Suchmaschinen, Umsatzsteigerung und Wettbewerbsvorteile durch die Erschließung neuer Märkte.
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