Diplomarbeit, 2010
89 Seiten, Note: 2,3
1. Einleitung
2. Junge Straftäter
2.1 Der Begriff „Jugendkriminalität“
2.2 Die Kriminalitätsbelastung durch junge Straftäter
2.2.1 Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS)
2.2.2 Das Problem des „Dunkelfeldes“
2.2.3 Relevante Daten zu den tatverdächtigen Jugendlichen und Heranwachsenden
2.3 Ursachen der Jugendkriminalität
3. Ambulanten Maßnahmen
3.1 Der Begriff „Sanktion“
3.2 Die Besonderheiten des Jugendstrafrechtes
3.2.1 Das Subsidaritätsprinzip im Jugendgerichtsgesetz
3.4.2 Das Prinzip der Flexibilität und der Beschleunigung
3.3 Die Rechtsfolgen des Jugendgerichtsgesetzes
3.3.1 Die Erziehungsmaßregeln gem. §§ 9-12 JGG
3.3.2 Die Zuchtmittel gem. §§ 13-16 JGG
3.3.3 Die Jugendstrafe zur Bewährung gem. §§ 21 ff. JGG
3.4 Die informelle Verfahrenseinstellung (Diversion)
3.4.1 Die Diversion durch die Staatsanwaltschaft gem. § 45 JGG
3.4.2 Die Diversion ohne Auflagen gem. § 45 Abs. 1 JGG
3.4.3 Die Diversion mit Auflagen gem. § 45 Abs. 2 JGG
3.4.4 Das formlose Erziehungsverfahren gem. § 45 Abs. 3 JGG
3.4.5 Die Diversion durch den Jugendrichter gem. § 47 JGG
3.5 Der Begriff „ambulante Maßnahmen“ und ihre Funktion
3.6 Die neuen ambulanten Maßnahmen
3.6.1 Der Soziale Trainingskurs
3.6.2 Der Täter-Opfer-Ausgleich
3.6.3 Die Betreuungsweisung
3.6.4 Die Arbeitsleistungen
4.Die kriminalpräventive Wirkung
4.1 Der Begriff „Kriminalprävention“ und ihre Funktion
4.1.1 Die tertiäre Kriminalprävention
4.1.2 Die Spezialprävention im Jugendstrafrecht
4.2.1 Der Periodische Sicherheitsbericht (PSB)
4.3 Der Gebrauch der informellen und formellen Sanktionen in der Rechtsprechungspraxis
4.4 Die neue Rückfallstatistik
4.4.1 Die Legalbewährungsrate nach informellen und formellen Sanktionen
4.5 Die kriminalpräventive Wirkung ambulanter Maßnahmen
4.5.1 Die kriminalpräventive Wirkung des Täter-Opfer-Ausgleiches
4.5.2 Die kriminalpräventive Wirkung des Sozialen Trainingkurses
4.6 Der Begriff „Evaluation“
4.6.1 Evaluation der kriminalpräventiven Maßnahmen
5. Gesamtresümee
5.1 Vorteile der Diversion und der ambulanten Maßnahmen
5.2 Aufgaben und Anforderungen an den Staat und dieGesellschaft
5.3 Aufgaben und Anforderungen an die Medien
5.4 Aufgaben und Anforderungen an die kriminologische Forschung
5.5 Aufgaben und Anforderungen für die Sozialarbeit
5.6 Reformvorschläge für das Jugendstrafrecht
5.7 Schlussfolgerungen
Die Diplomarbeit untersucht die kriminalpräventive Wirkung ambulanter Maßnahmen bei jungen Straftätern, um zu bewerten, ob das aktuelle Sanktionssystem des Jugendgerichtsgesetzes, insbesondere im Hinblick auf eingriffsmildere Interventionen, reformbedürftig ist oder ob diese Maßnahmen effektive Alternativen zu repressiven Strafen darstellen.
3.6.1 Der Soziale Trainingskurs
Zu den restitutiven, wiedergutmachenden Interventionen zählt der Soziale Trainingskurs. Er bietet eine wirkungsvolle Alternative zu den freiheitsentziehenden Maßnahmen, insbesondere dem Jugendarrest.
Einzuordnen ist er als soziale Gruppenarbeit im Sinne des § 29 S. 2 SGB VIII. Die theoretischen Grundlagen sind, laut Radtke und Schröter, in der Pädagogik und Psychologie zu finden.
Die Grundlage des Kurses ist ein gruppenpädagogisches Konzept, bei dem die Entwicklung älterer Kinder und Jugendlicher durch soziales Lernen in der Gruppe gefördert werden soll. Besonders gefährdeten Jugendlichen und Heranwachsenden soll bei diesem Programm die Sozialkompetenz vermittelt werden, ein Leben ohne Straftaten zu führen.
Die thematischen Inhalte und die konkrete Ausgestaltung der Kurse richtet sich nach der Beschaffenheit der Teilnehmer, d.h. in welchen bestimmten Lebensbereichen wie Freizeit oder Arbeitsbereich oder der Umgang mit Drogen und Alkohol, ein spezifischer Mangel an Handlungskompetenzen besteht.
1. Einleitung: Diese Einleitung führt in die Problematik der Jugendkriminalität ein, hinterfragt die Forderung nach härteren Strafen und skizziert den Fokus auf ambulante Maßnahmen.
2. Junge Straftäter: Dieses Kapitel definiert Jugendkriminalität, analysiert deren Belastungsfaktoren anhand von Statistiken und beleuchtet die Ursachen hinter dem Phänomen.
3. Ambulanten Maßnahmen: Dieser Hauptteil erläutert das Sanktionssystem des Jugendgerichtsgesetzes, insbesondere Diversionsmöglichkeiten und neue ambulante Konzepte.
4. Die kriminalpräventive Wirkung: Hier werden der Begriff der Kriminalprävention definiert und die empirisch nachweisbaren Wirkungen der ambulanten Maßnahmen kritisch hinterfragt.
5. Gesamtresümee: Das abschließende Kapitel fasst die Vorteile der Diversion zusammen, definiert Aufgaben für verschiedene Akteure und formuliert Reformvorschläge für das Jugendstrafrecht.
Jugendkriminalität, Kriminalprävention, ambulante Maßnahmen, Diversion, Jugendgerichtsgesetz, JGG, Sozialer Trainingskurs, Täter-Opfer-Ausgleich, Rückfallstatistik, Spezialprävention, Legalbewährung, Jugendstrafrecht, pädagogische Intervention, Delinquenz, Sanktionssystem
Die Arbeit analysiert die Wirksamkeit ambulanter Maßnahmen im deutschen Jugendstrafrecht als Alternative zu freiheitsentziehenden Sanktionen bei jungen Straftätern.
Im Zentrum stehen die Definition von Jugendkriminalität, die gesetzlichen Grundlagen ambulanter Sanktionen, die Diversionspraxis sowie deren nachgewiesene kriminalpräventive Wirkung.
Die Arbeit untersucht, ob die Forderungen nach einer Sanktionsverschärfung berechtigt sind oder ob eingriffsmildere Reaktionsmöglichkeiten des Jugendgerichtsgesetzes für das Phänomen Jugendkriminalität adäquater sind.
Die Arbeit basiert auf einer fundierten Literaturanalyse bestehender kriminologischer Studien, polizeilicher Statistiken und einer Auswertung empirischer Erkenntnisse zu Rückfallraten.
Der Hauptteil gliedert sich in die Definition von Jugendkriminalität, die detaillierte Darstellung ambulanter Maßnahmen (wie Soziale Trainingskurse und Täter-Opfer-Ausgleich) und die Evaluation deren präventiver Wirkung.
Die zentralen Begriffe sind Jugendkriminalität, ambulante Maßnahmen, Diversion, Spezialprävention und Kriminalprävention.
Diversion gilt als humanere, kostengünstigere und schnellere Erledigung, die zudem schädliche Stigmatisierungsprozesse vermeidet und die Legalbewährung fördert.
Es mangelt an aktuellen, empirischen Langzeitstudien und einheitlichen Richtlinien, was eine methodisch einwandfreie Erfolgsprüfung der Maßnahmen derzeit erschwert.
Die Jugendgerichtshilfe ist zentral für die Auswahl und Durchführung ambulanter Maßnahmen, benötigt jedoch dringend eine stärkere gesetzliche Stellung und Entlastung.
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