Bachelorarbeit, 2010
102 Seiten, Note: 1,3
1 Grundlegende Einführung in das Jugendstrafrecht
1.1 Charakterisierung der betroffenen Zielgruppe im Jugendstrafrecht: Jugendliche und Heranwachsende
1.2 Rechtliche Grundlagen
1.3 Zahlen und Fakten im Jugendstrafrecht
1.4 Sanktionen im Jugendstrafrecht
1.4.1 Erziehungsmaßregeln
1.4.2 Zuchtmittel
1.4.3 Jugendstrafe
1.4.4 Diversion
2 Die Debatte um die Verschärfung des Jugendstrafrechts
2.1 Kurzer historischer Abriss über die Entwicklung des Jugendstrafrechts bis 2006 unter dem Aspekt des Erziehungsgedankens
2.2 Die Debatte um die Verschärfung des Jugendstrafrechts seit 2006
3 Eine Untersuchung zur Verschärfung des Jugendstrafrechts an Hand qualitativer Sozialforschung
3.1 Untersuchungsaufbau und -durchführung
3.2 Datenauswertung
3.3 Ergebnisse der Interviews
4 Eine Diskussion zur Verschärfung des Jugendstrafrechts
5 Fazit
Die Arbeit untersucht kritisch die seit 2006 geführte Debatte um eine Verschärfung des deutschen Jugendstrafrechts. Ziel ist es, unter Einbeziehung theoretischer Grundlagen und eigener qualitativer Experteninterviews zu bewerten, ob Forderungen nach härteren Sanktionen aus pädagogischer Sicht sinnvoll sind oder ob bestehende Ansätze der Erziehung und Resozialisierung Vorrang haben sollten.
1.1 Charakterisierung der betroffenen Zielgruppe im Jugendstrafrecht: Jugendliche und Heranwachsende
Das Jugendstrafrecht bezieht sich nach § 1 Abs. 2 JGG auf Jugendliche und Heranwachsende im Alter von 14 bis 21 Jahren, die eine Straftat begangen haben (Eisenberg, 2009). Doch was macht diese Zielgruppe aus? Welche charakteristischen psychologischen und soziologischen Merkmale trennen Jugendliche von Kindern oder Erwachsenen?
Die Jugendphase bezeichnet den Übergang vom Kind zum Erwachsenen. Aus entwicklungspsychologischer Perspektive betrachtet beginnt die Jugendphase mit der Geschlechtsreife, Pubertät. Der Körper des Menschen durchläuft in dieser Phase physiologische, anatomische und hormonelle Veränderungen. Diese Veränderungen erfordern in den meisten Fällen auch soziale Umgestaltungen. Die Phase der Pubertät wird durch das Lösen von eng vertrauten Personen, im speziellen der Familie, charakterisiert. Es beginnt ein persönlicher Entwicklungsprozess, der anders als in der Kindheit nicht mit der Identifikation und Imitation der Eltern verbunden ist (Hurrelmann, 2007, S. 25 ff.).
In der Entwicklungspsychologie ist der Begriff der Entwicklungsaufgaben geprägt worden. „Unter einer Entwicklungsaufgabe werden die psychisch und sozial vorgegebenen Erwartungen und Anforderungen verstanden, die an Personen in einem bestimmten Lebensabschnitt gestellt werden“ (Hurrelmann, 2007, S. 27). Für die Lebensphase Jugend sind dabei vier zentrale Entwicklungsaufgaben entstanden. Erstens die ‚Entwicklung einer intellektuellen und sozialen Kompetenz‘. Dies umfasst, dass Jugendliche beginnen, eigenständig Ziele zu entwickeln – sowohl schulische als auch später berufliche Ziele. Es geht dabei primär um selbstverantwortliches Handeln (ebd., S.27).
1 Grundlegende Einführung in das Jugendstrafrecht: Dieses Kapitel erläutert die rechtlichen und theoretischen Grundlagen, die Zielgruppe sowie die bestehenden Sanktionsmöglichkeiten im Jugendstrafrecht.
2 Die Debatte um die Verschärfung des Jugendstrafrechts: Hier wird die historische Entwicklung und die aktuelle politische Debatte seit 2006 bezüglich Forderungen nach einer Strafverschärfung analysiert.
3 Eine Untersuchung zur Verschärfung des Jugendstrafrechts an Hand qualitativer Sozialforschung: Dieser Teil präsentiert eine empirische Untersuchung, basierend auf Experteninterviews mit Fachkräften der Jugendgerichtshilfe und Sozialarbeit.
4 Eine Diskussion zur Verschärfung des Jugendstrafrechts: Das Kapitel diskutiert kritisch die verschiedenen Verschärfungsforderungen unter Abwägung pädagogischer und kriminologischer Erkenntnisse.
5 Fazit: Das Fazit fasst die zentralen Ergebnisse zusammen und kommt zu dem Schluss, dass weitere Verschärfungen nicht zielführend sind, sondern stattdessen die erzieherischen Ansätze gestärkt werden sollten.
Jugendstrafrecht, Erziehungsgedanke, Verschärfung, Jugendkriminalität, Sanktionen, Resozialisierung, Leitfadeninterviews, Jugendgerichtshilfe, Sozialpädagogik, Prävention, Diversion, Jugendarrest, Heranwachsende, Delinquenz, Strafvollzug
Die Arbeit analysiert die pädagogische Debatte um die Verschärfung des Jugendstrafrechts in Deutschland, die besonders seit 2006 intensiv geführt wird, und bewertet diese kritisch.
Die Schwerpunkte liegen auf der Charakterisierung jugendlicher Entwicklungsphasen, dem geltenden Sanktionssystem im JGG sowie den politischen Forderungen nach härteren Strafen.
Die Forschungsfrage untersucht, ob eine Verschärfung des Jugendstrafrechts aus pädagogischer Sicht notwendig und sinnvoll ist oder ob erzieherische Maßnahmen effektiver bleiben.
Die Autorin nutzt qualitative Sozialforschung in Form von halbstrukturierten Leitfadeninterviews mit fünf Experten aus der Jugendgerichtshilfe und der sozialen Arbeit in Chemnitz.
Der Hauptteil gliedert sich in eine theoretische Einführung in die Rechtsgrundlagen, die historische Einordnung der Debatte, eine empirische Untersuchung sowie eine abschließende Diskussion der Ergebnisse.
Zu den Kernbegriffen zählen Jugendstrafrecht, Erziehungsgedanke, Delinquenz, Resozialisierung, Sanktionen und der pädagogische Ansatz bei straffälligen Jugendlichen.
Alle befragten Experten lehnen eine Verschärfung ab, da sie das Jugendstrafrecht als ausreichend erachten und die Ursachen von Kriminalität eher in familiären und sozialen Defiziten sehen.
Die Experten betrachten den Warnschussarrest skeptisch, da sie befürchten, dass er keine abschreckende Wirkung hat und eher zu einer Stigmatisierung und falschen Gruppendynamik führt.
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