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Examensarbeit, 2010
43 Seiten
Abkürzungsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
1. Einführung
2. Struktur der Altersvorsorge in Deutschland
2.1. Definition Altersvorsorge
2.1.1. Das Drei-Säulen-Modell
2.1.2. Die gesetzliche Altersvorsorge
2.1.3. Die betriebliche Altersvorsorge
2.1.4. Die private Altersvorsorge
2.2. Heutige Rentensystematik der Bundesrepublik Deutschland
3. Immobilien als Altersvorsorge in Deutschland
3.1. Definition des Immobilienbegriffs
3.2. Heutige Nutzung von selbstgenutztem Immobilienvermögen als Altersvorsorge
3.3. Risiken von selbstgenutztem Immobilienvermögen
4. Reverse Mortgage
4.1. Definition und Begriffsbestimmung
4.2. Auszahlungsformen
4.3. Die Risiken
4.4. Die aktuelle Situation in Deutschland und deren Entwicklung
5. Fazit und Ausblick
Literaturverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb. 1. Drei-Säulen-System
Abb. 2. Das deutsche System der Altersvorsorge
Abb. 3. Womit wollen Sie für das Alter vorsorgen
Abb. 4. Der Zukünftige Bedeutungszuwachs für Reserve Mortgage als Altersvorsorge
Die gesetzliche Altersvorsorge allein kann nach häufig geäußerter Auffassung den gewohnten Lebensstandard nicht mehr sichern. Zusätzliche Vorsorge wird benötigt. Eine Immobilie als Altersvorsorge kann die Altersvorsorge ideal ergänzen. Denn der Immobilienkauf gilt als ein wertvoller Baustein für die Rente.
Im ersten Kapitel wird die Struktur der Altersvorsorge in Deutschland dargestellt Hierbei wird erläutert, welche unterschiedliche Arten der Altersvorsorge es gibt und wie das 3-Säulen Konzept der Altersvorsorge aufgebaut ist. Ebenso wird die heutige Rentensystematik der Bundesrepublik Deutschland beschrieben. Als nächstes folgt das Kapitel über die Immobilien als Altersvorsorge, hier wird die heutige Verwendung von selbstgenutztem Immobilienvermögen als Altersvorsorge und die Risiken selbstgenutztem Immobilienvermögen erläutert.
Für Neurentner mit Wohneigentum kann der Beginn des Ruhestands einen Verlust an Lebensqualität bedeuten, wenn das Alterseinkommen das Niveau zu Erwerbszeiten nicht halten kann. Selbst wenn ältere Menschen in ihrem letzten Lebensabschnitt ihre bisher aufgebauten Vermögenswerte verzehren wollen, bleibt ihnen in der Regel nur der Verkauf. In den USA und in anderen Ländern ist in den vergangenen Jahren ein Instrument geschaffen worden, um Immobilienkapital liquide zu machen. Dieses Instrument namens Reverse Mortgage wird im letzten Kapitel beschrieben ebenso wie die aktuelle Situation und deren Entwicklung in Deutschland in Bezug auf das Instrument Reverse Mortgage.
Als Altersvorsorge bezeichnet man alle Maßnahmen, die dazu dienen, im Rentenalter finanziell abgesichert zu sein. Ebenso umfasst die Altersvorsorge die Gesamtheit aller Maßnahmen, die getroffen werden, damit jeder aus dem Erwerbsleben Ausscheidende seinen weiteren Lebensunterhalt bestreiten kann, möglichst ohne Einschränkungen des Lebensstandards.
Es gibt drei unterschiedliche Arten der Altersvorsorge. Dieses ist einmal die gesetzliche Rentenversicherung. Hier werden Beiträge zur gesetzlichen Altersvorsorge abgeführt. Eine Alternative ist die private Altersvorsorge. Bei der privaten Altersvorsorge handelt es sich um eigenverantwortliches Ansammeln von Kapital und Sachwerten und zuletzt die betriebliche Altersvorsorge. Es werden bei der betrieblichen Altersvorsorge regelmäßige Einzahlungen in ein Sparprodukt, die entweder der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer übernimmt oder die aus dem Gehalt des Arbeitnehmers gezahlt werden.[1]
Zusammen mit der gesetzlichen Rente soll die private oder betriebliche Altersvorsorge dazu beitragen, dass die Versicherten, die in den kommenden Jahren in Rente gehen, über einen angemessenen Lebensstandard im Alter verfügen.
Eine weitere Möglichkeit biete die zusätzliche Altersvorsorge, hier werden alle regelmäßigen Einkünfte bezeichnet, die ein Rentner neben der gesetzlichen Altersrente hat. Dies sind in der Regel die Erträge einer zusätzlichen Altersvorsorge, zum Beispiel Auszahlungen privater Rentenversicherungen.[2]
Der Begriff des Drei-Säulen-Modells wird seit den 60er Jahren verwendet.[3] Man geht davon aus, dass im Alter die Einkünfte des Einzelnen grundsätzlich aus drei verschiedenen Kategorien von Alterssicherungssystemen stammen. Diese werden als Säulen dargestellt, die die Absicherung des Einzelnen im Alter gewährleisten.
Die erste Säule hat für die Absicherung im Alter die größte Bedeutung. Zu dieser Säule gehören die öffentlich-rechtlich organisierten Alterssicherungssysteme.
Das wichtigste Einzelsystem ist die gesetzliche Rentenversicherung. Die Finanzierung basiert auf dem Umlageverfahren. Ebenso zur ersten Säule gehört die berufsständische Versorgung als eine Art Ersatzsystem zur gesetzlichen Rentenversicherung. Dieses basiert im Wesentlichen auf drei unterschiedlichen kapitalgedeckten Finanzierungsverfahren.
Der zweiten Säule wird die betriebliche Altersvorsorge zugerechnet. Hierbei handelt es sich um eine (zusätzliche) vom Arbeitgeber gewährte Versorgung, die die Leistungen aus der ersten Säule grundsätzlich ergänzen soll.
Der letzten der dritten Säule wird die private Altersvorsorge zugerechnet. Hierunter fällt alles, was der Altersvorsorge nach der Vorstellung des Einzelnen dienen kann bzw. soll, wobei die Altersvorsorge nur eines der möglichen Sparmotive sein muss. Hierzu können z.B. eine vermietete Immobilie oder auch das selbstgenutzte Eigenheim gehören. Eine besondere Stellung nimmt die private Kapitallebensversicherung ein, die von vielen Bürgern als ein wesentlicher Bestandteil für eine private Altersabsicherung angesehen wird. Wie die Leistungen aus der zweiten Säule kommt der dritten Säule in Bezug auf die Absicherung des Lebensstandards im Alter eine Ergänzungsfunktion zu.[4]
In der folgenden Grafik lässt sich das Drei-Säulen-System vereinfacht wie folgt darstellen:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb. 1: Das Drei-Säulen-System „eigene Darstellung“
Die gesetzliche Rentenversicherung ist für den größten Teil der Bevölkerung die wichtigste Einnahmequelle und stellt heutzutage zwei Drittel des Einkommens der älteren Bevölkerung dar Sie funktioniert nach dem Umlageverfahren.
Die von den Erwerbstätigen aktuell eingezahlten Beiträge werden unmittelbar als Renten an die heutigen Rentner ausgezahlt. Durch die Beitragszahlungen der heute erwerbstätigen Generation erwirbt diese den verfassungsrechtlich geschützten Anspruch, von der nachfolgenden Generation im Alter ebenfalls auf diese Weise versorgt zu werden. Dieses System basiert auf dem so genannten Generationsvertrag.[5]
Alle Arbeitnehmer sind einschließlich der Auszubildenden in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert, darüber hinaus auch bestimmte Gruppen von Selbstständigen wie z. B. Künstler oder Handwerker, junge Mütter und Väter während der Zeiten der Kindererziehung. Nicht erwerbstätige Pflegepersonen sowie Wehr- oder Zivildienstleistende pflichtversichert. Es gehören schließlich auch Personen, die Unterhaltsersatzleistungen beziehen wie z. B. Kranken- oder Arbeitslosengeld der Rentenversicherung an.[5]
Die eingehenden Beiträge bilden den Grundstock der Einnahmen der gesetzlichen Rentenversicherung. Die zu zahlende Beitragshöhe, richtet sich grundsätzlich nach der Höhe des Bruttoeinkommens und dem Beitragssatz der gesetzlichen Rentenversicherung. Der jeweils geltende Beitragssatz, wird von der Bundesregierung festgelegt und beträgt zurzeit 19,9 %. Versicherte Arbeitnehmer tragen davon die Hälfte, die andere Hälfte übernimmt der Arbeitgeber.
Bei geringfügig Beschäftigten wird der gesamte Beitrag vom Arbeitgeber gezahlt. Versicherte Selbstständige und freiwillig Versicherte müssen grundsätzlich ihren Beitrag alleine tragen. Auch für Kranken-, Arbeitslosen- und Übergangsgeldempfänger sowie Pflegepersonen und Wehr- und Zivildienstleistende müssen die jeweiligen Leistungsträger Beiträge an die Rentenversicherung zahlen.
Alle Verdienste, die den Beiträgen zugrunde liegen, werden von der Rentenversicherung gespeichert und bei der späteren Rentenversicherung berücksichtigt. Je mehr Beiträge eingezahlt worden sind und je höher diese waren, umso höher fällt auch die spätere Rente aus.
Jedem Versicherten ab dem vollendeten 27. Lebensjahr sendet die Rentenversicherung seit 2005 jährlich eine Renteninformation zu. Darin sind der aktuelle Stand seiner bisher erworbenen Rentenansprüche sowie die Höhe einer Rente wegen voller Erwerbsminderungen sowie die Hochrechnung einer Altersrente ab Vollendung des 65. Lebensjahres beziehungsweise der persönlichen Regelaltersgrenze enthalten. Durch diese Renteninformationen wird man regelmäßig über die Rentenanwartschaften informiert und man kann so besser die zusätzliche Altersvorsorge planen. Nach Vollendung des 54. Lebensjahres wird die Renteninformation alle drei Jahre durch eine Rentenauskunft ersetzt. Sie enthält eine Berechnung der Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung, der Witwenrente sowie der Regelaltersrente.[7]
Außerdem sind die sozialen Leistungen der gesetzliche Rentenversicherung für viele Versicherte unverzichtbar, wenn sie längere Zeit krank oder arbeitslos waren, sich der Kindererziehung oder Pflege eines Angehörigen gewidmet haben sowie wegen einer schweren oder chronischen Erkrankung eine Rehabilitation in Anspruch nehmen mussten.
Eine der wichtigsten Leistungen der Rentenversicherung neben der Finanzierung von Renten sind Rehabilitationsleistungen, wie Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, zur Teilhabe am Arbeitsleben, Rehabilitation für Kinder und unterhaltssichernde Leistungen und Entwöhnungsbehandlungen.[8]
Bei der medizinischen Rehabilitation werden Heilbehandlungen in speziellen Rehabilitationskliniken - zunehmend aber auch ambulant durchgeführt. Die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben umfassen Leistungen, die den Arbeitsplatz erhalten sollen oder helfen, einen neuen Arbeitsplatz zu bekommen, sowie berufliche Anpassungen, Fortbildungen, Ausbildungen und Umschulungen.
Es können auch Zuschüsse an Arbeitgeber gezahlt werden, um beispielsweise eine dauerhafte berufliche Wiedereingliederung zu ermöglichen.
Die Rentenversicherung gewährt diese Leistungen, damit die Rehabilitation die Auswirkungen einer Krankheit oder körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung auf die Erwerbsfähigkeit eines Versicherten mindert und so eine vorzeitige Rente verhindert.
Es gibt drei Rentenarten, die zur Rente der gesetzlichen Rentenversicherung gehören:
- Rente wegen Alters (Regelaltersrente, Altersrente für besonders langjährige Versicherte, Altersrente für schwerbehinderte Menschen)
- Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit (Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung)
- Rente wegen Todes (Witwen-, Waisen- oder Erziehungsrente)
Unter bestimmten Vorraussetzungen zahlt die gesetzliche Rentenversicherung darüber hinaus den Rentnern einen Zuschuss zur Krankenversicherung.[9]
Die gesetzliche Rente ist für Millionen von Menschen, die erwerbstätig sind oder waren, im Alter, bei vorzeitigem Tod eines Angehörigen oder bei Erwerbsminderung Lohn- oder Unterhaltsersatz und Grundlage der wirtschaftlichen Existenz. Sie bleibt auch künftig das wichtigste Standbein der Altersvorsorge.
Die betriebliche Altersvorsorge über den Betrieb kann vorteilhaft sein. Der Arbeitgeber beteiligt sich oft am Aufbau der Betriebsrente oder finanziert sie sogar ganz. Der Staat fördert diesen Vorsorgeweg mit Zulagen und Steuerersparnissen durch den Sonderausgabenabzug.
Arbeitnehmer können bis zu einer jährlichen bestimmten Höchstgrenze ihre Beträ- ge sogar unversteuert und sozialabgabenfrei direkt aus dem Bruttogehalt zahlen.[10]
Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer einen Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge.[11] Der Arbeitgeber muss, wenn dieses der Arbeitnehmer möchte und keine tarifvertraglichen Regelungen dem entgegenstehen, einen bestimmten Beitrag von dem Bruttolohn des Arbeitnehmers als Beitrag für eine betriebliche Altersvorsorge verwenden (Entgeltumwandlung).
Die betriebliche Altersvorsorge organisiert und führt in jedem Fall der Arbeitgeber aus. Der Arbeitgeber wählt die Anlageform aus, kümmert sich um die Beitragszahlungen und ist der Vertragspartner für den ausgewählten Anbieter bzw. Finanzdienstleister.
Die Arbeitgeber sind nicht dazu verpflichtet, sich am Aufbau der Betriebsrente der Beschäftigten finanziell zu beteiligen. Dennoch tun dieses viele Unternehmen. Es spielt keine Rolle, ob die Beiträge für die Betriebsrente nur vom Arbeitnehmer zahlt werden oder ob der Arbeitgeber sich daran beteilt. Anspruch auf die spätere Rentenzahlung hat nur der Arbeitnehmer.
[...]
[1] Vgl. Deutsche Rentenversicherung, Das Renten ABC (2008), S. 6
[2] Vgl. Deutsche Rentenversicherung, Das Renten ABC (2008), S. 42
[3] Vgl. Ruland, F. Rürup, B. (2008), S. 189
[4] Vgl. Ruland, F. Rürup, B. (2008), S. 190
[5] Vgl Deutsche Rentenversicherung, Altersvorsorge - heute die Zukunft planen (2009), S. 7
[6] Vgl Deutsche Rentenversicherung, Altersvorsorge - heute die Zukunft planen (2009), S. 7
[7] Vgl. Deutsche Rentenversicherung, Privatvorsorge von A-Z (2008), S. 5
[8] Vgl. Deutsche Rentenversicherung, Privatvorsorge von A-Z (2008), S. 8
[9] Vgl. Deutsche Rentenversicherung, Privatvorsorge von A-Z (2008), S. 9
[10] Vgl. Deutsche Rentenversicherung, Betriebliche Altersvorsorge (2010), S. 4
[11] Vgl. Deutsche Rentenversicherung, Betriebliche Altersvorsorge (2010), S. 4