Bachelorarbeit, 2010
61 Seiten, Note: 2,0
1. EINLEITUNG
1.1 PROBLEMSTELLUNG
1.2 ZIEL DER ARBEIT
1.3 VORGEHENSWEISE
2. RISIKOBEGRENZUNGSGESETZ
2.1 BESCHLUSSFASSUNG UND INKRAFTTRETEN
2.2 HINTERGRUND
2.3 WESENTLICHE ÄNDERUNGEN
2.4 AUSWIRKUNGEN/ZIELSETZUNG
3. SICHERUNGSGRUNDSCHULD
3.1 DEFINITION
3.2 FÄLLIGKEIT
3.3 KÜNDIGUNG
3.4 ABTRETUNG DER SICHERUNGSGRUNDSCHULD
3.4.1 ZULÄSSIGKEIT DER ABTRETUNG IN ABHÄNGIGKEIT DES ZEITPUNKTES
3.4.1.1 ABTRETUNG NACH EINTRITT DES SICHERUNGSFALLES
3.4.1.2 ABTRETUNG VOR EINTRITT DES SICHERUNGSFALLES
3.5 EINREDEN
3.5.1 EINREDEN GEGEN DIE GESICHERTE FORDERUNG
3.5.2 EINREDEN GEGEN DIE GRUNDSCHULD
3.5.3 AUSSCHLUSS DES GUTGLÄUBIG EINREDEFREIEN ERWERBS DER GRUNDSCHULD
3.6 VOLLSTRECKUNGSVORAUSSETZUNGEN/-FOLGEN
3.7 NOTARIELLE ERFORDERNISSE
4. ZUSAMMENFASSUNG UND AUSBLICK
Diese Arbeit untersucht die durch das Risikobegrenzungsgesetz eingeführten Änderungen bei der Sicherungsgrundschuld und analysiert deren Auswirkungen auf die Rechtspositionen von Sicherungsgebern und Sicherungsnehmern im Kontext von Kreditverkäufen.
3.1 Definition
Die Sicherungsgrundschuld ist ein Unterfall der Grundschuld. Es gibt zwei Arten von Grundschulden, zum einen die Sicherungsgrundschuld und zum anderen die isolierte Grundschuld. Die isolierte Grundschuld wird nicht zur Sicherung eines Geldanspruches bestellt. Im Gegensatz zur Sicherungsgrundschuld bildet sie damit nur eine verschwindende Minderheit der Grundschulden. Als Sicherungsgrundschuld bezeichnet man eine Grundschuld, deren Zweck die Sicherung einer Forderung ist (§ 1192 Abs. 1a BGB). D. h. sie ist eine Fremdgrundschuld, die den Erwerber oder einen Dritten wegen einer Forderung gegen den Eigentümer oder einen Dritten sichert, indem sie bei Nichterfüllung zu deren Befriedigung verwertet werden darf. Sie gehört zu den gesetzlichen Grundpfandrechten. Ein Grundpfandrecht ist ein in der Belastung eines Grundstücks bestehendes Recht.
Obwohl die Sicherungsgrundschuld in der Wirtschaft jahrzehntelang praktisch angewandt wurde, gab es keine derartige Erwähnung im Gesetzestext. Seit Einführung des Risikobegrenzungsgesetzes findet sie erstmalig Einzug in das BGB und ist in § 1192 Abs. 1a S. 1 BGB nun auch legaldefiniert worden. Hier ist konkret bestimmt, dass die Grundschuld zur Sicherung eines Anspruchs verschafft worden sei und ein entsprechender Sicherungsvertrag zugrunde gelegt wird. Die Begrifflichkeit „Grundschuld“ wurde in Anlehnung an § 216 Abs. 2 S. 1 BGB beibehalten, da auch hier von „einem Recht, dass zur Sicherung eines Anspruchs verschafft wurde“ die Rede ist.
1. EINLEITUNG: Darstellung der Problematik durch den massiven Verkauf von Krediten an Finanzinvestoren und das daraus resultierende Ziel, den Verbraucherschutz durch das Risikobegrenzungsgesetz zu reformieren.
2. RISIKOBEGRENZUNGSGESETZ: Analyse der Hintergründe, der wesentlichen schuld-, sachen- und vollstreckungsrechtlichen Änderungen sowie der allgemeinen Zielsetzung des Gesetzes zur Begrenzung von Risiken bei Finanzinvestitionen.
3. SICHERUNGSGRUNDSCHULD: Detaillierte Untersuchung der Definition, der neuen Fälligkeits- und Kündigungsvoraussetzungen, der Abtretungsmodalitäten sowie der neuen Einreden und vollstreckungsrechtlichen Schutzmaßnahmen für Eigentümer.
4. ZUSAMMENFASSUNG UND AUSBLICK: Fazit über die Stärkung der Eigentümerposition durch das Gesetz und die daraus resultierenden Herausforderungen für Kreditinstitute und Zessionare bei der Handelbarkeit von Kreditsicherheiten.
Risikobegrenzungsgesetz, Sicherungsgrundschuld, Verbraucherschutz, Zwangsvollstreckung, Kündigungsfrist, Grundschuldabtretung, Sicherungsvertrag, Gutglaubensschutz, Immobiliardarlehen, Einreden, Vollstreckungsklausel, Notariat, Kredithandel, Eigentümer, Forderungsabtretung.
Die Arbeit behandelt die rechtlichen Auswirkungen des Risikobegrenzungsgesetzes auf die Sicherungsgrundschuld, insbesondere im Hinblick auf den Schutz von Grundstückseigentümern bei Kreditverkäufen.
Zentrale Themen sind die Neuregelung der Fälligkeit, die Kündigung von Grundschulden, die Abtretungsregeln und die prozessualen Einredemöglichkeiten des Schuldners.
Ziel ist es aufzuzeigen, welche gesetzlichen Änderungen vorgenommen wurden und welche Folgen diese für die Rechtsbeziehung zwischen Sicherungsgeber und Sicherungsnehmer haben.
Es handelt sich um eine juristische Analyse auf Basis der aktuellen Gesetzeslage, ergänzt durch die Auswertung von Kommentarliteratur, Rechtsprechung und Fachartikeln.
Der Hauptteil erörtert die Definition der Sicherungsgrundschuld, die Kündigungsvoraussetzungen, die Rechtsfolgen der Abtretung sowie die Verteidigungsmöglichkeiten mittels Einreden gegen Forderung und Grundschuld.
Die Arbeit ist durch Begriffe wie Sicherungsgrundschuld, Risikobegrenzungsgesetz, Verbraucherschutz, Einreden und Zwangsvollstreckung charakterisiert.
Sie nimmt den zeitlichen Handlungsdruck vom Grundstückseigentümer und ermöglicht eine rechtzeitige Warnung vor einer drohenden Verwertung, was dem Schuldner Zeit für Umschuldungsmaßnahmen lässt.
Durch § 1192 Abs. 1a BGB ist ein gutgläubig einredefreier Erwerb für Sicherungsgrundschulden künftig ausgeschlossen, wodurch Einreden des Eigentümers aus dem Sicherungsvertrag auch gegenüber einem neuen Erwerber wirksam bleiben.
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