Examensarbeit, 2009
73 Seiten, Note: 10 Punkte
A. Einführung
I. Problem zwischen Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht
II. Verlauf der Ermittlungen
B. Die beiden Leitentscheidungen: „Mephisto“ & „Esra“
I. „Mephisto“-Fall (BVerfGE 30, 173)
1. Sachverhalt
2. Die Eingriffsbefugnis des BVerfG
a) Mehrheitsvotum
b) Sondervotum
II. „Esra“-Fall (BVerfGE 119, 1 ff)
1. Sachverhalt
2. Die Eingriffsbefugnis des BVerfG
C. Die beiden Grundrechte
I. Allgemeines Persönlichkeitsrecht, Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG
II. Kunstfreiheit, Art. 5 Abs. 3 GG
1. Bedeutung der Kunst und ihre Aufgabe
2. Schutzbereich
a) Der verfassungsrechtliche Kunstbegriff
aa) „Mephisto“-Entscheidung
(1) Kritik in der Literatur / Literaturmeinung
(2) Reaktion des BVerfG auf die Kritik
(a) „Materielle“ Kunstbegriff
(b) „Formaler“ Kunstbegriff
(c) „Kommunikationstheoretischer“ Kunstbegriff
(3) Zusammenfassung
bb) „Esra“-Entscheidung
b) Der Geltungsbereich
aa) Der sachliche Geltungsbereich
(1) „Mephisto“-Entscheidung
(2) „Esra“-Entscheidung
bb) Der persönliche Geltungsbereich
(1) „Mephisto“-Entscheidung
(2) „Esra“-Entscheidung
3. Schranken der Kunstfreiheit
a) Die Vorbehaltlosigkeit der Gewährleistung
aa) „Mephisto“-Entscheidung
bb) „Esra“-Entscheidung
b) Verfassungsimmanente Schranken
aa) „Mephisto“-Entscheidung
bb) „Esra“-Entscheidung
c) Persönlichkeitsrecht als Schranke der Kunstfreiheit
aa) „Mephisto“-Beschluss
(1) Dauer des Persönlichkeitsrecht
(2) Lösungsmethoden der Spannungslage
(3) Sondervotum
(4) Kritik in der Literatur / Literaturmeinung
bb) „Esra“-Beschluss
(1) Mehrheitsmeinung des BVerfG
(2) Sondervotum
(a) Ansicht der Richter Hohmann-Dennhardt und Gaier
(b) Ansicht des Richters Hoffmann-Riem
(3) Kritik in der Literatur / Literaturmeinung
4. eigene Stellungnahme zu den beiden Leitentscheidungen
a) Kunstbegriff
aa) „Mephisto“-Beschluss
bb) „Esra“-Entscheidung
b) Schranken
aa) „Mephisto“-Beschluss
bb) „Esra“-Entscheidung
D. Schlussworte
Die Arbeit untersucht das methodische Spannungsverhältnis zwischen der durch Art. 5 Abs. 3 GG garantierten Kunstfreiheit und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht, welches aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG hergeleitet wird. Ziel ist es, anhand der Leitentscheidungen „Mephisto“ und „Esra“ aufzuzeigen, wie das Bundesverfassungsgericht die Kollision dieser Grundrechte löst und welche verfassungsrechtlichen Grenzen sich bei der künstlerischen Verarbeitung realer Persönlichkeiten ergeben.
I. Problem zwischen Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht
Beide Grundrechte, die Kunstfreiheit aus Art. 5 Abs. 3 S. 1 GG und das allgemeine Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG, können durchaus nebeneinander bestehen und miteinander harmonieren, allerdings stehen sie grundsätzlich in einem methodischen Spannungsverhältnis.
Auf der einen Seite garantiert die Kunstfreiheit dem Autor literarische Themenwahlfreiheit und die freie der Themengestaltung; zudem verbietet es zugleich dem Staat, diesen Bereich speziellen künstlerischen Ermessens durch verbindliche Regeln oder Wertungen zu beschränken. Auf der anderen Seite schreibt das allgemeine Persönlichkeitsrecht dem einzelnen Menschen einen Achtungsanspruch zu und garantiert damit die Unverletzlichkeit der Menschenwürde. Da ein literarisches Kunstwerk auch auf der sozialen Ebene Wirkung entfalten und Gegebenheiten aus dem wirklichen Leben beinhalten kann, können diese beiden Grundrechte in Konflikt geraten.
A. Einführung: Die Einleitung beleuchtet die grundlegende Problematik der Kollision zwischen der vorbehaltslos gewährten Kunstfreiheit und dem Schutz der Persönlichkeit bei literarischen Schlüsselromanen.
B. Die beiden Leitentscheidungen: „Mephisto“ & „Esra“: Dieses Kapitel stellt die Sachverhalte und die verfassungsrechtlichen Prüfungsmaßstäbe der beiden zentralen Urteile des Bundesverfassungsgerichts vor.
C. Die beiden Grundrechte: Hier werden das allgemeine Persönlichkeitsrecht sowie die Kunstfreiheit (einschließlich ihrer Schutzbereiche und Schranken) systematisch analysiert und die Rechtsprechung zu den beiden Fällen detailliert diskutiert.
D. Schlussworte: Die Schlussbetrachtung fasst die Problematik zusammen und verdeutlicht, dass eine endgültige, universelle Lösung für die Abwägung zwischen Literatur und Persönlichkeitsschutz noch aussteht.
Kunstfreiheit, Allgemeines Persönlichkeitsrecht, Mephisto-Entscheidung, Esra-Entscheidung, Bundesverfassungsgericht, Grundrechte, Kollision, Menschenwürde, Schlüsselroman, Kunstbegriff, Schranken der Kunstfreiheit, Je-Desto-Formel, Fiktionalität, Persönlichkeitsschutz, Literaturverbot.
Die Arbeit befasst sich mit der verfassungsrechtlichen Abwägung zwischen der Kunstfreiheit und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht, wenn literarische Werke reale Personen als Vorbild nutzen.
Im Fokus stehen die Definition des Kunstbegriffs, der sachliche und persönliche Schutzbereich der Kunstfreiheit sowie die Schranken, die durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht gesetzt werden.
Das Ziel ist die kritische Analyse der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in den Fällen „Mephisto“ und „Esra“ sowie die Bewertung der Methode zur Lösung von Grundrechtskonflikten.
Die Arbeit nutzt die juristische Dogmatik, um die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts anhand der Fachliteratur und der relevanten Verfassungsnormen zu interpretieren.
Der Hauptteil gliedert sich in die Vorstellung der Leitentscheidungen, die theoretische Herleitung der Grundrechte und eine tiefgehende kritische Analyse der vom Gericht entwickelten Kriterien.
Wichtige Begriffe sind insbesondere das Persönlichkeitsrecht, der Kunstbegriff, die Je-Desto-Formel, die Fiktionalitätsvermutung und das Spannungsverhältnis zwischen Werkbereich und Wirkbereich.
Der Autor äußert sich kritisch zur „Je-Desto-Formel“ und sieht in ihr keine ausreichend klaren Beurteilungskriterien für die Schwere einer Grundrechtsverletzung.
Die Esra-Entscheidung führt die Debatte fort, wobei hier verstärkt die „Je-Desto-Formel“ und die Wechselbeziehung zwischen Fiktionalität und Erkennbarkeit im Vordergrund stehen.
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