Bachelorarbeit, 2010
84 Seiten, Note: 1,3
Die Bachelorarbeit untersucht das Konzept des offenen Unterrichts und seine Bedeutung für die Förderung von selbstständigem Lernen. Sie analysiert den Begriff der Selbstständigkeit, beleuchtet die pädagogischen Grundideen des offenen Unterrichts und betrachtet zwei spezifische Modelle: den Stationenbetrieb und die Freie Lernphase.
Das erste Kapitel der Arbeit definiert den Begriff der Selbstständigkeit und beleuchtet seinen historischen Kontext in der Pädagogik. Es wird der Zusammenhang zwischen Selbstständigkeit und selbstgesteuertem Lernen untersucht, wobei verschiedene Facetten des Selbststeuerungsbegriffs erörtert werden. Des Weiteren wird die Bedeutung von Offenheit im Unterricht für die Entwicklung von Selbstständigkeit beleuchtet.
Kapitel 2 präsentiert zwei Modelle des offenen Unterrichts: den Stationenbetrieb und die Freie Lernphase. Die Kapitel beschreiben die pädagogischen Grundideen und die didaktische Organisation der beiden Modelle. Dabei wird auf Aspekte wie Zeitmanagement, Lernmaterialien und die Rolle der Lehrperson eingegangen.
Im dritten Kapitel werden Ergebnisse aus qualitativen Unterrichtsbeobachtungen vorgestellt. Die Beobachtungen fokussieren auf den Stationenbetrieb und die Freie Lernphase, um herauszufinden, inwiefern diese Modelle selbstständiges Lernen tatsächlich fördern.
Offener Unterricht, Selbstständigkeit, selbstgesteuertes Lernen, Stationenbetrieb, Freie Lernphase, Qualitative Unterrichtsforschung, Pädagogische Grundideen, Didaktische Organisation, Lernmaterialien, Lehrperson, Unterrichtsbeobachtung
Offener Unterricht ist ein pädagogisches Konzept, bei dem Schüler den Lernprozess (Inhalte, Zeit, Sozialform) weitgehend selbst mitgestalten können, um selbstständiges und eigenverantwortliches Lernen zu fördern.
Beim Stationenlernen werden verschiedene Aufgaben zu einem Thema an unterschiedlichen Plätzen (Stationen) bereitgestellt. Die Schüler bearbeiten diese in ihrem eigenen Tempo und oft in frei gewählter Reihenfolge.
In der freien Lernphase wählen Schüler ihre Lerninhalte und Materialien aus einem vorbereiteten Angebot selbst aus. Die Lehrperson fungiert dabei als Berater und Begleiter des individuellen Lernprozesses.
Selbsttätigkeit bezeichnet das aktive Tun des Schülers (Handeln). Selbstständigkeit geht darüber hinaus und umfasst die Fähigkeit, das eigene Lernen eigenverantwortlich zu planen, zu steuern und zu reflektieren.
Lernmaterialien (Selbstbildungsmittel) müssen so gestaltet sein, dass sie selbsterklärend sind und eine Selbstkontrolle ermöglichen, damit die Schüler ohne ständige Hilfe der Lehrkraft arbeiten können.
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