Diplomarbeit, 2008
128 Seiten, Note: 2,0
1. Klassifizierung der Provider
1.1. Access- und Service-Provider
1.2. Content Provider
1.3. Host Provider
2. Konstruktion der Host-Architektur zur Speicherung fremder Informationen
2.1 Zentrale Speicherung – Klassischer Host-Provider
2.2 Multizentrale Speicherung - Mehrere Server verschiedener Provider
2.3 Dezentrale Speicherung - P2P-Systeme
2.4 Speicherung ohne Beschreibung und mit eingeschränktem Zugang Dritter – Sharehost
2.5 Ausschließliche Zugangsvermittlung zu Informationen - Nur-Lister
2.6 Zusammenfassung
3. Störerhaftung
3.1 Ursprung der Störerhaftung
3.1.1. Der Störerbegriff
3.1.2. Geltungsbereich der Störerhaftung
3.2. Distinktion von mittelbarem und unmittelbarem Störer
3.3. Prüfpflicht als Voraussetzung für eine Ausdehnung der Störerhaftung auf Dritte
4. Regelungsinhalt der §§ 7 und 10 TMG
4.1 Verantwortlichkeit – Allgemeine Verantwortlichkeit im Gegensatz zu Schadensersatz gem. § 10 Abs. 1 Nr. 1 TMG
4.1.1 Verantwortlichkeitsprivilegierung
4.2. Anwendung des TMG
4.2.1 Keine Haftungsbegründung des TMG
4.2.2 Filterfunktion
4.3 Begriff des Diensteanbieters
4.4. Begriff der Informationen bzw. Inhalte
4.4.1 Unterscheidung zwischen eigenen und fremden Informationen
4.5 Bezug der Rechtswidrigkeit auf Handlung und Information
4.6 Umsetzung des Handelns ohne Verzug
4.7 Ausnahme der Privilegierung gem. § 10 S. 2 TMG
4.8 Host-Provider ohne eigne Server
5. Rechtsprechung
5.1. Urteile
5.1.1. BGH – ambiente.de – Grundsätzlich zur Störerhaftung und Prüfpflichten
5.1.2. BGH – Internet-Versteigerung I – Prüfpflichten nach „klarer“ Rechtsverletzung
5.1.3 BGH – Internet-Versteigerung II – Prüfpflichten bereits vor einer Rechtsverletzung
5.1.4. LG Köln – Rapidshare I – Überspannung der Prüfpflichten für Sharehosts
5.1.5. OLG Köln – Rapidshare II – Einschränkung auf zumutbare Prüfpflichten
5.1.6. LG München – Haftung des Usenet-Zugangsvermittlers – Unzumutbarkeit von Prüfpflichten
5.2. Konklusion der Urteile und Ist-Zustand der Rechtsprechung
6. Diskussion – Aus der Störerhaftung resultierende Prüfungspflicht gegenüber der Privilegierung des TMG
6.1 Abwägungsergebnis
7. Prüfungspflichten – Grenzen und Gestaltung
7.1. Vorschläge – Kriterien zur Bestimmung der Zumutbarkeit und Verhältnismäßigkeit
7.1.1. Öffentliche Zugänglichkeit
7.1.2. Grundsätzliche technische Möglichkeiten - Architektur des Störers
7.1.3. Spezielle technische Möglichkeiten - Qualität der Informationen
7.1.3.1. Textbasierende Informationen in originärem Zustand
7.1.3.2. Informationen in codiertem Format mit adäquater Bezeichnung
7.1.3.3. Informationen in codiertem Format mit inadäquater Bezeichnung
7.1.4. Verhältnis zwischen zu betreibenden Aufwand und Erfolg
7.1.5. Verteilung von Störfall zu Regelfall i. S. d. Geschäftsmodells
7.1.6. Bezug des Störers zu seinen gespeicherten Informationen
7.1.7. Öffentliches Interesse der Dienstleistung
7.1.8. Wirtschaftliche Möglichkeit
7.1.9. Störernutzen
7.1.10. Art und Umfang der Rechtsverletzung
7.1.11. Anzahl der Störungen
7.1.12. Wert des geschützten Rechtsguts
7.2. Bewertungsansätze
8. Fazit
Die vorliegende Arbeit untersucht das komplexe Spannungsfeld zwischen der zivilrechtlichen Störerhaftung und den Haftungsprivilegierungen für Host-Provider gemäß Telemediengesetz (TMG). Das primäre Ziel ist es, die Frage zu klären, inwieweit Host-Provider für Rechtsverletzungen Dritter verantwortlich gemacht werden können, welche Filterfunktionen das TMG bietet und unter welchen Voraussetzungen Prüfpflichten für diese Provider als zumutbar und verhältnismäßig erachtet werden können.
1. Klassifizierung der Provider
Die Teilnehmer im Internet müssen zunächst funktionsspezifisch eingeteilt werden, um einen Überblick der einzelnen Akteure zu erhalten. Unangebracht wäre jedoch eine allgemeine Unterscheidung nach statischen Gegebenheiten zwischen Sender und Empfänger, da alle Beteiligten in beide Richtungen kommunizieren und somit jeder Informationen anbietet als auch nutzt. Vielmehr ist eine Einstufung ausschließlich auf den Einzelfall bezogen vorzunehmen, da jeder Teilnehmer des Internets jede Funktion erfüllen kann, unabhängig ob es sich um Privatpersonen, Gewerbetreibende, Unternehmen, öffentlich-rechtliche Einrichtungen o.ä. handelt.
Betrachtet man einen Sachverhalt, kann man im ersten Schritt zwischen überwiegend aktiver und passiver Beteiligung unterscheiden. Ruft ein Nutzer nur Daten wie z.B. Musik oder Wettervorhersagen ab, so verhält er sich überwiegend passiv im Internet und ruft keinerlei oder nur geringfügige Veränderung im Internet hervor. Im Gegensatz zum aktiven Teilnehmer schafft, verändert, speichert oder gestaltet er keine Inhalte bzw. Informationen, sondern bedient sich lediglich dem Angebot. Der überwiegend aktive Teilnehmer gestaltet die Infrastruktur des Internets und handelt aktiv, indem er das Internet als Plattform nutzt, um Informationen wie Werbung, Unternehmen, Dienstleistung, materielle und immaterielle Güter, Meinungen, sich selbst oder allgemein, Informationen auf abrufbaren Internetseiten bereit- oder darstellt bzw. die Nutzung des Internets oder den Zugang überhaupt ermöglicht.
Im zweiten Schritt ist hier der aktive Teilnehmer zu nennen, der im Einzelnen genauer beleuchtet werden muss, um seine Funktionen detailliert zu differenzieren und letztendlich eine Zuordnung seiner Verantwortung möglich zu machen. Hier lässt sich sinnvoll zwischen drei signifikanten Provider-Arten unterscheiden. Da im Verlauf dieser Arbeit der Host Provider von zentraler Bedeutung ist, werden Content, Service und Access Provider lediglich zur klaren Abgrenzung dargestellt, was aber gleichwohl einen guten Überblick verschafft, um weitere themennahe Verknüpfungen – auch über die Grenzen der Host-Provider Funktion hinaus – zu erfassen. Jede Einstufung eines Teilnehmers muss ausschließlich individuell für jeden Sachverhalt und Zeitpunkt funktionsspezifisch ermittelt werden, da in der Praxis meist mehrere Provider Funktionen parallel ausgeübt werden.
1. Klassifizierung der Provider: Dieses Kapitel nimmt eine Einteilung der verschiedenen Akteure im Internet vor, um Host-Provider zur besseren Haftungszuordnung von anderen Anbietern wie Access- oder Content-Providern abzugrenzen.
2. Konstruktion der Host-Architektur zur Speicherung fremder Informationen: Hier werden unterschiedliche technische Architekturen von Host-Providern (zentral, multizentral, dezentral) untersucht, da die jeweilige Struktur maßgeblich für die Möglichkeiten einer Inhaltskontrolle ist.
3. Störerhaftung: Dieses Kapitel erläutert die dogmatischen Grundlagen der Störerhaftung, insbesondere den Störerbegriff und die Unterscheidung zwischen mittelbarer und unmittelbarer Störung im Kontext von Host-Providern.
4. Regelungsinhalt der §§ 7 und 10 TMG: Hier erfolgt eine detaillierte Analyse der Haftungsprivilegierungen des TMG, der Verantwortlichkeit des Diensteanbieters und der Filterfunktion dieser Regelungen.
5. Rechtsprechung: Dieser Abschnitt analysiert sechs zentrale Urteile, um den Ist-Zustand der Rechtsprechung hinsichtlich der Auferlegung von Prüfpflichten bei Host-Providern darzustellen.
6. Diskussion – Aus der Störerhaftung resultierende Prüfungspflicht gegenüber der Privilegierung des TMG: Hier werden die Ergebnisse der vorangegangenen Kapitel kritisch diskutiert, um die Unvereinbarkeit zwischen dem Verbot allgemeiner Überwachungspflichten und der Störerhaftung zu beleuchten.
7. Prüfungspflichten – Grenzen und Gestaltung: Das abschließende inhaltliche Kapitel erarbeitet einen Katalog von 12 Kriterien, um die Zumutbarkeit und Verhältnismäßigkeit von Prüfpflichten in der Praxis zu bewerten.
Host-Provider, Störerhaftung, TMG, Prüfungspflichten, Haftungsprivilegierung, Internetrecht, Urheberrechtsverletzung, Zumutbarkeit, Verhältnismäßigkeit, Web 2.0, Content-Provider, Access-Provider, Filterfunktion, Rechtsprechung, Providerhaftung.
Die Arbeit untersucht das rechtliche Verhältnis zwischen der Störerhaftung und der Haftungsprivilegierung von Host-Providern gemäß Telemediengesetz (TMG) im Kontext von Rechtsverletzungen durch Dritte.
Die Schwerpunkte liegen auf der technischen Klassifizierung von Providern, der dogmatischen Herleitung der Störerhaftung, der Analyse der TMG-Regelungen und der Auswertung der relevanten höchstrichterlichen Rechtsprechung.
Das primäre Ziel ist die Entwicklung eines Kriterienkatalogs, der zur Bestimmung der Zumutbarkeit und Verhältnismäßigkeit von Prüfpflichten für Host-Provider herangezogen werden kann.
Die Arbeit basiert auf einer juristischen Analyse, die technische Strukturen von Host-Providern mit der gesetzlichen Haftungssituation und der einschlägigen deutschen Rechtsprechung verknüpft.
Der Hauptteil gliedert sich in technische Grundlagen der Host-Architekturen, die Dogmatik der Störerhaftung, die Auslegung der TMG-Paragraphen 7 und 10 sowie eine ausführliche Diskussion der aktuellen Rechtsprechung.
Wichtige Begriffe sind Host-Provider, Störerhaftung, Haftungsprivilegierung, Prüfpflichten, Zumutbarkeit sowie die spezifischen Regelungen des TMG.
Die Differenzierung erfolgt funktionsspezifisch: Während Access-Provider lediglich Zugang vermitteln und Content-Provider eigene Inhalte verbreiten, zeichnen sich Host-Provider dadurch aus, dass sie fremde Daten „beherbergen“ und Speicherplatz zur Verfügung stellen.
Die Zumutbarkeit ist das zentrale Korrektiv, um zu verhindern, dass Host-Providern unbillige Prüfpflichten auferlegt werden, die ihr Geschäftsmodell zerstören würden; sie wird anhand verschiedener Kriterien wie dem wirtschaftlichen Nutzen oder der technischen Machbarkeit bestimmt.
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