Bachelorarbeit, 2024
87 Seiten, Note: 1,0
1 Einleitung
1.1 Gang der Untersuchung
1.2 Zielsetzung
2 Das Ehegattensplitting im Steuerrecht
2.1 Einzelveranlagung
2.2 Zusammenveranlagung von Ehegatten
2.3 Splittingeffekt
2.4 Ermittlung des zu versteuernden Einkommens
2.5 Lohnsteuerabzugsverfahren
3 Einführung des Ehegattensplittings
3.1 Historischer Kontext
3.2 Leistungsfähigkeitsprinzip
3.3 Erwerbs- und Verbrauchsgemeinschaft
3.4 Schutz der Ehe und Familie
3.5 Wandel der Ehe
4 Diskussionen zur Reform des Ehegattensplittings
4.1 Kritik an der Leistungsfähigkeit
4.2 Unzureichende Förderung von Familien
4.3 Benachteiligung von Frauen
4.4 Ungerechte Verteilungswirkung des Splittingvorteils
4.5 Kritik an der Erwerbsgemeinschaft
4.6 Zwischenfazit
5 Reformalternativen
5.1 Individualbesteuerungsvarianten
5.1.1 Individualbesteuerung
5.1.2 Individualbesteuerung mit Übertragung des Grundfreibetrages
5.2 Ehegattenrealsplitting
5.3 Familiensplitting
5.3.1 Familienrealsplitting
5.3.2 Französisches Modell
5.3.3 Familientarifsplitting
6 Fazit und Schluss
Die Arbeit analysiert das Ehegattensplitting kritisch vor dem Hintergrund des gesellschaftlichen Wandels und untersucht die Notwendigkeit einer Reform. Dabei wird der Splittingeffekt steuerrechtlich beleuchtet und verschiedenen Reformalternativen, wie der Individualbesteuerung oder dem Familiensplitting, gegenübergestellt, um deren Auswirkungen auf Steuergerechtigkeit und Erwerbsanreize zu prüfen.
2.3 Splittingeffekt
Der Splittingvorteil fällt umso größer aus, je höher das Gesamthaushaltseinkommen ist und je stärker sich die individuellen Einkommen der zusammenveranlagten Ehegatten unterscheiden. Die Progression des Einkommensteuertarifs spielt dabei auch eine Rolle. Wie sich der Splittingeffekt in Abhängigkeit zu den beiden Einkommen verändert, zeigen die folgenden Rechenbeispiele:
Szenario 1:
Im ersten Szenario hat der Ehemann ein z. v. E. von 150.000 €, wohingegen die Ehefrau kein Einkommen bezieht. Wählen die Ehepartner die Einzelveranlagung, unterliegen beide der Individualbesteuerung. Die Höhe der Steuer beträgt nach der Grundtabelle 2024 52.239 €, während die Steuerbelastung bei der Zusammenveranlagung nach der Splittingtabelle 2024 einen Betrag von 41.794 € aufweist. Die Differenz, der sogenannte Splittingeffekt, liegt bei einem Wert von 10.603 €. Der Grund für die Höhe der unterschiedlichen Besteuerungshöhen liegt vor allem am Grundfreibetrag, der beiden Steuerpflichtigen zusteht. Bei der Zusammenveranlagung kann der Grundfreibetrag in der Steuererklärung, trotz fehlender Einkünfte der Ehefrau, beim Einkommen des Ehemannes zweimal berücksichtigt werden, wohingegen dies bei der Einzelveranlagung nur einmal möglich ist. Durch die Doppelberücksichtigung des Grundfreibetrags und der Halbierung des z. v. E. gelangt der Ehemann in die niedrigere Progressionsstufe und hat somit im Ergebnis eine geringere Steuerbelastung.
1 Einleitung: Diese Einleitung führt in die aktuelle Diskussion um das Ehegattensplitting ein und benennt die Zielsetzung der Arbeit sowie den methodischen Gang der Untersuchung.
2 Das Ehegattensplitting im Steuerrecht: Das Kapitel erläutert die steuerrechtlichen Grundlagen, inklusive Einzelveranlagung, Zusammenveranlagung, dem Splittingeffekt sowie der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens und dem Lohnsteuerabzugsverfahren.
3 Einführung des Ehegattensplittings: Hier werden der historische Kontext, das Leistungsfähigkeitsprinzip sowie die soziopolitische Bedeutung von Ehe und Familie als Grundlage des Splittings detailliert betrachtet.
4 Diskussionen zur Reform des Ehegattensplittings: Dieses Kapitel analysiert zentrale Kritikpunkte, darunter die Leistungsfähigkeit, die Förderung von Familien, die Benachteiligung von Frauen und die Verteilungswirkung des Splittingvorteils.
5 Reformalternativen: Es werden verschiedene Ansätze wie die Individualbesteuerung, das Ehegattenrealsplitting und das Familiensplitting vorgestellt und auf ihre Tragfähigkeit hin bewertet.
6 Fazit und Schluss: Das Schlusskapitel fasst die Ergebnisse zusammen und bewertet die Notwendigkeit von Reformen im Hinblick auf aktuelle politische Debatten.
Ehegattensplitting, Einkommensteuer, Steuerrecht, Splittingeffekt, Familienförderung, Individualbesteuerung, Familiensplitting, Leistungsfähigkeitsprinzip, Zusammenveranlagung, Steuergerechtigkeit, Erwerbsanreiz, Reformalternativen, Lohnsteuerverfahren, Geschlechtergerechtigkeit, Ehe.
Die Arbeit befasst sich mit der kritischen Analyse des deutschen Ehegattensplittings, den historischen Hintergründen und den aktuellen Diskussionen zu dessen möglicher Reform aufgrund veränderter gesellschaftlicher Rahmenbedingungen.
Zentrale Felder sind das steuerrechtliche Splittingverfahren, das Leistungsfähigkeitsprinzip, die ökonomische Situation von Familien sowie die Auswirkungen des Steuersystems auf die Erwerbsbeteiligung von Frauen.
Ziel ist es, die Notwendigkeit einer Reform des Ehegattensplittings zu prüfen, indem die Auswirkungen des aktuell bestehenden Modells analysiert und alternative Besteuerungsmodelle bewertet werden.
Die Autorin kombiniert eine deskriptive Rechtsanalyse mit einer Auswertung von Statistiken und ökonomischen Studien zur Steuerbelastung, um die verschiedenen Reformkonzepte einander gegenüberzustellen.
Der Hauptteil gliedert sich in die Erläuterung der aktuellen Besteuerungslogik, eine kritische Diskussion der Effekte auf Ehepaare und Familien sowie die detaillierte Vorstellung und Bewertung von Reformalternativen wie dem französischen Modell.
Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie Splittingeffekt, Individualbesteuerung, Familienförderung, Steuerlast und Erwerbsverhalten definiert.
Im Gegensatz zum deutschen Ehegattensplitting bezieht das französische System Kinder direkt in das Splittingverfahren ein, indem der Splittingdivisor nicht nur durch zwei Ehepartner, sondern durch die Anzahl der Kinder individuell und variabel bestimmt wird.
Die Kritik basiert darauf, dass das Splittingverfahren insbesondere für Einverdiener-Ehen ökonomische Anreize setzt, die eine Zweitverdiensttätigkeit, häufig von Frauen, aufgrund der Lohnsteuerklassenkombination III/V oder Progressionsnachteilen finanziell unattraktiv machen können.
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