Bachelorarbeit, 2010
51 Seiten, Note: sehr gut
1. Einleitung (Fragestellung, Hypothese)
2. Die Entstehung des IGH
2.1. Entwicklung bis zum 1. Weltkrieg
2.2. Entwicklung ab dem 1. Weltkrieg
2.3. Entwicklung ab dem 2. Weltkrieg
3. Internationale Gerichtshöfe im Überblick
3.1. Permanent Court of Arbitration
3.2. Der ständige Internationale Gerichtshof
4. Der Internationale Gerichtshof
4.1. Die rechtlichen Grundlagen des Internationalen Gerichtshof
4.1.1. Die Charta der Vereinten Nationen
4.1.2. Das Statut des IGH
4.1.3. Die ‚Rules of Court’
4.2. Die Organisation des Internationalen Gerichtshof
4.2.1. Mitglieder – Allgemein
4.2.2. „Iudex ad hoc“
4.2.3. Sekretariat (‚Registry’)
4.2.4. Organisation
4.2.4.1. Kammern des IGH
4.2.4.2. Komitees des IGH
4.3. Zuständigkeit des IGH im streitigen Verfahren
4.4. Zuständigkeit des IGH im Gutachtenverfahren
5. Aufgaben/Kompetenzen des IGH
5.1. Streitschlichtung durch Urteilsfällung
5.1.1. Umsetzung von Urteilen und deren Kontrolle
5.1.2. Politische Bedeutung der Urteilsfällung durch den IGH
5.2. Erstellung von Gutachten
5.2.1. Rechtliche und politische Bedeutung von Gutachten
6. Resumée
Die vorliegende Arbeit untersucht die Anwendbarkeit und Durchsetzbarkeit des internationalen Rechts durch den Internationalen Gerichtshof (IGH) als Hauptrechtsprechungsorgan der Vereinten Nationen. Dabei wird analysiert, inwieweit formale Zuständigkeitskriterien, die innere Organisation und mangelnde Zwangsmittel die Effektivität des Gerichtshofs einschränken und inwiefern dies dessen Unabhängigkeit und Unparteilichkeit beeinflusst.
4.2.2. ‚IUDEX AD HOC‘
Eine Besonderheit des IGH stellt der „iudex ad hoc“ dar. Gemäß Art 31 der Statuten des IGH können in jenen Fällen, in denen keiner der Richter die Staatsangehörigkeit einer Streitpartei besitzt, diese Staaten die Richterbank für diesen einen konkreten Streitfall um einen Richter ihrer Wahl erweitern. Ein ad-hoc-Richter muss dieselben Voraussetzungen wie alle anderen Richter des IGH erfüllen sowie ebendieselbe feierliche Erklärung vor Beginn seiner Tätigkeit wie diese abgeben. Er nimmt an allen Entscheidungen betreffend den konkreten Fall teil und ist den anderen Richtern gleich gestellt. Die Parteien müssen sobald als möglich ihre Intention, einen ad-hoc-Richter zu ernennen, bekannt geben. Gibt es in der Richterbank bereits einen Richter ihrer Nationalität, können sie von dieser Institution keinen Gebrauch machen. Das Gleiche gilt, wenn mehrere Parteien in den Streitfall verwickelt sind, mindestens 2 davon dieselben Interessen haben und ein Richter in der Richterbank die Nationalität einer dieser beiden Streitgenossen hat. Seit 1946 wurden 86 ad-hoc Richter eingesetzt, 13 von diesen waren früher bereits Richter des IGH und 13 waren zu diesem Zeitpunkt als Richter nominiert.
1. Einleitung (Fragestellung, Hypothese): Einführung in die Notwendigkeit internationaler Gerichtsbarkeit und Formulierung der forschungsleitenden Fragestellungen zur Effektivität des IGH.
2. Die Entstehung des IGH: Historischer Überblick über die Entwicklung von Schiedsverfahren bis hin zur Gründung des IGH im Kontext der Weltkriege.
3. Internationale Gerichtshöfe im Überblick: Analyse der Vorläuferinstitutionen, insbesondere des Permanent Court of Arbitration und des ständigen Internationalen Gerichtshofes.
4. Der Internationale Gerichtshof: Detaillierte Betrachtung der rechtlichen Grundlagen, Organisation, Besetzung sowie der Zuständigkeitsregeln für streitige Verfahren und Gutachten.
5. Aufgaben/Kompetenzen des IGH: Untersuchung der Kernaufgaben Streitschlichtung und Gutachtenerstellung sowie die damit verbundenen Herausforderungen bei der Umsetzung.
6. Resumée: Zusammenfassende Bewertung der Effektivitätsdefizite und Vorschläge zur Optimierung der Arbeit des IGH.
Internationaler Gerichtshof, Völkerrecht, Streitbeilegung, Urteilsvollstreckung, UN-Charta, Iudex ad hoc, Zuständigkeit, Gutachtenverfahren, Vereinte Nationen, Schiedsgerichtsbarkeit, Souveränität, Rechtsdurchsetzung, Unabhängigkeit der Richter, Internationale Organisationen, Konfliktprävention.
Die Arbeit analysiert die Funktionsweise des Internationalen Gerichtshofs (IGH) im Kontext der Anwendbarkeit und Durchsetzbarkeit des Völkerrechts.
Die Schwerpunkte liegen auf den rechtlichen Grundlagen des IGH, dessen Zuständigkeitskriterien, der Organisationsstruktur sowie den Problemen bei der Umsetzung von Urteilen.
Es wird untersucht, ob und wie formale Kriterien und mangelnde Zwangsmittel die Effektivität des IGH als Hauptrechtsprechungsorgan der Vereinten Nationen einschränken.
Die Arbeit basiert auf einer Analyse der Statuten, der Charta der Vereinten Nationen sowie relevanter Fachliteratur zur Entwicklung und Praxis des IGH.
Der Hauptteil gliedert sich in die historische Entwicklung, die rechtliche Verankerung des IGH, die Organisation der Richterbank sowie eine vertiefte Analyse der Zuständigkeit in Streit- und Gutachtenverfahren.
Wesentliche Begriffe sind Völkerrecht, Streitschlichtung, Vollzugsdefizit, Iudex ad hoc und Fakultativklausel.
Die Autorin argumentiert, dass diese Einrichtung die theoretische Neutralität des Gerichtshofs relativiert, da Staaten einen Richter ihrer Wahl ernennen können, was Zweifel an der absoluten Unabhängigkeit aufkommen lässt.
Da der IGH über keine eigenen Zwangsmittel zur Urteilsvollstreckung verfügt, ist er auf die Kooperation der Staaten oder Maßnahmen des Sicherheitsrates angewiesen, was die effektive Durchsetzung des Völkerrechts erschwert.
Obwohl Gutachten rechtlich nicht verbindlich sind, dienen sie der Klärung völkerrechtlicher Fragen, fördern die Konfliktprävention und beeinflussen die juristische Meinungsbildung innerhalb der Vereinten Nationen.
Die Einrichtung wird kritisch gesehen, da sie zwar das Vertrauen der Staaten in den Gerichtshof stärken kann, aber gleichzeitig das Risiko einer Einbuße an Unabhängigkeit und Unparteilichkeit birgt.
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