Masterarbeit, 2021
93 Seiten, Note: 1,0
Diese Masterarbeit untersucht den Rechtsbestand des Verfügungspatents im einstweiligen Rechtsschutz. Ziel ist es, die Anforderungen an den gesicherten Rechtsbestand im deutschen Patentrecht zu analysieren und kritisch zu bewerten, insbesondere im Kontext der neueren Rechtsprechung.
Einleitung: Die Einleitung führt in die Thematik des Rechtsbestands von Verfügungspatenten im einstweiligen Rechtsschutz ein und beschreibt den Aufbau der Arbeit. Sie hebt die Relevanz der Thematik im Kontext gesellschaftlicher Diskussionen hervor und benennt den Fokus auf die Rechtslage vor dem Urteil des EuGH in Phoenix Contact (C-44/21).
Erster Teil: Die einstweilige Verfügung und Trennungsprinzip: Dieser Teil befasst sich mit dem institutionellen Rahmen der einstweiligen Verfügung im Patentrecht. Er erläutert den Verfügungsanspruch, den Verfügungsgrund, inklusive der Aspekte der Dringlichkeit und Interessensabwägung, und die Problematik der fehlenden Revisionsmöglichkeit. Darüber hinaus wird der Rechtsbestand im Patentrecht und der Ursprung sowie die Probleme der Bifurkation (Trennung von Feststellungs- und Verfügungsverfahren) behandelt. Die Kapitel analysieren die Interaktion zwischen einstweiligen Verfügungen und der grundsätzlichen Prüfung der Patentgültigkeit.
Zweiter Teil: Anforderungen an den gesicherten Rechtsbestand: Dieser Teil analysiert die Entwicklung der Rechtsprechung bezüglich des erforderlichen Rechtsbestands eines Patents für den Erlass einer einstweiligen Verfügung. Es werden frühere und die neue Düsseldorfer Rechtsprechung detailliert dargestellt und deren Begründung kritisch beleuchtet. Die Analyse umfasst die Interessensabwägung, die statistische Vernichtungsquote von Patenten und die Leistungsfähigkeit der Verfügungsgerichte bei der Prüfung auf schwerwiegende Fehler oder offensichtliche Nichtigkeit. Die Kritik konzentriert sich auf die methodischen Schwächen der Begründung der neuen Rechtsprechung.
Verfügungspatent, einstweiliger Rechtsschutz, Patentrecht, Rechtsbestand, Rechtsprechung, Bifurkation, Interessensabwägung, statistische Vernichtungsquote, Düsseldorfer Rechtsprechung, Patentnichtigkeit.
Der Schwerpunkt liegt auf der Analyse des Rechtsbestands von Verfügungspatenten im einstweiligen Rechtsschutz, insbesondere im Kontext der deutschen Rechtsprechung und unter Berücksichtigung des Trennungsprinzips (Bifurkation).
Behandelt werden unter anderem: der Rechtsbestand des Verfügungspatents im einstweiligen Rechtsschutz, die Entwicklung der Rechtsprechung zum Verfügungspatent, die Kritik an der aktuellen Rechtsprechung und deren Begründung, die Rolle der Interessensabwägung und der statistischen Vernichtungsquote, sowie die Leistungsfähigkeit der Verfügungsgerichte bei der Prüfung der Patentgültigkeit.
Die Analyse gliedert sich in zwei Hauptteile: Erstens, die einstweilige Verfügung und das Trennungsprinzip, und zweitens, die Anforderungen an den gesicherten Rechtsbestand.
Der erste Teil befasst sich mit dem institutionellen Rahmen der einstweiligen Verfügung im Patentrecht, einschließlich des Verfügungsanspruchs, des Verfügungsgrunds (Dringlichkeit, Interessensabwägung) und der Problematik der Bifurkation.
Der zweite Teil analysiert die Entwicklung der Rechtsprechung bezüglich des erforderlichen Rechtsbestands eines Patents für den Erlass einer einstweiligen Verfügung, einschließlich der früheren und der neuen Düsseldorfer Rechtsprechung sowie deren Begründung.
Die Kritik konzentriert sich auf methodische Schwächen der Begründung der neuen Rechtsprechung, insbesondere in Bezug auf die Interessensabwägung, die statistische Vernichtungsquote und die Leistungsfähigkeit der Verfügungsgerichte bei der Prüfung der Patentgültigkeit.
Die Düsseldorfer Rechtsprechung bezieht sich auf die Entscheidungen der Düsseldorfer Gerichte im Bereich des Patentrechts, insbesondere im Zusammenhang mit einstweiligen Verfügungen und den Anforderungen an den Rechtsbestand von Patenten. Die Analyse befasst sich sowohl mit der älteren, als auch mit der neueren Düsseldorfer Rechtsprechung.
Bifurkation im Patentrecht bedeutet die Trennung von Feststellungs- und Verfügungsverfahren, also die getrennte Verhandlung von Patentverletzungs- und Nichtigkeitsklagen.
Verfügungspatent, einstweiliger Rechtsschutz, Patentrecht, Rechtsbestand, Rechtsprechung, Bifurkation, Interessensabwägung, statistische Vernichtungsquote, Düsseldorfer Rechtsprechung, Patentnichtigkeit.
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