Diplomarbeit, 2006
91 Seiten, Note: 1,3
1. Einführung in die Problemstellung
2. Der gemeinschaftsrechtliche Rahmen
2.1 Die Entwicklung der Europäischen Union
2.2 Rechtsquellen und Rechtssetzung in der Europäischen Gemeinschaft
2.3 Die Grundfreiheiten des EG-Vertrags
2.3.1 Der freie Warenverkehr
2.3.2 Die Freizügigkeit, der freie Dienstleistungs- und Kapitalverkehr
2.3.3 Die Niederlassungsfreiheit
2.3.3.1. Inhalt der Niederlassungsfreiheit
2.3.3.2. Beschränkungen der Niederlassungsfreiheit
2.4 Das Verhältnis des Gemeinschaftsrechts zum nationalen Recht
2.5 Der EuGH als Organ der Europäischen Gemeinschaft
2.6 Zuständigkeit des EuGH im Bereich der direkten Steuern
2.7 Die Umsetzung der EuGH-Urteile im deutschen Steuerrecht
3. EuGH-Rechtsprechung zur Niederlassungsfreiheit und den direkten Steuern
3.1 avoir fiscal (1986)
3.2 Daily Mail (1988)
3.3 Futura participations SA und Singer (1997)
3.4 Royal Bank of Scotland (1999)
3.5 Compagnie de Saint-Gobain (1999)
3.6 Lankhorst-Hohorst (2002)
4. Der EuGH-Fall Marks & Spencer
4.1 Das Unternehmen Marks & Spencer
4.2 Ausgangsverfahren und Rechtlicher Rahmen
4.3 Vorlagefragen
4.4 Die Entscheidung des EuGH
4.4.1 Anwendungsbereich der Niederlassungsfreiheit
4.4.2 Behinderung der Niederlassung in einem andern Mitgliedstaat
4.4.3 Rechtfertigung der Beschränkung
4.4.3.1. Gewährleistung der Kohärenz des Steuersystems
4.4.3.2. Das Territorialitätsprinzip als Rechtfertigungsgrund
4.4.3.3. Wahrung der Aufteilung der Besteuerungsbefugnis
4.4.3.4. Gefahr doppelter Verlustberücksichtigung
4.4.3.5. Steuerfluchtgefahr
4.4.3.6. Grenzüberschreitende Verlustverrechnung als ultima ratio
4.5 Ergebnis der Untersuchung
5. Auswirkungen des Urteils auf das deutsche Steuerrecht
5.1 Bedeutung der Entscheidung für die deutsche Organschaft
5.1.1 Grundzüge der körperschaftssteuerlichen Organschaft
5.1.2 Die Möglichkeit der grenzüberschreitenden Organschaft
5.2 Verlustberücksichtigung in Outbound-Fällen
5.2.1 Voraussetzungen zur grenzüberschreitenden Verlustnutzung
5.2.2 Höhe der grenzüberschreitenden Verlustnutzung
5.2.3 Zeitpunkt der grenzüberschreitenden Verlustnutzung
5.2.4 Gestaltungswirkung
5.3 Verlustberücksichtigung in Inbound-Fällen
6. Mögliche Lösung nach dem Vorbild Österreichs
6.1 Gruppenmitglieder
6.2 Finanzielle Eingliederung
6.3 Gruppenantrag
6.4 Ergebniszurechnung
6.5 Fazit
7. Ausblick
Die Arbeit analysiert das richtungsweisende Urteil des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache "Marks & Spencer" und dessen Auswirkungen auf die grenzüberschreitende Verlustverrechnung innerhalb von Konzernen. Ziel ist es, die Vereinbarkeit der nationalen steuerlichen Regelungen, insbesondere der deutschen Organschaft, mit der europäischen Niederlassungsfreiheit kritisch zu hinterfragen und mögliche Anpassungsnotwendigkeiten aufzuzeigen.
4.4 Die Entscheidung des EuGH
Am 13. Dezember 2005 entschied der EuGH in der Rechtssache Marks & Spencer wie folgt:
„Die Artikel 43 EG und 48 EG stehen beim derzeitigen Stand des Gemeinschaftsrechts einer Regelung eines Mitgliedstaats nicht entgegen, die es einer gebietsansässigen Muttergesellschaft allgemein verwehrt, von ihrem steuerpflichtigen Gewinn Verluste abzuziehen, die einer in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Tochtergesellschaft dort entstanden sind, während sie einen solchen Abzug für Verluste einer gebietsansässigen Tochtergesellschaft zulässt. Es verstößt jedoch gegen die Artikel 43 EG und 48 EG, der gebietsansässigen Muttergesellschaft eine solche Möglichkeit dann zu verwehren, wenn die gebietsfremde Tochtergesellschaft die im Staat ihres Sitzes für den von dem Abzugsantrag erfassten Steuerzeitraum sowie frühere Steuerzeiträume vorgesehenen Möglichkeiten zur Berücksichtigung von Verlusten ausgeschöpft hat, gegebenenfalls durch die Übertragung dieser Verluste auf einen Dritten oder ihre Verrechnung mit Gewinnen, die die Tochtergesellschaft in früheren Zeiträumen erwirtschaftet hat, und wenn keine Möglichkeit besteht, dass die Verluste der ausländischen Tochtergesellschaft im Staat ihres Sitzes für künftige Zeiträume von ihr selbst oder von einem Dritten, insbesondere im Fall der Übertragung der Tochtergesellschaft auf ihn, berücksichtigt werden.“
1. Einführung in die Problemstellung: Diese Einleitung skizziert die Bedeutung des Gemeinschaftsrechts für die direkte Unternehmensbesteuerung und führt in die Thematik der durch das "Marks & Spencer"-Urteil ausgelösten steuerlichen Debatte ein.
2. Der gemeinschaftsrechtliche Rahmen: Das Kapitel erläutert die Grundlagen des Europarechts, einschließlich der Kompetenzen des EuGH, des Verhältnisses zum nationalen Recht und der vier Grundfreiheiten.
3. EuGH-Rechtsprechung zur Niederlassungsfreiheit und den direkten Steuern: Hier erfolgt eine chronologische Analyse bedeutender EuGH-Entscheidungen, die den Weg für die Rechtsprechung im Bereich der direkten Steuern und Niederlassungsfreiheit ebneten.
4. Der EuGH-Fall Marks & Spencer: Das Kernkapitel untersucht das Verfahren Marks & Spencer, die Vorlagefragen des High Court of Justice sowie die detaillierte Begründung des EuGH zur Rechtfertigung der Beschränkung der Niederlassungsfreiheit.
5. Auswirkungen des Urteils auf das deutsche Steuerrecht: Die Arbeit überträgt die Erkenntnisse des EuGH auf die deutsche Organschaft und analysiert sowohl Outbound- als auch Inbound-Fälle der grenzüberschreitenden Verlustverrechnung.
6. Mögliche Lösung nach dem Vorbild Österreichs: Das Kapitel stellt das österreichische Gruppenbesteuerungsmodell als mögliches Vorbild für eine Reform der deutschen Organschaft dar.
7. Ausblick: Der abschließende Ausblick thematisiert das anhängige Verfahren in der Rechtssache Oy Esab und die allgemeine Notwendigkeit einer Anpassung des deutschen Steuerrechts an europarechtliche Vorgaben.
Niederlassungsfreiheit, Europäischer Gerichtshof, Marks & Spencer, Konzernbesteuerung, grenzüberschreitende Verlustverrechnung, Organschaft, direkte Steuern, Gemeinschaftsrecht, steuerliche Kohärenz, Territorialitätsprinzip, Verlustvortrag, Gruppenbesteuerung, Steuerfluchtgefahr, Diskriminierungsverbot, Unternehmensbesteuerung.
Die Arbeit befasst sich mit der Vereinbarkeit nationaler steuerlicher Regelungen zur Verlustverrechnung in Konzernen mit der europäischen Niederlassungsfreiheit, insbesondere nach dem wegweisenden Urteil des EuGH in der Rechtssache "Marks & Spencer".
Im Zentrum stehen die europäische Niederlassungsfreiheit, die Rechtsprechung des EuGH zu direkten Steuern, die deutsche Organschaft sowie der Vergleich mit dem österreichischen Modell der Gruppenbesteuerung.
Das Ziel ist es, die Auswirkungen des EuGH-Urteils auf das deutsche Steuerrecht zu analysieren und aufzuzeigen, wie grenzüberschreitende Verlustverrechnungen unter Einhaltung europarechtlicher Vorgaben gestaltet werden können.
Die Arbeit stützt sich primär auf eine fundierte rechtswissenschaftliche Analyse des europäischen Primär- und Sekundärrechts sowie eine umfassende Auswertung der EuGH-Rechtsprechung und steuerrechtlicher Fachliteratur.
Der Hauptteil widmet sich der detaillierten Untersuchung des "Marks & Spencer"-Verfahrens, der Prüfung von Rechtfertigungsgründen (wie steuerliche Kohärenz und Territorialitätsprinzip) sowie der Übertragung dieser Erkenntnisse auf die deutsche Konzernbesteuerung.
Wesentliche Begriffe sind Niederlassungsfreiheit, "Marks & Spencer", grenzüberschreitende Verlustverrechnung, Organschaft und europäische Steuerpolitik.
Die Autorin sieht den EuGH als treibende Kraft ("Motor der Integration"), stellt jedoch fest, dass das Gericht im Bereich der direkten Steuern sensibler agiert, um die Souveränität der Mitgliedstaaten zu wahren, während es gleichzeitig den Harmonisierungsdruck erhöht.
Die Arbeit kommt zu dem Schluss, dass der deutsche Gesetzgeber handeln muss, um die Organschaft europarechtskonform auszugestalten und Nachteile für in Deutschland ansässige Muttergesellschaften bei grenzüberschreitenden Aktivitäten zu vermeiden.
Österreich hat mit der Einführung der Gruppenbesteuerung ein Modell geschaffen, das bereits vor der EuGH-Rechtsprechung Konzernstrukturen ermöglichte, die den europarechtlichen Anforderungen an eine grenzüberschreitende Verlustberücksichtigung näherkommen als die traditionelle deutsche Organschaft.
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