Diplomarbeit, 2007
76 Seiten, Note: 1,3
Die Arbeit befasst sich mit der einkommensteuerlichen und gewerbesteuerlichen Behandlung der Einkünfte des Komplementärs einer Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA). Ziel der Untersuchung ist es, die rechtlichen und steuerlichen Besonderheiten dieser Rechtsform zu beleuchten und insbesondere die Auswirkungen der dualen Rechtsstruktur der KGaA auf die Besteuerung der Komplementäre zu analysieren.
Das erste Kapitel befasst sich mit dem Anlass und der Argumentationsfolge der Analyse. Hier wird die KGaA als besondere Rechtsform im Mittelpunkt der Untersuchung vorgestellt und die Zielsetzung sowie der Gang der Arbeit erläutert.
Kapitel 2 beschäftigt sich mit der dualen Rechtsstruktur der KGaA im Gesellschaftsrecht. Hier werden die Rechtsnatur, die Organe, das Haftungssystem sowie die Finanzverfassung der KGaA näher betrachtet. Des Weiteren wird die Komplementärfähigkeit natürlicher und nicht natürlicher Rechtsträger untersucht.
Kapitel 3 beleuchtet die Bedeutung der gesellschaftsrechtlichen Hybridität der KGaA für die Besteuerung und legt die Grundlagen für die Analyse der Ertragsbesteuerung der KGaA und deren Komplementäre.
Kapitel 4 befasst sich mit der Ertragsbesteuerung der KGaA, wobei die Körperschaftsteuer und die Gewerbesteuer im Fokus stehen. Es werden die Grundlagen der Erfolgsermittlung, die abziehbaren Aufwendungen, die sonstigen Vergütungen und die verdeckten Gewinnausschüttungen an Komplementäre behandelt.
Kapitel 5 widmet sich der Ertragsbesteuerung der Komplementäre der KGaA. Hier werden die Voraussetzungen für eine einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung im Verhältnis zwischen Komplementär und KGaA analysiert. Es werden sowohl natürliche als auch nicht natürliche Personen als persönlich haftende Gesellschafter betrachtet.
KGaA, Kommanditgesellschaft auf Aktien, Komplementär, persönlich haftender Gesellschafter, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Einkommensteuer, Hybridität, duale Rechtsstruktur, fiktive Mitunternehmereigenschaft, Gewinnfeststellung, zweistufige Gewinnermittlung.
Die KGaA ist eine hybride Rechtsform, die Elemente einer Personengesellschaft (persönlich haftender Komplementär) und einer Kapitalgesellschaft (Kommanditaktionäre) vereint.
Der Komplementär wird steuerrechtlich fiktiv wie ein Mitunternehmer behandelt, was Auswirkungen auf die Einkommen- und Gewerbesteuer hat.
Die KGaA selbst unterliegt der Körperschaftsteuer, wobei bestimmte Aufwendungen, wie Vergütungen an Komplementäre, abziehbar sein können.
Es handelt sich um Zuwendungen an Komplementäre, die nicht als angemessene Vergütung gelten und steuerliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Ja, die Arbeit untersucht auch Konstellationen, in denen eine GmbH oder eine GmbH & Co. KG als persönlich haftender Gesellschafter fungiert.
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