Bachelorarbeit, 2010
102 Seiten, Note: 1,3
Die vorliegende Bachelorarbeit befasst sich mit der pädagogischen Debatte um die Verschärfung des Jugendstrafrechts seit 2006. Sie untersucht die Argumentationslinien der Verschärfungsforderungen und analysiert deren Auswirkungen auf die praktische Arbeit im Jugendstrafrecht. Die Arbeit will einen Beitrag zur Diskussion über die pädagogischen Möglichkeiten und Grenzen des Jugendstrafrechts leisten.
Das erste Kapitel bietet eine grundlegende Einführung in das Themenfeld des Jugendstrafrechts. Es beschreibt die betroffene Zielgruppe, die rechtlichen Grundlagen des Jugendstrafrechts und präsentiert wichtige Zahlen und Fakten zur Jugendkriminalität. Des Weiteren werden die Sanktionen im Jugendstrafrecht vorgestellt, darunter Erziehungsmaßregeln, Zuchtmittel, Jugendstrafe und Diversion.
Das zweite Kapitel widmet sich der Debatte um die Verschärfung des Jugendstrafrechts. Es gibt einen historischen Überblick über die Entwicklung des Jugendstrafrechts und analysiert die Argumentationslinien der Verschärfungsforderungen seit 2006.
Das dritte Kapitel stellt eine empirische Untersuchung zur Verschärfung des Jugendstrafrechts vor, die auf qualitativen Interviews mit Fachkräften aus der Jugendhilfe und Jugendgerichtshilfe basiert. Der Fokus liegt auf dem Untersuchungsaufbau, der Datenauswertung und der Präsentation der Interviewergebnisse.
Das vierte Kapitel diskutiert die geforderten Maßnahmen für eine Verschärfung des Jugendstrafrechts, unter Einbezug der theoretischen Vorüberlegungen und der Ergebnisse der empirischen Untersuchung.
Jugendstrafrecht, Jugendkriminalität, Erziehungsgedanke, Verschärfung, Resozialisierung, Jugendhilfe, Jugendgerichtshilfe, qualitative Sozialforschung, Diversion, Sanktionen.
Anlass waren öffentliche Diskussionen über Jugendkriminalität, die Forderungen nach härteren Strafen und einer Abkehr vom reinen Erziehungsgedanken laut werden ließen.
Das vorrangige Ziel ist die Erziehung und Resozialisierung der Jugendlichen, um eine gesellschaftliche Integration zu ermöglichen und Rückfälle zu vermeiden.
Es unterscheidet zwischen Erziehungsmaßregeln, Zuchtmitteln (z.B. Jugendarrest) und der Jugendstrafe als schwerster Sanktion.
Diversion bedeutet die Erledigung eines Verfahrens ohne förmliches Urteil, oft durch Auflagen oder pädagogische Maßnahmen, um Stigmatisierung zu vermeiden.
Sie begleitet das Verfahren, berät das Gericht aus pädagogischer Sicht und unterstützt die Jugendlichen bei der Umsetzung von Auflagen.
Die Arbeit diskutiert dies kritisch und zieht Experteninterviews heran, die oft die Bedeutung von Erziehung gegenüber rein repressiven Maßnahmen betonen.
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